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ASIEN/581: China - Menschenrechtsanwalt droht nach Haftstrafe Hausarrest


Presseerklärung vom 4. August 2014

China: Menschenrechtsanwalt droht nach Haftstrafe Hausarrest

Europas Botschafter sollen sich für Freilassung von Gao Zhisheng einsetzen



Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat an die Botschafter führender europäischer Staaten und der USA in China appelliert, sich für die Freilassung des inhaftierten Menschenrechtsanwalts Gao Zhisheng einzusetzen. "Gaos achtjährige Haftstrafe endet formal am 7. August 2014. Wir befürchten aber, dass er nicht frei kommt, sondern weiter im Hausarrest festgehalten wird", sagte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Montag in Göttingen. Es ist gängige Praxis in der Volksrepublik, politische Gefangene auch nach Verbüßung ihrer Strafe weiter in Geheimgefängnissen festzuhalten oder unter Hausarrest zu stellen, um sie mundtot zu machen. "Gao Zhisheng darf nicht das Schicksal des mongolischen Menschenrechtlers Hada erleiden, der nach der Verbüßung seiner 15-jährigen Gefängnisstrafe im Dezember 2010 nun schon seit dreieinhalb Jahren unrechtmäßig in Geheimgefängnissen eingesperrt ist."

Gao Zhisheng gilt als einer der prominentesten Menschenrechtsanwälte in der Volksrepublik. Der bekennende Christ hat sich als Rechtsanwalt besonders engagiert für die Glaubensfreiheit von verfolgten Christen und Falun-Gong-Anhängern eingesetzt. Dies gilt unter Chinas Rechtsanwälten als besonders heikel, weil die Behörden ihr Engagement oft mit dem Entzug der Zulassung als Rechtsanwalt ahnden.

Gao Zhisheng ging in seinem Engagement für Religionsfreiheit noch weiter. So forderte er in drei Offenen Briefen an den Nationalen Volkskongress in den Jahren 2004 bis 2006 eine Einstellung der Verfolgung von Falun Gong. Darüber hinaus machte er sich einen Ruf unter verarmten Bauern und Petitionären. Er unterstützte sie mit seinem juristischen Wissen in ihren Auseinandersetzungen mit willkürlichen Parteifunktionären und lokalen Verwaltungsstellen. Auch mittellose Personen vertrat er regelmäßig bei ihren Rechtsstreitigkeiten, so dass er auch als "Anwalt der Armen" gilt.

Wurde Gao Zhisheng im Jahr 2001 vom chinesischen Justizministerium noch als einer der zehn besten Anwälte Chinas ausgezeichnet, so entzog man ihm im August 2006 seine Zulassung, verhaftete ihn und klagte ihn wegen "Untergrabung der öffentlichen Ordnung" an. Im Dezember 2006 wurde er zu drei Jahren Gefängnis und fünf Jahren Bewährung verurteilt. In der Haft wurde der heute 50 Jahre alte Jurist regelmäßig gefoltert, obwohl dies auch nach chinesischen Gesetzen verboten ist.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 4. August 2014
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2014