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MELDUNG/012: Erfolg für Rolf Gössner - Beobachtung durch Verfassungsschutz war rechtswidrig


Pressemitteilung der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union,
vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative - Berlin 03.02.2011

Großer Erfolg für Bürgerrechtler Gössner: Beobachtung durch Verfassungsschutz war rechtswidrig


Die über 38 Jahre andauernde Beobachtung und Erfassung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz ist vom Verwaltungsgericht Köln für rechtswidrig erklärt worden.

Mit dem heute (3.2.2011) ergangenen Urteil hat die 20. Kammer des Verwaltungsgerichtes Köln die Beobachtung Gössners durch den Verfassungsschutz für den gesamten Erfassungszeitraum ab 1970 bis 13.11.2008 für rechtswidrig erklärt. Ebenso rechtswidrig war nach Auffassung des Gerichts die Anfertigung der über 2000 Seiten starken Verfassungsschutz-Akte über den Bürgerrechtler.

Die Humanistische Union hatte sich bereits in den Jahren 1995/1996 an dem Protest von Bürgerrechtsorganisationen, Berufsverbänden und Gewerkschaften sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zugunsten von Rolf Gössner beteiligt. Damals war die Beobachtung durch den Verfassungsschutz bekannt geworden.

"Diese Entscheidung hat dem Beobachtungsgebaren des Verfassungsschutzes deutliche Grenzen gesetzt und die Verfassungspositionen der Bürgerinnen und Bürger gestärkt", erklärt Martina Kant, Bundesgeschäftsführerin der Humanistischen Union. "Dem Schutz vor staatlicher Überwachung wurde nach 5-jährigem Rechtsstreit rückwirkend endlich Geltung verschafft. Die im Prozess vom Bundesamt für Verfassungsschutz für sich in Anspruch genommene Deutungshoheit und angemaßte Befugnis über das, was in unserem Staat zulässiger Weise gesagt und geschrieben werden darf, ohne vom Verfassungsschutz beobachtet und erfasst zu werden, ist dem Bundesamt entzogen worden. Eine schallende Ohrfeige mit hoffentlich nachhaltiger Wirkung für die Erfassungspraxis nicht nur des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sondern auch der anderen 16 Landesämter. Das Amt wird seine Praxis nun gründlich ändern müssen."

Dr. Gössner ist in dem Klageverfahren durch den Landesvorsitzenden der Humanistischen Union Baden-Württemberg, Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß, Freiburg, vertreten worden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. Februar 2011
Humanistische Union e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2011