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ATTAC/1986: Bolkestein-Richtlinie - Erfolg für europäische Zivilgesellschaft


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Frankfurt am Main, 25. April 2019

Bolkestein-Richtlinie: Erfolg für europäische Zivilgesellschaft

Verschärfung vorerst gescheitert


Der Versuch der EU-Kommission, mit einer Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (auch Bolkestein-Richtlinie genannt) die politischen Gestaltungsmöglichkeiten bei öffentlichen Dienstleistungen weiter einzuschränken, ist vorerst gescheitert. Im Europäischen Rat konnte keine Einigung über den Richtlinienentwurf der Kommission vom Januar 2017 hergestellt werden.

"Der zivilgesellschaftliche Protest war ein Erfolg", sagt Jana Mattert, Mitglied im Attac-Koordinierungskreis. "Der Richtlinienentwurf hätte eine weitere Schwächung der Daseinsvorsorge und erheblichen Demokratieabbau zur Folge gehabt."

"Der Entwurf zielte darauf ab, öffentliche Dienstleistungen und kommunale Satzungen marktkonform zu machen", ergänzt Thomas Eberhardt-Köster, ebenfalls Mitglied im Koordinierungskreis von Attac. "Stattdessen sollten Kommunen weiterhin öffentliche Dienstleistungen selbst anbieten und Dienstleistungsmärkte regulieren können."

Der Entwurf hatte vorgesehen, Mitgliedsstaaten zu zwingen, Dienstleistungsvorschriften künftig bereits in ihrem Entwurfsstadium nach Brüssel zu melden. Die Kommission hätte dann das Recht erhalten, die neuen Vorschriften auf ihre Bolkestein-Konformität zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.

Auf Initiative der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) hatte ein EU-weites Bündnis von BürgermeisterInnen, Gewerkschaften und sozialen Bewegungen, darunter Attac, gegen den Kommissionsentwurf protestiert. Der öffentliche Druck verstärkte die Konflikte im Europäischen Rat, der weder untereinander noch mit Kommission und Parlament zu einer Einigung kam. Bis auf Weiteres liegt das Vorhaben nun auf Eis.

Leider ist das noch keine endgültige Entwarnung, denn nach der Europawahl könne die Kommission ihre Pläne wieder aufnehmen. "Auch der EuGH fällte schon mehrere Urteile zur Bolkestein-Richtlinie, die den Spielraum für die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen immer weiter einengen", warnt Thomas Fritz, Mitglied der Attac-AG Privatisierung. Daher müsse die Zivilgesellschaft den Druck weiter erhöhen, um schädliche Eingriffe der EU in die Daseinsvorsorge wieder zurückzudrängen.


Weitere Informationen:

Attac-Analyse zur Bolkestein-Richtlinie und ihrer geplanten Verschärfung:
https://attac.de/fileadmin/user_upload/AGs/AG_Privatisierung/Bolkestein-Hammer-Mattert-Fritz-2019.pdf

Kurzfassung der Attac-Analyse:
https://www.attac.de/fileadmin/user_upload/AGs/AG_Privatisierung/Bolkestein-Attac-Factsheet-2019.pdf

Offener Brief gegen die Verschärfung der Bolkestein-Richtlinie:
https://www.attac.de/fileadmin/user_upload/bundesebene/Pressegruppe/190114_Schreiben_Dienstleistungsrichtlinie_dt.pdf

Bundesweite Attac-AG Privatisierung:
https://www.ppp-irrweg.de

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Quelle:
Attac Deutschland, Pressestelle
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2019

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