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MELDUNG/111: FIAN fordert Bundesregierung zur Ratifizierung des Beschwerdeverfahrens zum UN-Sozialpakt auf


Fian - Pressemitteilung vom 00.12.2015
Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht, sich zu ernähren

FIAN fordert Bundesregierung zur Ratifizierung des Beschwerdeverfahrens zum UN-Sozialpakt auf

FIAN-Pressemitteilung zum Internationalen Tag der Menschenrechte


Köln, 8.12.2015. Anlässlich des Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember fordert FIAN Deutschland die Bundesregierung auf, das Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) zu ratifizieren. Das würde der Bevölkerung ermöglichen, auf internationaler Ebene Beschwerden gegen Verletzungen der im Pakt verfassten Rechte einzulegen.

Der UN-Sozialpakt wurde 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist 1976 in Kraft getreten. Er enthält grundlegende Menschenrechte, wie das Recht frei zu sein von Hunger oder das Recht auf Wohnen. 2010 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ein so genanntes Zusatzprotokoll zum Pakt verabschiedet. Dies ermöglicht individuelle Beschwerden bei den Vereinten Nationen gegen Verletzungen der Rechte des Pakts, wenn der nationale Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Damit das Beschwerdefahren von Einwohnerinnen und Einwohnern eines Staates genutzt werden kann, muss dieser das Zusatzprotokoll ratifiziert haben. 21 Staaten, wie Frankreich und Finnland, haben dies bisher getan. Deutschland gehört nicht dazu, obwohl es den UN-Sozialpakt bereits 1973 ratifiziert hat.

"Die Bundesregierung verhindert durch die Nicht-Ratifizierung des Zusatzprotokolls, dass die Bevölkerung ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte gegenüber dem Staat international einfordern kann", erläutert FIAN-Referentin Gertrud Falk FIANs Kritik. In der Vergangenheit hat der UN-Sozialausschuss immer wieder auf Verletzungen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte in Deutschland hingewiesen, zum Beispiel auf Obdachlosigkeit. Betroffene können aber keine internationale Beschwerde gegen die Verletzung ihres Rechts auf Wohnen einreichen, solange die Bundesregierung das Zusatzprotokoll nicht ratifiziert.

2016 besteht der Pakt 50 Jahre. FIAN Deutschland wird dieses Jubiläum zum Anlass nehmen, die Bundesregierung zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls aufzufordern und den Pakt in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Unter dem Motto "UN-Recht statt Unrecht - 50 Jahre UN-Sozialpakt" sind zahlreiche Veranstaltungen mit Volkshochschulen und Universitäten sowie Webinare geplant.


Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von FIAN Deutschland:
http://www.fian.de/themen/jahresthema-50-jahre-un-sozialpakt/

Link zur Liste der Staaten die das Zusatzprotokoll ratifiziert haben:
http://indicators.ohchr.org/

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FIAN (FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk) ist die Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung mit Mitgliedern in 60 Ländern.

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Quelle:
Pressemitteilung vom . Dezember 2015
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Tel.: 221/702 00 72, Fax: 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2015

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