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MELDUNG/1043: Internet- und Telefonanbieter speichern Aufenthaltsort und Internetkennungen tagelang auf Vorrat (AK Vorrat)


Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 07.12.2019

Internet- und Telefonanbieter speichern Aufenthaltsort und Internetkennungen tagelang auf Vorrat


Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt haben, sammeln deutsche Telekommunikationsanbieter trotzdem von jedem Kunden Informationen über ihre Kontakte und Bewegungen, die nicht zur Abrechnung nötig sind. Dies ergibt sich aus einer jetzt, aufgrund der Nachfrage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur.[1] Die Daten werden auf Anforderung an Strafverfolger und Abmahnkanzleien weiter gegeben.

Konkret wird der Aufenthaltsort von Handynutzern (Funkzelle) zu Beginn einer Verbindung, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) und die Internetkennung (IP-Adresse) eine Woche lang gespeichert, ohne dass dies zur Abrechnung nötig ist. Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer warnen vor den Konsequenzen dieser "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung":

"Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen, beispielsweise nach der Teilnahme an einer Demonstration", erklärt Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Zu jeder Internetnutzung die IP-Adresse zu speichern ermöglicht Abmahnanwälten, Verbraucher tausendfach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft nicht begangen haben."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt von den Unternehmen, ihre "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" zu stoppen und die Zahl der Auskünfte über ihre Kunden zu veröffentlichen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt außerdem, die geplante ePrivacy-Verordnung der EU drohe die "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" durch Telekommunikationsanbieter massiv auszuweiten,[2] und verlangt ein klares Verbot allgemeiner und unterschiedsloser Vorratsdatenspeicherungen.

Aus Sicht der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch überrückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de


Fußnoten:
[1] https://fragdenstaat.de/anfrage/speicherung-von-verkehrsdaten-durch-tk-anbieter/#nachricht-422498
[2] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/788/79/lang,de/

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Quelle:
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 07.12.2019
E-Mail: presse@vorratsdatenspeicherung.de
Internet: www.vorratsdatenspeicherung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2019

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