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ASIEN/779: 40.000 geflüchteten Rohingya droht Abschiebung aus Indien


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 9. Oktober 2018

Massenabschiebung würde Völkerrecht verletzen

Religion darf nicht für Wahlkampf instrumentalisiert werden


Göttingen, den 9. Oktober 2018 - Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat Indien vor einer Massenabschiebung von 40.000 geflüchteten Rohingya nach Burma gewarnt. "Eine Massenabschiebung von Menschen, die vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit geflohen sind, würde den völkerrechtlichen Grundsatz der Nichtzurückweisung verletzen", erklärte der GfbV -Direktor Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen. Nachdrücklich erinnerte die GfbV in einem Schreiben an Indiens Premierminister Narendra Modi an die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Landes, Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen nicht in den Verfolgerstaat Burma abzuschieben. "Unter den Geflüchteten in Indien geht die Angst um, seit das Bundesinnenministerium Indiens vor wenigen Tagen anordnete, die biometrischen Daten aller geflüchteten Rohingya zu erfassen, um ihre Abschiebung vorzubereiten", sagte Delius. Am letzten Donnerstag waren sieben Rohingya-Flüchtlinge aus dem Bundesstaat Assam nach Burma abgeschoben worden.

Die Menschenrechtsorganisation warnte vor einer Instrumentalisierung der Rohingya-Frage im bevorstehenden Wahlkampf für die Parlamentswahlen in Indien im Jahr 2019. "Es ist unverantwortlich, eine gesamte ethnische Gruppe zu verleumden und zu kriminalisieren", erklärte Delius. Der Präsident der einflussreichen Hindu-nationalistischen Regierungspartei BJP Amit Shah hatte zuvor behauptet, die "illegalen Immigranten sind wie Termiten, die die nationale Sicherheit aushöhlen". "Es ist skandalös und durch keine Fakten gerechtfertigt, Rohingya nur aufgrund ihres muslimischen Glaubens als Unterstützer des internationalen Terrorismus zu brandmarken", sagte Delius. Die Menschenrechtler warfen dem indischen Politiker vor, die Rohingya-Frage zu instrumentalisieren, um Wählerstimmen zu mobilisieren. Doch es sei absurd, vermeintliche Verbindungen zwischen pakistanischen Terrorgruppen und Rohingya-Frauen und Kindern zu konstruieren, die vor schwersten Menschenrechtsverletzungen seien und Schutz bräuchten.

Rund 40.000 Rohingya-Flüchtlinge leben in Indien. Nur 16.500 dieser Geflüchteten sind offiziell vom UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge registriert. Doch auch diese Registrierungen und provisorischen Ausweisdokumente werden von Indiens Behörden nicht anerkannt. Erschwert wird die Lage der Rohingya durch die Entscheidung von Indiens Behörden, rund 7.000 dieser Geflüchteten im Bundesstaat Jammu & Kaschmir an der zwischen Indien und Pakistan umstrittenen Staatsgrenze anzusiedeln. "So werden die Rohingya von Hindu-Nationalisten als vermeintliche Agenten des verfeindeten Nachbarlandes Pakistan diffamiert, nur weil sie Muslime sind", sagte Delius.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Oktober 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2018

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