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EUROPA/441: Vages Schuldeingeständnis für Srebrenica-Massaker reicht nicht aus!


Presseerklärung vom 18. Juni 2008

Im Namen von 6000 Angehörigen der Völkermord-Opfer:
Erste Verhandlung im zweiten Srebrenica-Prozess in Den Haag (18.06.)

Vages Schuldeingeständnis für Srebrenica-Massaker reicht nicht aus!
UN sollen sich den Richtern stellen und Entschädigung leisten


Anlässlich der ersten Verhandlung im zweiten Srebrenica-Prozess gegen die Niederlande und die Vereinten Nationen (UN) vor dem Landgericht in Den Haag am heutigen Mittwoch fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) von den UN, jetzt endlich die Verantwortung für ihr Versagen in Srebrenica zu übernehmen und sich als beschuldigte Partei den Richtern zu stellen. Rund 6000 überlebende Angehörige der 8.373 namentlich bekannten Opfer des Völkermordverbrechens von Srebrenica hatten am 04. Juni 2007 gegen die Niederlande und die Vereinten Nationen Klage eingereicht, um Genugtuung zu erhalten und Entschädigungszahlungen zu erwirken. Die UN hatten zu erkennen gegeben, dass sie sich auf ihre Immunität berufen und vor dem Gericht nicht als Prozesspartei auftreten wollen.

"Mit dem Prozess steht die Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen zur Diskussion", sagt der GfbV-Generalsekretär Tilman Zülch. "Die internationale Gemeinschaft darf sich ihrer Verpflichtung gegenüber den Opfern von Srebrenica, die sich auf den Schutz der Bauhelme verlassen haben und wehrlos im Stich gelassen wurden, nicht entziehen."

In einem Bericht über die Ereignisse in der ehemaligen Schutzzone vom November 1999 hatten die UN ihre Mitverantwortung für das Verbrechen zwar eingeräumt. Doch konkrete Entschädigungsleistungen für die Hinterbliebenen - wie etwa für Überlebende des Holocaust - wurden nicht in Erwägung gezogen. Die niederländischen Blauhelme hatten sich wenige Tage nach dem Einmarsch serbischer Truppen unter dem international gesuchten Kriegsverbrecher Ratko Mladic aus Srebrenica zurückgezogen und die wehrlose bosnische Zivilbevölkerung ihrem Schicksal überlassen, obwohl die Eroberer in der UN-Schutzzone bereits Verbrechen begingen.


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Quelle:
Presseerklärung Den Haag / Göttingen, 18. Juni 2008
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-0, Fax: 0551/58028
E-Mail: info@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2008