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AFRIKA/633: Mauretanien - Oberstes Gericht berät über Todesurteil gegen Blogger


Presseerklärung vom 31. Januar 2017

Oberstes Gericht Mauretaniens berät über Todesurteil gegen Blogger (31.1.)

Afrikas "Raif Badawi" darf nicht sterben!


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat an das Oberste Gericht Mauretaniens appelliert, die Entschuldigung des wegen Apostasie zum Tode verurteilten Bloggers Mohamed Cheikh Ould M'Kheitir zu akzeptieren und sein Todesurteil aufzuheben. "Afrikas Raif Badawi darf nicht sterben, nur weil er Diskriminierung und soziale Ungerechtigkeit in seiner Heimat anprangerte", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen.

Das Oberste Gericht wird heute über das Todesurteil gegen den Blogger beraten, das im Dezember 2014 verhängt und trotz mehrfacher Entschuldigung des Angeklagten in einem Berufungsverfahren bestätigt wurde. Das Gericht kann gemäß Artikel 306 des Strafgesetzbuches seine Entschuldigung akzeptieren und das Todesurteil aufheben. Dem 34 Jährigen wird der Abfall vom islamischen Glauben vorgeworfen, weil er in einem Blog-Beitrag das diskriminierende Kastensystem und den Missbrauch der Religion bei der sozialen Ausgrenzung von Minderheiten kritisiert hatte. "Sein Schicksal ist noch absurder als der Leidensweg des zur Auspeitschung verurteilten saudi-arabischen Bloggers Raif Badawi, weil M'Kheitir akut die Hinrichtung droht", erklärte Delius.

Die Entscheidung des Gerichts wird in Mauretanien mit Spannung erwartet, da in dem Staat seit der Unabhängigkeit im Jahr 1960 niemand wegen Apostasie hingerichtet wurde. Zuletzt wurde in dem Land im Jahr 1987 die Todesstrafe vollstreckt. Führende Menschenrechtsorganisationen Mauretaniens sowie Menschenrechtler aus aller Welt und der UN-Hochkommissar für Menschenrechte hatten sich für die Freilassung des Bloggers eingesetzt. Die italienische Stadt Neapel ernannte ihn sogar zu ihrem Ehrenbürger, um auf sein tragisches Schicksal aufmerksam zu machen und sein Leben zu retten.

Der Blogger wurde am 2. Januar 2014 festgenommen, nachdem er auf Facebook unter dem Titel "Die Religion, die Religiosität und die Schmiede" einen Beitrag veröffentlicht hatte, in dem er die Ausgrenzung der Schmiede und das strenge Kastensystem in der Gesellschaft Mauretaniens kritisierte. M'Kheitir gehört selbst der Kaste der oft ausgegrenzten Schmiede an. Die Diskriminierung sei nicht Gott gegeben, sondern von Menschenhand geschaffen, betonte der Blogger. Religion dürfe nicht für Diskriminierung missbraucht werden. Der Blogger hob in seinem Gerichtsprozess hervor, er habe niemals das Ansehen des Propheten Mohamed beleidigen wollen, sondern nur auf Missstände aufmerksam machen wollen.

Die Eltern des inhaftierten Bloggers mussten im Dezember 2016 nach Frankreich fliehen und dort politisches Asyl beantragen, weil sie in Mauretanien von radikalen Islamisten bedroht wurden.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 31. Januar 2017
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2017

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