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ASIEN/267: Bundespräsident Köhler reist zu den Paralympics


Presseerklärung vom 2. September 2008

Bundespräsident Köhler reist zu den Paralympics

Folter in Chinas Gefängnissen schürt Zahl der Behinderten


Vor den am 6. September 2008 in Peking beginnenden Paralympics hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Montag auf die wachsende Zahl von Behinderten in China hingewiesen, die auch auf den Gebrauch von Folter in den Gefängnissen zurückzuführen sei. "Neben Arbeitsunfällen sind Misshandlungen in Gefängnissen und Arbeitslagern Ursachen dafür, dass die Zahl der körperlich Behinderten in China immer mehr zunimmt", erklärte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. Besonders betroffen seien davon Falun Gong Praktizierende, da Anhänger der Meditationsbewegung inzwischen einen Großteil der politischen Gefangenen stellten. "Folter ist in Chinas Gefängnissen noch immer alltäglich, obwohl die Volksrepublik die Anti-Folter Konvention am 4. Oktober 1988 ratifiziert hat."

Chinas Regierung habe im Vorfeld der Paralympics das Engagement der Volksrepublik für eine Besserstellung der Behinderten deutlich erhöht. "So begrüßenswert neue Gesetzesinitiativen und ein deutliches Bekenntnis zu den Rechten der oft auch in der chinesischen Gesellschaft missachteten Behinderten sind, so ist es unverständlich, warum Chinas Behörden nicht endlich die systematische Folter in den Gefängnissen unterbinden, die für tausende Familien jedes Jahr unsägliches Leid verursacht", erklärte Delius. Alle inhaftierten Falun Gong Praktizierende berichteten nach ihrer Freilassung über systematische Misshandlungen. Jedes Jahr würden hunderte Fälle von Körperbehinderungen bekannt, die auf Folter zurückzuführen seien.

So sei Herr Sun Pinghua aus Yueyang City (Provinz Hunan) nach seiner Verhaftung am 18. März 2008 so sehr von Polizisten gefoltert worden, dass er seinen rechten Arm nicht mehr bewegen könne. Ärzte warnten, der Arm müsse voraussichtlich amputiert werden. Herr Li Zhengling aus dem Bezirk Gulin (Provinz Sichuan) wurde am 28.Dezember 2004 festgenommen. Seine Familie wurde schon im Jahr 2005 darüber informiert, dass sein Gesundheitszustand kritisch sei. Als sie ihn im Oktober 2007 endlich in der Haft besuchen durften, war er aufgrund von Folter erblindet und sein war Gesicht entstellt. Wochenlang hatte man seinen Kopf so sehr geschlagen, dass er angeschwollen und von Wunden übersät war. Seine Freilassung lehnte das Gefängnis ab, da er sich nicht von Falun Gong losgesagt habe. Frau Zhang Shuzhen aus dem Bezirk Zhoulou (Provinz Hebei) ist seit ihrer Verhaftung am 18. März 2007 am ganzen Körper gelähmt und inkontinent. Stundenlang war sie von Polizisten geschlagen worden und hatte eine Spritze erhalten, die die Lähmung verursachte.

"Wird Folter gegenüber Tibetern und Uiguren vor allem eingesetzt, um "Geständnisse" zu erpressen, so sollen damit Falun Gong Praktizierende gezwungen werden, sich von der Meditationsbewegung abzuwenden", erklärte Delius. Mitgefangenen wird Straferlass versprochen, wenn sie sich an der Folter beteiligen.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen vom 2. September 2008
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-0, Fax: 0551/58028
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Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. September 2008