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LATEINAMERIKA/062: Chile - 20 indianische Gefangene im Hungerstreik


Presseerklärung vom 19. Juli 2010

Mapuche-Indianer seit einer Woche im Hungerstreik

Gesellschaft für bedrohte Völker in großer Sorge um 20 politische Gefangene in Chile


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ist in großer Sorge um 20 politische Gefangene in Chile. Die Mapuche-Indianer befinden sich seit einer Woche in Haftanstalten der Städte Concepción und Temuco in einem unbefristeten Hungerstreik, um gegen ungerechte Prozessführung und manipulierte Anklagen zu protestieren. Außerdem wollen sie so auf die verzweifelte Situation ihres Volkes aufmerksam machen. Die indianischen Bürgerrechtler sind nach dem berüchtigten Anti-Terrorismus-Gesetz, das noch aus der Zeit der Pinochet-Diktatur stammt, wegen Landrechtsauseinandersetzungen angeklagt und sollen vor ein Militärgericht gestellt werden.

"Die Hauptforderungen der 20 Gefangenen, die zum Teil schon seit 18 Monaten in Untersuchungshaft sitzen, sind die Abschaffung des Anti-Terrorismus-Gesetzes, die Einstellung aller Militärgerichtsprozesse gegen Mapuche und die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen", berichtete die GfbV-Referentin für indigene Völker, Yvonne Bangert, am Montag in Göttingen. "Den Polizeibehörden werfen sie vor, in der Haft physisch und psychisch misshandelt zu werden. Sehr wichtig ist ihnen auch, dass die Öffentlichkeit die Forderung aller Mapuche nach Selbstverwaltung in ihrem traditionellen Gebiet, der Araucanía südlich des Bio-Bio-Flusses, registriert." Die Mapuche stellen mit 650.000 Angehörigen das größte Ureinwohnervolk Chiles.

Die GfbV wandte sich mit dem eindringlichen Appell, sich für faire Prozesse für die indianischen Bürgerrechtler vor einem Zivilgericht einzusetzen, an den Sonderberichterstatter der Vereinen Nationen (UN) zu den Menschenrechten und Grundfreiheiten indigener Völker, James Anaya. Außerdem solle er bei der chilenischen Regierung darauf drängen, dass das Anti-Terrorismus-Gesetz endlich abgeschafft wird. Die UN hatten die Anwendung dieses Gesetzes zur Strafverfolgung von Mapuche bereits nachdrücklich verurteilt.

Das chilenische Anti-Terrorismus-Gesetz ermöglicht eine extrem lange Untersuchungshaft von bis zu zwei Jahren. "Die Verfahren werden vor Militärgerichten geführt und erlauben die Zulassung von anonymen so genannten "gesichtslosen" Zeugen, was Denunzianten Tor und Tür öffnet und die Verteidigung der Mapuche-Angeklagten enorm erschwert", kritisierte Bangert. Das Strafmaß sei mit oft fünf bis zehn Jahren Haft zuzüglich hoher Geldstrafen sehr viel höher als bei Zivilprozessen. Typischer Anklagepunkt sei terroristische Brandstiftung, wenn z.B. Mapuche bei dem Versuch, ihr angestammtes Land zurück zu besetzen, Heuballen, Waldarbeiterhütten oder Holzstapel in Brand setzen. Mapuche mussten ihren zivilen Widerstand schon mit dem Leben bezahlen. Allein 2009 kamen in Auseinandersetzungen um heute von Landbesitzern oder Holzkonzernen genutztes Mapuche-Land zwei junge Indianer durch Polizeikräfte ums Leben.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 19. Juli 2010
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2010