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AFRIKA/635: Südsudan - Afrikanische Union soll Sondergericht zur Ahndung begangener Verbrechen einrichten


Presseerklärung vom 2. Februar 2017

Straflosigkeit beenden!
Afrikanische Union soll endlich Sondergericht für Ahndung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Südsudan einrichten!


Die neu gewählte Führung der Afrikanischen Union (AU) muss den Kampf gegen Straflosigkeit im Südsudan verstärken und zur Ahndung der dort begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit endlich ein Sondergericht einrichten. Dies hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Donnerstag in einem dringenden Appell an den neu gewählten Präsidenten der AU-Kommission Moussa Faki Mahamat gefordert. "Ohne Gerechtigkeit gibt es keinen dauerhaften Frieden im Südsudan", heißt es in dem Schreiben der GfbV. "Jede weitere Verzögerung bei der Strafverfolgung begünstigt neue Menschenrechtsverletzungen in dem seit Dezember 2013 von Bürgerkrieg geprägten Land." Die Menschenrechtsorganisation erinnerte daran, dass die AU gemäß dem im August 2015 unterzeichneten Friedensabkommen mit dem Aufbau eines gemischten Gerichtshofes mit internationalen und südsudanesischen Richtern (Hybrid-Gericht) betraut wurde. Die bewaffneten Kämpfe im Südsudan halten bis heute an. Zuletzt gab es in dieser Woche in der Region um Malakal blutige Auseinandersetzungen.

"Angesichts immer neuer Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von allen Konfliktparteien begangen werden, ist das Versagen der AU bei der Bekämpfung der Straflosigkeit nicht länger hinnehmbar", sagte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. "Wenn eine Mehrheit der AU-Staaten den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ablehnt, dann müssen sie sich wenigstens glaubwürdig für Hybrid-Gerichtshöfe einsetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie sich vorwerfen lassen, Straflosigkeit zu fördern."

Gemäß dem Friedensabkommen müsste der Hybrid-Gerichtshof für den Südsudan von April 2017 an einsatzbereit sein. Doch dafür fehlen bislang alle notwendigen Vorbereitungen. Nicht einmal das Mandat und die Arbeitsweise des neuen Gerichts wurden von der AU festgelegt. Dies hätte bis Oktober 2016 geschehen müssen.

Die Konfliktparteien im Südsudan zeigen wenig Bereitschaft, die Verantwortlichen für schwerste Menschenrechtsverletzungen ernsthaft zur Rechenschaft zu ziehen. So forderte Südsudans Informationsminister Michael Makuei Leuth Ende vergangener Woche, die Einrichtung des Hybrid-Gerichtshofs aufzuschieben, bis Frieden im Land hergestellt sei. Menschenrechtsorganisationen aus dem Südsudan widersprachen ihm vehement und warfen ihm Heuchelei vor. Zwar wurden bislang vereinzelt südsudanesische Soldaten wegen Plünderungen und Morden von Kriegsgerichten verurteilt, doch ihre Vorgesetzten blieben straflos.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 2. Februar 2017
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2017

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