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MELDUNG/879: Rote Hilfe e.V. verurteilt Polizeigewalt nach Antirepressionsdemonstration in Chemnitz (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 13.03.2018

Rote Hilfe e.V. verurteilt Polizeigewalt nach
Antirepressionsdemonstration in Chemnitz


Am Sonntag, den 11. März 2018, fand in Chemnitz eine Anti-Knast-Demonstration statt, die sich mit kämpfenden Gefangenen solidarisierte. Nach der Veranstaltung kam es zu gewalttätigen Übergriffen der Polizei gegenüber einigen Teilnehmer*innen.

Die Demonstration selbst kann als Erfolg gewertet werden: Eine Zwischenkundgebung vor dem Chemnitzer Frauengefängnis erinnerte an einen Streik der Insassinnen im letzten Jahr, mit dem diese sich gegen unwürdige Arbeitsbedingungen zur Wehr setzten. Die Kundgebung wurde mit begeisterten Reaktionen der Inhaftierten belohnt.

Nach dem Ende der Demonstration waren etwa 50 Teilnehmer*innen auf dem Weg zu einer kurdischen Kundgebung gegen die derzeitigen türkischen Kriegshandlungen in Afrin. Unterwegs beobachteten die Aktivist*innen, wie die Polizei andere abreisende Genoss*innen kontrollierte, und bekundeten spontan ihre Solidarität mit den Betroffenen. Aufgrund des sich formierenden Protests gegen diese seitens der Beamt*innen nicht begründbare Maßnahme wurde diese kurzerhand als allgemeine Verkehrskontrolle deklariert. Mehrere der hinzu gekommenen Aktivist*innen wurden aufgefordert, sich zu entfernen. Sie kamen dieser Aufforderung jedoch nicht nach, sondern unterstützten die Betroffenen weiterhin. Daraufhin wurden sie von den Beamt*innen unter Einsatz des Schlagstocks gewaltsam vertrieben.

Nach der Fahrzeugkontrolle konnten alle Beteiligten ihren Weg zunächst ungehindert fortsetzen. Die Polizei folgte jedoch den Aktivist*innen, die vorab ihre Solidarität mit den von der polizeilichen Maßnahme Betroffenen gezeigt hatten, und griff zunächst eine Person ohne Vorwarnung brutal hinterrücks an. Aufforderungen, die Gewalt zu unterlassen, wurden mit weiteren Angriffen beantwortet und führten dazu, dass die gesamte Gruppe eingekesselt wurde. Alle Aktivist*innen wurden einer ED-Behandlung unterzogen, zwei wurden gewaltsam in Gewahrsam genommen. Erhoben wurden die üblichen Vorwürfe wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährliche Körperverletzung.

Die Rote Hilfe verurteilt die Polizeigewalt, die gegen die größtenteils noch sehr jungen Teilnehmer*innen einer friedlichen Solidaritätskundgebung willkürlich zum Einsatz kam. Dazu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: "Die gegenseitige Solidarität ist eine der stärksten Waffen linker Aktivist*innen und den Repressionsbehörden daher ein Dorn im Auge. Die von den Beamt*innen hier angewandte Gewalt soll die Beteiligten, aber auch Außenstehende abschrecken und solidarisches Verhalten so unattraktiv wie möglich machen. Davon dürfen wir uns jedoch nicht einschüchtern lassen. Es gilt vielmehr, unseren Zusammenhalt zukünftig noch zu stärken."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13.03.2018
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle, Postfach 32 55, 37022 Göttingen
Telefon: 0551/770 80 08; Fax: 0551/770 80 09
E-Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2018

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