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ATTAC/1897: G20-Proteste - Attac klagt gegen Aktionsverbote in Hamburg


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Frankfurt am Main, 3. April 2018

G20-Proteste: Attac klagt gegen Aktionsverbote in Hamburg

Solch massiver Angriff auf demokratische Rechte darf sich nicht wiederholen


Attac wehrt sich gegen die Verletzung der Grundrechte auf Demonstrations-, Meinungs- und Kunstfreiheit während der G20-Proteste in Hamburg. Dazu hat das globalisierungskritische Netzwerk nun beim Hamburger Verwaltungsgericht Klagen gegen die Verbote von drei Attac-Aktionen am 7. Juli des vergangenen Jahres eingereicht. Ziel der Klagen ist es auch, die Rechtswidrigkeit der 38 Quadratkilometer großen Versammlungsverbotszone während des G20-Gipfels feststellen zu lassen.

Mit den Aktionen "Neoliberalismus ins Museum", "Wider den Wachstumswahn" und "Freihandel als Fluchtursache" wollte Attac seine inhaltliche Kritik an der Politik der G20 in die Öffentlichkeit tragen. Die Stadt Hamburg verbot die angemeldeten Versammlungen jedoch, da sie in der so genannten blauen Zone, stattfinden sollten.

"Von dem versprochenen Festival der Demokratie war Hamburg während des G20-Gipfels im vergangenen Sommer so weit entfernt wie die Türkei von Pressefreiheit. Mit dem Totalverbot von Versammlungen in der gesamten Innenstadt und weit darüber hinaus erklärte der Senat die Stadt zur demokratiefreien Zone", sagt Judith Amler vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis.

Sabine Lassauer, ebenfalls Mitglied im Attac-Koordinierungskreis ergänzt: "Ein solch massiver Angriff auf politische Grundrechte darf sich nicht wiederholen - weder in Hamburg, noch anderswo in unserem Land. Darum ist es auch neun Monate nach dem G20 unerlässlich, dass wir gegen die Aktionsverbote rechtlich vorgehen."

Bereits im Januar haben Sabine Lassauer und zwei weitere Attac-Aktive gegen einen gewaltsamen Polizeieinsatz während der G20-Proteste geklagt, bei dem sie als friedlich Demonstrierende so verletzt wurden, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Der Prozesstermin steht noch nicht fest.

Hamburger Rechtsanwältinnen und -anwälte reichten zu Jahresbeginn zudem weitere Klagen ein, um anhand von Einzelfällen exemplarisch feststellen zu lassen, dass Versammlungsverbote und Polizeieinsätze während der G20-Proteste rechtswidrig waren.


Weitere Informationen:

Pressemitteilung "G20: Attac-Aktive reichen Klage gegen gewaltsamen Polizeieinsatz ein", 17.1.2018:
http://www.attac.de/presse/detailansicht/news/g20-attac-aktive-reichen-klage-gegen-gewaltsamen-polizeieinsatz-ein-1/

Pressemitteilung des RAV zu weiteren Klagen, 9.1.2018:
www.attac.de/presse/detailansicht/news/einladung-zur-pressekonferenz-2/

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Quelle:
Attac Deutschland, Pressestelle
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2018

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