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AFRIKA/700: Südsudan - Verbrechen werden nicht geahndet


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 18. Juli 2018

Südsudan: Verbrechen werden nicht geahndet

Afrikanische Union versagt im Kampf gegen Straflosigkeit


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat der Afrikanischen Union (AU) mangelnden politischen Willen vorgeworfen, im Südsudan schwerste Menschenrechtsverletzungen juristisch zu verfolgen. "Seit drei Jahren hat die AU den Auftrag, einen Gerichtshof zur Aufarbeitung und Ahndung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Südsudan aufzubauen. Doch die afrikanische Staatengemeinschaft versagt im Kampf gegen Straflosigkeit für schwerste Menschenrechtsverletzungen", kritisierte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. "Wenn die AU nicht endlich dafür sorgt, dass die Verantwortlichen der Gewalt im Südsudan zur Rechenschaft gezogen werden, wird der Kreislauf von Mord und Massakern in dem Bürgerkriegsland nicht durchbrochen."

Südsudans Konfliktparteien beachten weder grundlegende Menschenrechts-Konventionen, noch schützen sie die Zivilbevölkerung. Soldaten und Milizionäre werden für Übergriffe auf Zivilisten nicht zur Rechenschaft gezogen. Regelmäßig leugnen Verantwortliche Kriegsverbrechen oder andere schwerwiegende Übergriffe. Kritiker werden unter Druck gesetzt oder verfolgt. So wurde der französische Botschafter im Südsudan, Jean-Yves Roux, am Dienstag ins Außenministerium einbestellt. Ihm wurde eine Protestnote der Regierung überreicht, weil er am Wochenende die Ermordung von mehr als 230 Zivilisten bei zwei Massakern im Bundesstaat Unity State im April / Mai 2018 öffentlich kritisiert hatte.

In einem im August 2015 vereinbarten Friedensabkommen war die AU beauftragt worden, einen gemischten Gerichtshof aus afrikanischen und südsudanesischen Richtern aufzubauen, um Verbrechen aller Konfliktparteien zu ahnden. Bewusst wurde damals vermieden, den Internationalen Strafgerichtshof mit den Ermittlungen zu betrauen, um afrikanische Kritiker des Gerichts in Den Haag nicht zu provozieren. "Bis heute ist leider wenig von Seiten der AU geschehen, um dieses Gericht aufzubauen. Auch hintertreibt die südsudanesische Regierung jeden Versuch, die Straflosigkeit wirksam zu bekämpfen", erklärte Delius.

Rund 4,3 Millionen Südsudanesen sind auf der Flucht vor der Gewalt der schwer bewaffneten Konfliktparteien. In den Nachbarländern haben 2,49 Millionen Menschen Zuflucht gesucht, 1,88 Millionen Südsudanesen sind Flüchtlinge im eigenen Land. Fünf Millionen Menschen sind aufgrund der anhaltenden Kämpfe auf internationale humanitäre Hilfe angewiesen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Juli 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2018

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