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MELDUNG/083: Rechte der Blumenarbeiterinnen stärken


Fian - Pressemitteilung vom 10.05.2013
Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht, sich zu ernähren

Rechte der Blumenarbeiterinnen stärken



Köln, 10. Mai 2013. Allein erziehende Mütter in Afrika und Lateinamerika produzieren den größten Teil der Blumen, die zum Muttertag verschenkt werden. Sie arbeiten oft unter ausbeuterischen Bedingungen und zu Hungerlöhnen. Die Menschenrechtsorganisation FIAN ruft daher zur Unterstützung einer internationalen Erklärung für die Rechte von KleinbäuerInnen und Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, auf. Diese soll ab Juli 2013 im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen erarbeitet werden.

Blumenarbeiterinnen werden in vielen Betrieben grundlegende Rechte, wie die Rechte auf Gewerkschaftsfreiheit oder Existenz sichernde Löhne und Gesundheitsschutz, verweigert. Bis zu 80 Prozent der ArbeiterInnen auf Blumenplantagen in Afrika und Lateinamerika sind Frauen, viele von ihnen sind allein erziehende Mütter. Muttertag bedeutet für sie Überstunden, die sie nicht immer bezahlt bekommen.

Jüngstes Beispiel für solche Arbeitsrechtsverletzungen bietet die Aussperrung von GewerkschafterInnen der Firma Falcon Farms in Cauca/Kolumbien, die gegen einbehaltende Löhne und mangelnden Gesundheitsschutz protestiert hatten. "Vor allem für allein erziehende Arbeiterinnen reichen die Löhne in der Regel nicht, um grundlegende Bedürfnisse zu decken", erläutert Gertrud Falk von FIAN. "Gleichzeitig bleibt ihnen aufgrund ihrer Mehrfachbelastung durch Arbeit, Kinderbetreuung und Haushalt kaum Zeit, um sich gemeinschaftlich für ihre Rechte zu engagieren."

Aufgrund der andauernden und vielfältigen Menschenrechtsverletzungen in ländlichen Regionen hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im September 2012 mit den Stimmen der Entwicklungsländer beschlossen, eine Erklärung der Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sowie Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, zu entwickeln. La Via Campesina, der internationale Verband der KleinbäuerInnen, hat dazu einen Entwurf vorgelegt. Deutschland ist seit 2013 wieder im Menschenrechtsrat vertreten. Im Juli wird dieser mit der Arbeit an der Erklärung beginnen.

"Dieser Prozess braucht Unterstützung", fordert Falk. "Verbände des Blumensektors und zivilgesellschaftliche Organisationen sollen gegenüber der Bundesregierung für die Stärkung der Rechte von KleinbäuerInnen und PlantagenarbeiterInnen eintreten. Der Entwurf von La Via Campesina sollte als Grundlage für die Erklärung des Menschenrechtsrats dienen."


Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:
www.kleinbauernrechte-jetzt.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Mai 2013
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Telefon: 221/702 00 72, Fax: 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2013