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MELDUNG/196: Deutschlands Entschuldigung für Kolonialverbrechen ist überfällig


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 27. August 2018

Völkermord an Herero und Nama aufarbeiten

Mehr Fortschritte bei Ausarbeitung offizieller Entschuldigung angemahnt


Göttingen, den 27. August 2018 - Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat mehr Fortschritte bei der Ausarbeitung einer offiziellen Entschuldigung des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung für die in deutschen Namen begangenen Kolonialverbrechen im heutigen Namibia gefordert. "Die Erklärung ist längst überfällig, nachdem die Bundesregierung im Juli 2016 eingeräumt hat, daß kaiserliche Soldaten einen Genozid in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika zwischen 1904 und 1908 verübten", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Montag in Göttingen. Ursprünglich war die Verabschiedung einer entsprechenden Erklärung in der letzten Legislaturperiode des Parlaments geplant gewesen. Doch komplizierte Verhandlungen mit der Regierung Namibias verzögern bis heute eine offizielle Entschuldigung Deutschlands. Dem Vernichtungskrieg fielen damals rund 65.000 Herero und 10.000 Nama zum Opfer.

Die ausbleibende Entschuldigung des Bundestages überschattet auch eine für kommenden Mittwoch im Französischen Dom in Berlin geplante feierliche Rückgabe von Schädeln und Knochenteilen von Völkermordopfern an die Regierung Namibias. "Als Menschenrechtsorganisation begrüßen wir grundsätzlich die Rückgabe der Gebeine. Seit dem Jahr 2004 haben wir uns dafür eingesetzt. Anfangs leugnete die Berliner Universitätsklinik Charité sogar die Existenz der Schädel. Doch der Streit um die Bedingungen für eine Rückgabe der Schädel darf nicht die Aufarbeitung der Kolonialverbrechen behindern", forderte Delius. Die meisten sterblichen Überreste stammen aus Beständen der Charité, sowie aus Sammlungen in Witzenhausen, Greifswald und Jena. Sie waren für Rasseforschungen genutzt worden.

Seit dem Jahr 2015 verhandeln die Regierungen Deutschlands und Namibias über eine offizielle Entschuldigung Deutschlands für die Genozid-Verbrechen. Immer wieder gerieten die Gespräche ins Stocken, weil Nachkommen der Getöteten kritisierten, dass sie und ihre Interessen bei den Verhandlungen zwischen den Regierungen nicht ausreichend berücksichtigt würden und Deutschland nicht zu individuellen Schadensersatzzahlungen bereit sei.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, die Erinnerung an Verbrechen der Kolonialzeit zu einem Teil der deutschen Gedenkkultur zu machen. "Für die Nachkommen der Opfer in Namibia ist dies ein wichtiges Zeichen. Sie warten seit langem vergeblich darauf, dass ihnen von ihrer Regierung und der deutschen Bundesregierung der notwendige Respekt entgegengebracht wird, um dieses dunkle Kapitel der Geschichte angemessen aufzuarbeiten", sagte Delius.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. August 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2018

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