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AFRIKA/369: Mali - Bundesregierung soll Freilassung von verhaftetem Journalisten verlangen!


Presseerklärung vom 20. März 2013

Mali missachtet Pressefreiheit

Bundesregierung soll sich für Freilassung von verhaftetem malischen Journalisten einsetzen



Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat Außenminister Guido Westerwelle gebeten, sich für die Freilassung eines in Mali inhaftierten malischen Journalisten und für Pressefreiheit einzusetzen. "Malis Demokratie wird nicht nur von Islamisten bedroht, sondern auch von der eigenen Regierung", kritisierte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. So wurde der von der Staatssicherheit verhaftete Herausgeber der angesehenen Zeitung "Le Républicain", Boukary Daou, am vergangenen Montag angeklagt, weil er einen kritischen offenen Brief an den Staatspräsidenten abgedruckt hatte. Darin hatte sich ein Soldat darüber beklagt, dass Putschistenführer Hauptmann Amadou Sanogo noch immer "Vorteile" gewährt würden. Sanogo gilt seit seinem Militärputsch am 22. März 2012 noch immer als äußerst einflussreich in Armee und Politik. In seinem Namen wurden massive Menschenrechtsverletzungen verübt. Von einer Strafverfolgung Sanogos wurde bislang abgesehen.

"Die willkürliche Verfolgung des Journalisten macht deutlich, wie problematisch der Bundeswehreinsatz in Mali ist", sagte Delius. "Denn die Bundeswehr kooperiert mit einer Armee, für die Menschenrechte ein Fremdwort sind und die kritische Journalisten mundtot machen lässt. Die Bundeswehr muss sich fragen lassen, für welche Werte sie in Mali kämpft." Der Antiterrorkampf der vergangenen zwölf Jahre habe gezeigt, dass Terrorismus nicht glaubwürdig und wirksam bekämpft werden kann, wenn man selbst Menschenrechte missachtet, mahnte Delius. In Mali seien es die Partner der Bundeswehr, die Menschenrechte mit Füßen treten. In dem afrikanischen Land stehe es schlecht um die Pressefreiheit. Willkürliche Verhaftungen, Drohungen und Überfälle gehörten zum Alltag von Medienvertretern. Seit März 2012 wurden mehr als 60 Zwischenfälle registriert, die sowohl auf offizielle Sicherheitskräfte als auch auf Aufständische zurückgingen.

Der jetzt angeklagte Journalist Boukary Daou war am 6. März zunächst von der Staatssicherheit Malis (Direction Générale de la Sécurité de l'Etat) festgenommen und mehr als eine Woche lang illegal festgehalten worden, bevor er am 14. März den Justizbehörden überstellt wurde. Diese erhoben am 18. März Anklage wegen "Verbreitung falscher Nachrichten" und "Anstachelung zum Aufruhr". Boukary Daou droht eine Haftstrafe.

In Malis Medien hat die willkürliche Verfolgung des Jounralisten für einen Aufschrei gesorgt. Zeitungsredaktionen traten sogar in einen Ausstand, um die seine Freilassung zu erzwingen. Zahlreiche Medien erwägen, aus Solidarität mit dem Angeklagten den umstrittenen Brief des Soldaten nochmals abzudrucken.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 20. März 2013
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2013