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MELDUNG/593: 15 Jahre UN-Resolution 1325 - Schutz von Frauen vor Gewalt im Krieg


Presseerklärung vom 5. März 2015

Internationaler Frauentag (8.3.)
15 Jahre UN-Resolution 1325 (Schutz von Frauen vor Gewalt im Krieg)

Deutschland soll den Schutz von Frauen im Krieg zum Leitmotto seiner G 7-Präsidentschaft machen


Zum Internationalen Frauentag hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die deutsche Bundesregierung aufgefordert, den Schutz von Frauen vor Gewalt im Krieg zu einem Leitmotto seiner G 7-Präsidentschaft zu machen. "Die anhaltende Gewalt gegen Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten im Irak, in der Ost-Ukraine, Darfur, Südsudan, Kongo, Nigeria, Mali, Indien und Burma zeigt, dass Frauen noch immer wenig Schutz in Kriegsgebieten bekommen", erklärte die GfbV am Donnerstag in Göttingen. "Wir erwarten, dass sich die deutsche Bundesregierung während ihrer G 7-Präsidentschaft mehr für die Rechte von Frauen in bewaffneten Konflikten einsetzt. Denn die Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates wurde zwar vor 15 Jahren verabschiedet, aber bis heute nicht umgesetzt."

Die am 31. Oktober 2000 im Weltsicherheitsrat verabschiedete Resolution 1325 sieht eine konsequente Strafverfolgung von Kriegsverbrechen an Frauen, ihren besseren Schutz in Konfliktregionen und ihre stärkere Beteiligung an Friedensverhandlungen und Wiederaufbau vor.

Großbritannien, das bis vor kurzem die G 7-Präsidentschaft hatte, engagierte sich vorbildlich für ein Ende sexualisierter Gewalt in Konflikten. So organisierte die britische Regierung im Juni 2014 ein weltweites Gipfeltreffen zum Stopp sexualisierter Gewalt in Konflikten. Die US-Schauspielerin Angelina Jolie erregte mit ihren engagierten Plädoyers auf der Konferenz weltweite Aufmerksamkeit. "Auch Deutschland unterzeichnete den auf der Konferenz verabschiedeten Aktionsplan, doch wir vermissen bis heute konkrete deutsche Initiativen zu seiner Umsetzung", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius.

Dabei brauchen mehrere zehntausend Opfer sexualisierter Gewalt im Irak, in der Ost-Ukraine, in Darfur, Südsudan, Kongo, Mali und Nigeria dringend mehr therapeutische Hilfe, um die traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten. In keiner dieser Konfliktregionen werden Frauen an der Suche nach Frieden maßgeblich beteiligt, obwohl diese Friedensprozesse zum Teil unmittelbar von Deutschland gefördert werden. Bei Strafverfolgungsbehörden, Polizei und Gerichten bekommen die Opfer sexualisierter Gewalt noch immer keine Gerechtigkeit. Gute Partner Deutschlands, wie der Sudan, verleumden die Opfer der Gewalt, verweigern eine juristische Aufarbeitung der Verbrechen und inhaftieren Kritiker, die die Kriegsverbrechen anprangern. "Wer die UN-Resolution 1325 und den Aktionsplan des Londoner Gipfels im Jahr 2014 mitträgt, darf nicht dazu schweigen, sondern muss sich konsequent für die Rechte von Frauen und Mädchen im Krieg einsetzen", erklärte Delius.

Besonders dramatisch sind die Menschenrechtsverletzungen in Nigeria, wo Mädchen ab dem Alter von 7 Jahren von der Terrorgruppe Boko Haram als Selbstmordattentäterinnen missbraucht werden. Aber auch die Extremisten des "Islamischen Staates" verschleppten und missbrauchten hunderte yezidische Frauen im Irak. Im Bürgerkrieg gegen die maoistischen Naxaliten in Indien sowie bei den Konflikten in Minderheitenregionen im benachbarten Burma werden ebenfalls regelmäßig Frauen Opfer gezielter Übergriffe.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 5. März 2015
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2015

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