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ATTAC/1971: EU-Japan-Abkommen JEFTA tritt heute in Kraft


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Frankfurt am Main, 1. Februar 2019

Von Konzernen für Konzerne

EU-Japan-Abkommen JEFTA tritt heute in Kraft


Heute tritt JEFTA, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan in Kraft - allen Protesten aus der Zivilgesellschaft zum Trotz. JEFTA ist ein Abkommen von Konzernen für Konzerne. Die treibende Kraft hinter den Verhandlungen waren Großunternehmen. Sie haben an dem Abkommen maßgeblich mitgeschrieben. Ganze 89 Prozent der Treffen der EU-Verhandler fanden mit Konzernlobbyisten statt, mit Vertretern der Zivilgesellschaft waren es gerade mal vier Prozent.(1)

Das Ergebnis: Japanische und europäische Konzernlobbys erhalten mit JEFTA direkten Einfluss auf geplante Gesetze - noch bevor diese überhaupt Regierungen oder Parlamenten vorgelegt werden. Das regelt das Kapitel zur regulatorischen Kooperation in dem Abkommen: Lobbyisten dürfen Gesetzesentwürfe kommentieren, bevor die gewählten Abgeordneten diese Entwürfe überhaupt zu Gesicht bekommen haben.

"Multis werden künftig mitentscheiden, welche Regeln zwischen der EU und Japan 'harmonisiert' werden sollen. Das stellt ihre Profitinteressen über menschenrechtliche, soziale und ökologische Belange. JEFTA verengt demokratische Gestaltungsspielräume und verfestigt die Macht der Konzerne", stellt Roland Süß, Mitglied im Koordinierungskreises von Attac Deutschland, fest.

Abbau von Schutzrechten für Beschäftigte und die Umwelt

Wie CETA, das geplante EU-Kanada-Abkommen, zielt auch JEFTA in großem Stil auf den Abbau sogenannter nichttarifärer Handelshemmnisse. Gemeint sind damit vor allem Gesetze und Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern, Verbrauchern, der Umwelt oder schlicht der Allgemeinheit vor allzu rücksichtslosem Verhalten der Unternehmen. In JEFTA und CETA werden solche Regeln unter den Vorbehalt gestellt, dass sie den Handel nicht gefährden dürfen. Die EU und Japan decken dabei gemeinsam ein Drittel der Weltwirtschaft ab.(2)

Verhandlungen über Sonderklagerechte für Konzerne laufen noch

Zusätzlich zu JEFTA führen die EU und Japan derzeit noch Verhandlungen für ein gesondertes Investitionsschutzabkommen, in dem einseitige Sonderklagerechte für ausländische Investoren verankert werden sollen.

Attac-Handelsexpertin Hanni Gramann: "Gerechter Welthandel geht anders. Menschenrechte müssen endlich durchsetzbar werden und Vorrang vor Konzerninteressen haben." In einer europaweiten Kampagne fordern Attac und 150 Bündnispartner die EU und ihre Mitgliedsstaaten auf, Konzernprivilegien zu beenden und ein starkes UN-Abkommen zum Schutz der Menschenrechte in der globalen Wirtschaft zu unterstützen.


Anmerkungen:
1) https://corporateeurope.org/de/international-trade/2018/05/jefta-ein-exklusiver-handel-zwischen-eu-unterh-ndlern-und-gro-konzernen
2) http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3325_de.htm

Online-Appell "Menschenrechte schützen":
www.attac.de/menschenrechte-schuetzen


Weitere Informationen:

JEFTA: Mythen und Fakten (Attac Österreich u.a.):
http://t1p.de/JEFTA-Mythen-Fakten

Broschüre "JEFTA entzaubert"(Netzwerk Gerechter Welthandel u.a.):
http://t1p.de/JEFTA-entzaubert

Attac-Seite zu JEFTA:
www.attac.de/jefta

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Quelle:
Attac Deutschland, Pressestelle
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2019

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