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ASIEN/453: Hilfswerke dürfen Flüchtlinge in Bangladesch nicht mehr unterstützen


Presseerklärung vom 3. August 2012

Hilfswerke dürfen Flüchtlinge in Bangladesch nicht mehr unterstützen

Internationale Gemeinschaft muss humanitäre Versorgung von Rohingya-Flüchtlingen aus Burma sicherstellen



Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert mit aller Schärfe, dass Bangladesch drei angesehenen internationalen Hilfsorganisationen die humanitäre Versorgung von Rohingya-Flüchtlingen aus Burma verboten hat. "Diese Entscheidung ist unmenschlich und wird die ohnehin unzureichende Versorgung für die politischen Flüchtlinge aus Burma noch weiter erschweren", erklärte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Freitag in Göttingen. Die GfbV appellierte in dringenden Schreiben an die für humanitäre Fragen zuständige stellvertretende Generalsekretärin der Vereinten Nationen, Valerie Amos, und an den Hochkommissar für Flüchtlinge der UN, Antonio Guterres, sicherzustellen, dass die muslimischen Rohingya-Flüchtlinge aus Burma in Bangladesch keine Not leiden müssen.

Die Behörden Bangladeschs hatten die internationale Hilfsorganisation "Ärzte ohne Grenzen", die französische "Aktion gegen Hunger" und die britischen Helfer von "Muslimische Hilfe Großbritannien" am Donnerstag schriftlich aufgefordert, jede humanitäre Hilfe im Grenzgebiet zu Burma einzustellen. Zur Begründung hieß es, die Hilfsorganisationen hätten auch Hilfsgüter an legal nicht registrierte Rohingya verteilt.

Nur rund 29.000 der über 250.000 muslimischen Flüchtlinge in Bangladesch sind offiziell registriert. Zehntausende Angehörige dieser Volksgruppe aus Burma leben illegal im Untergrund, da die Behörden Bangladeschs nicht bereit sind, ihnen Schutz zu gewähren. Rohingya, die von Sicherheitskräften Bangladeschs aufgegriffen werden, werden unverzüglich nach Burma abgeschoben. Dort drohen ihnen wegen "Republikflucht" ein Jahr Haft und andauernde Diskriminierung bis hin zu aktiver Verfolgung durch Behörden und Sicherheitskräfte. Die noch rund 800.000 Rohingya in Burma wurden zu Staatenlosen gemacht und haben keine Rechte.

"Bangladesch verletzt mit seinem harten Vorgehen gegen schutzlose Flüchtlinge das Völkerrecht und macht sich zum Pariah der internationalen Gemeinschaft", sagte Delius. Zwar hat das Land nicht die Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet, doch der von Bangladesch mit getragene "Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" garantiert freien Zugang zu humanitärer und gesundheitlicher Versorgung. Dieses Recht darf auch Flüchtlingen nicht verweigert werden.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 3. August 2012
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2012