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MELDUNG/111: Krim - Völkerrechtsbruch bleibt Völkerrechtsbruch! OSZE-Mission gefordert


Presseerklärung vom 5. Oktober 2015

Kurswechsel in der Krimfrage?

Völkerrechtsbruch bleibt Völkerrechtsbruch! OSZE-Mission für die Krim gefordert


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat die Bundesregierung am Montag dazu aufgefordert, sich zum Schutz der Krimtataren wenigstens für eine OSZE-Mission auf der von Russland annektierten Halbinsel einzusetzen. "Wenn Deutschland und die EU akzeptieren, dass Moskau die Herrschaft über die Krim übernommen hat, dürfen sie doch die Krimtataren jetzt nicht im Stich lassen", erklärte die GUS-Referentin der GfbV, Sarah Reinke, in Berlin. "Die Annexion der Krim bleibt ein Völkerrechtsbruch. Ihn im Nachhinein zu legitimieren rüttelt an den Grundfesten unserer demokratischen Gesellschaftsordnung. Da ist es jetzt das Mindeste, OSZE-Beobachter auf der Krim durchzusetzen, die die Menschenrechtslage dort dokumentieren und Opfern von Bürger- und Menschenrechtsverletzungen vor Gericht beistehen." Deutschland übernimmt zwar erst am 1. Januar 2016 den OSZE-Vorsitz. Vorbereitungsgespräche für solch eine Mission initiiert durch Deutschland müssten jedoch sofort starten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte im Anschluss an die Ukraine-Gespräche in Paris am 2. Oktober 2015 gesagt: Der "Regulierungsprozess ist abgeschlossen, wenn die Ukraine ihre Souveränität wiederherstellt (?) nicht auf der Krim, aber im gesamten übrigen Staatsgebiet." Damit wurden die Befürchtungen der Krimtataren Realität, dass die EU die Annexion der Krim akzeptieren wird, stellte die GfbV ernüchtert fest. "Dabei hat Merkel noch im Mai dieses Jahres ausdrücklich betont, dass es sich bei der Vereinnahmung der Krim um eine "verbrecherische und völkerrechtswidrige Annexion? gehandelt hat.

Die Krimtataren sind jene Bevölkerungsgruppe, die auf der Krim am stärksten unter systematischer Verfolgung und Diskriminierung leidet. Sie haben keinen Staat, der sich für ihren Schutz einsetzt. 1944 deportierte die Rote Armee unter Stalin 189.000 Krimtataren nach Zentralasien, 45 Prozent von ihnen kamen ums Leben. Dieses Verbrechen ist international als Völkermord anerkannt. Heute leben die rund 300.000 Krimtataren in einem Regime, das sie als Nachfolger der Täter sehen. Trotz systematischer Verfolgung versuchen sie sich mit dem konkreten Status Quo zu arrangieren. Doch sie haben als indigenes Volk der Krim ein Recht auf Autonomie im politischen und kulturellen Bereich. Deshalb fordert die GfbV, dass die politischen Institutionen der Krimtataren anerkannt werden, ihre Sprache geschützt und weiter entwickelt wird. Sie müssen ihren Glauben und ihre Traditionen frei leben können und ihre unabhängigen Medien müssen rehabilitiert werden.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen/Berlin, den 5. Oktober 2015
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Oktober 2015

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