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ATTAC/1524: Anti-Geldwäsche-Richtlinie - Bündnis fordert Offenlegung der Nutznießer


Attac Deutschland
Netzwerk Steuergerechtigkeit
Transparency International Deutschland
WEED - Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung

Pressemitteilung - Berlin/Frankfurt am Main, 12. Februar 2014

Geldwäschern das Handwerk legen

Das Europäische Parlament muss anonymen Briefkastenfirmen ein Ende machen



Anfang kommender Woche soll in zwei Ausschüssen des Europäischen Parlaments über die vierte Fassung der EU-Anti-Geldwäscherichtlinie abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang fordern die zivilgesellschaftlichen Organisationen WEED, Transparency International Deutschland, Attac und das Netzwerk Steuergerechtigkeit die verpflichtende Offenlegung der Nutznießer ("wirtschaftlich Berechtigte") von Firmen, Trusts und anderen Rechtspersonen in einem Register, das öffentlich ist und abgefragt werden kann. Derartige öffentliche Register waren in dem Gesetzesentwurf der EU-Kommission noch nicht enthalten, könnten jetzt aber durch das Parlament ergänzt werden. Die Ermittlungsbehörden, die Öffentlichkeit und die Wirtschaft hätten dann einen besseren Überblick und könnten Geldwäsche früher unterbinden und schneller aufklären.

Laut einem neuen Bericht der OECD über den Zahlungsverkehr mit Entwicklungsländern stellen 27 von 34 OECD-Ländern völlig unvollständige Informationen über die Nutznießer von Firmen und Trusts zur Verfügung. Damit ist eine wirksame Bekämpfung von Geldwäsche und deren Vortaten Steuerhinterziehung, Bestechung und Bestechlichkeit erheblich behindert.

Markus Henn, Referent für Finanzmärkte bei WEED und Koordinator des Netzwerks Steuergerechtigkeit: "Die Abgeordneten haben die Chance, einen großen Schritt zur effizienteren Bekämpfung von Geldwäsche zu gehen. Mit der Einführung von öffentlichen Registern über die wahre Nutznießerschaft würde es für Kriminelle und korrupte Eliten deutlich schwerer werden, ihr Geld zu verstecken."

Caspar von Hauenschild, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Einige Wirtschaftsvertreter klagen über mehr Aufwand durch eine konsequente Richtlinie. Dabei würde die Transparenz es zum Beispiel Banken erleichtern, die vorgeschriebene Kenntnis ihrer Geschäftspartner nachzuweisen."

Jutta Sundermann von Attac ergänzt: "Es muss sichergestellt sein, dass Verstöße gegen die Geldwäschegesetze ausreichend sanktioniert und die Sanktionen öffentlich gemacht werden. Nur so können sowohl die Kriminellen als auch die beteiligten Banken und Unternehmen abgeschreckt werden. Auch die Erfassung von politisch und wirtschaftlich exponierten Personen muss verbessert werden. Wie die jüngsten Veröffentlichungen über die fragwürdigen Aktivitäten der Deutschen Bank im Zusammenhang mit krummen Geschäften chinesischer Politiker und andere Fälle zeigen, reichen die geltenden Vorgaben nicht aus."


Weitere Informationen:

* EU-Policy Paper "Fighting Money Laundering in the EU: From Secret Ownership to Public Registries? von Transparency International EU Office (TI EU):
http://www.transparencyinternational.eu/wp-content/uploads/2014/01/TI-EU-Policy-Paper-Beneficial-Ownership.pdf

* WEED-Infoblatt:
http://www2.weed-online.org/uploads/infoblatt_geldwaesche.pdf

* OECD-Bericht "Measuring OECD Responses to Illicit Financial Flows from Developing Countries:
http://www.oecd.org/corruption/IFFweb.pdf

* Informationen des Europäischen Parlaments zur Richtlinie:
http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2013/0025%28COD%29

* Briefing paper on Emerging Capital Partners case and review of European law on money laundering von Re:Common, The Corner House und Counter Balance:
http://www.eurodad.org/files/pdf/52eb71ebc2a0c.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12.02.2014
Attac Deutschland, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2014