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ASIEN/584: China - Lebenslange Haftstrafe für uigurischen Professor


Presseerklärung vom 23. September 2014

Uigurischer Professor Ilham Tohti zu lebenslanger Haft verurteilt

Unrechtsurteil gegen Uiguren:
- Deutschland soll Menschenrechtsdialog mit China aussetzen
- Gewalt im Nordwesten der Volksrepublik wird durch Gesinnungsjustiz geschürt



Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat die Verurteilung des uigurischen Professors Ilham Tohti in China zu lebenslanger Haft scharf kritisiert. "Dies ist ein Unrechtsurteil einer Gesinnungsjustiz, die systematisch unbequeme Mahner zum Schweigen bringt", erklärte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius nach der Verkündung des harschen Richterspruchs in der Stadt Urumtschi am Dienstagmorgen. "Statt sich wie ein Rechtsstaat inhaltlich mit der berechtigten Kritik Tohtis an Chinas Nationalitätenpolitik auseinanderzusetzen, wird der Professor bis zu seinem Lebensende weggesperrt und mundtot gemacht." Das Gericht begründete die harte Bestrafung des Wirtschaftswissenschaftlers mit angeblicher Anstiftung zum Separatismus. Sein Eigentum soll beschlagnahmt werden.

"Dies ist ein schwarzer Tag für alle Bemühungen um mehr Rechtsstaatlichkeit in der Volksrepublik", sagte Delius. "Die Bundesregierung muss nun ein deutliches Zeichen setzen und den Menschenrechtsdialog mit China aussetzen. Deutschlands Politiker müssen endlich realistisch erkennen, dass die chinesische Regierung zurzeit nicht an Menschenrechten und der Beachtung grundlegender Normen des chinesischen Rechts interessiert ist, sondern um jeden Preis versucht, die Alleinherrschaft und Macht der Kommunistischen Partei zu bewahren. Sollte der Menschenrechtsdialog ohne Unterbrechung fortgesetzt werden, so liefert Deutschland der chinesischen Führung nur das Feigenblatt dafür, die internationale Gemeinschaft zu täuschen."

"Dieses Unrechtsurteil wird die Gewalt im Nordwesten noch weiter schüren", warnte Delius. Tohti habe sich immer für einen Dialog und für Verständigung zwischen Uiguren und Han-Chinesen eingesetzt. Ihm vorzuwerfen, zum Separatismus angestiftet zu haben, sei eine absurde Entstellung seines Lebenswerks. Die gegen ihn geäußerten Anschuldigungen seien absurd und die so genannten "Beweise" für seine "Schuld" unglaubwürdig. "Dieses unfaire Gerichtsverfahren ist ein katastrophales Zeichen für Ostturkestan/Xinjiang. Auch gemäßigte Uiguren werden nun jede Hoffnung auf einen Dialog mit der chinesischen Führung verlieren. Das Unrechtsurteil heizt die Gewalt im Nordwesten des Landes weiter an. Chinas Machthaber mögen sich darüber beklagen, doch mit ihrer Gesinnungsjustiz gegen gemäßigte Uiguren schüren sie gezielt die Gewalt."

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 23. September 2014
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. September 2014