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STANDPUNKT/029: Keine Beförderung von Oberst Klein! (BAK AuF)


Bundesarbeitskreis Antimilitarismus und Frieden (BAK AuF) - 11. August 2012

Keine Beförderung für Oberst Klein!



Der Bundeswehr-Oberst Georg Klein soll nach Angaben von dpa und Regierungskreisen Abteilungsleiter im neuen Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr werden, was später die Ernennung zum General nach sich zieht.[1] Der Bundesarbeitskreis Antimilitarismus und Frieden (BAK AuF) von Linksjugend ['solid] und Die Linke.SDS kritisieren die Beförderung Kleins aufs Schärfste. Klein trägt eine besondere Verantwortung für den imperialistischen Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan. In der Nähe der Stadt Kunduz hat er am 4. September 2009 den Befehl zur Bombardierung von zwei Tanklastwagen und einer großen Gruppe von Menschen gegeben. Bei diesem Angriff starben bis zu 142 Menschen, darunter zahlreiche Zivilisten und auch etliche Kinder.

Der zukünftige General hat sich zudem in der Vergangenheit durch Versuche hervorgetan, seine Verantwortung für den Tod und das Elend vieler Menschen zu vertuschen. Er hat eine sogar nach ISAF-Einsatzregeln vorgeschriebene Untersuchung der Auswirkung seines Bombardement-Befehls durch falsche Direktiven unterbunden und verhinderte somit, dass eine genaue Zahl der Todesopfer festgestellt werden konnte. Klein hatte außerdem mehrfach falsche Angaben bei der Anforderung der Bombenabwürfe gemacht. Er gab z.B. an, dass deutsche Soldaten einer unmittelbaren Gefährdung durch Personen ausgesetzt waren, die sich nahe der Tanklaster aufhielten. Dies hat sich in den Nachuntersuchungen nicht bestätigt.

Trotz seiner Vertuschungsversuche wurde festgestellt, dass der Befehl Oberst Kleins weder rechtmäßig noch "angemessen" war - sein Verhalten zog dennoch keinerlei juristische Konsequenzen nach sich. Es wurde von vornherein verunmöglicht: Auf Grundlage der juristischen Bewertung des Krieges in Afghanistan als einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt kommt im Fall Klein nicht das Strafrecht zur Anwendung, sondern das humanitäre Völkerrecht.[2] Aber auch dort sind sogenannte "unterschiedslose Angriffe" (unter die z.B. Bombardierungen fallen) verboten, also Angriffe bei denen damit zu rechnen ist, eine hohe Anzahl von Zivilisten zu töten. Der Luftangriff verstieß somit gegen das humanitäre Völkerrecht und dadurch auch gegen mehrere offizielle NATO-Einsatzregeln.

Eine zivilgerichtliche Klage gegen Klein wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgelehnt. Der Bremer Anwalt Karim Popal reichte danach Klage auf Schadensersatz gegen die Bundesregierung ein. Aufgrund der hohen Prozesskosten ist es jedoch schwierig, alle Angehörigen zu vertreten, zudem läuft in diesem Jahr die Verjährungsfrist aus.

Mit der Beförderung Kleins in den Rang eines Generals wird auch die Besoldungsstufe erhöht, Klein verdient zukünftig monatlich damit bis zu 10.325 Euro.[3] Die Angehörigen der Opfer des Kunduz-Massakers haben einmalig nur etwa knapp 4.000 Euro Entschädigung für den Tod ihrer Familienmitglieder bekommen. Besonders makaber ist, dass diese Hilfe nicht als Ersatz für den erlittenen Schaden gekennzeichnet wurde, sondern unter dem wohlklingenden Namen der humanitären Hilfe läuft.

Dass Recht immer das Recht des Stärkeren, der herrschenden Elite ist, zeigt sich in der aktuellen Debatte um die Klein's Beförderung. Denn da sowohl das Strafverfahren als auch ein Disziplinarverfahren gegen Klein eingestellt wurden, gibt es nach offiziellen Verlautbarungen keinen Grund, der gegen eine Beförderung sprechen würde.

Die Verantwortung für den Tod von über hundert Menschen spielt für die Bundeswehr dabei anscheinend keine Rolle. In Bundeswehrkreisen gilt Klein sogar als "besonnener militärischer Führer". Für den Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums, Stefan Paris, ist Klein sogar für seine neue Aufgabe "gut geeignet".[4]

Es kommt einer Verhöhnung der Opfer gleich, dass der Mann, der den Befehl zum Bomben-Massaker gab, nun auch noch mit einer Beförderung belohnt wird", kommentiert Anne Geschonneck, eine der SprecherInnen des BAK AuF. "Die Opfer der heutigen Kriege spielen in der Moral der Herrschenden keine Rolle. Es geht in den Einsätzen der Bundeswehr nicht um Menschenrechte, sondern um geostrategische, machtpolitische und wirtschaftliche Interessen. Nur deshalb werden solche Menschen wie Klein für ihre Gräueltaten auch noch belohnt."

Bundesarbeitskreis Antimilitarismus und Frieden von Linksjugend ['solid] und DieLinke.SDS


Anmerkungen:
[1] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-oberst-klein-soll-zum-general-befoerdert-werden-a-848866.html
[2] http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BMVg/2010/03/2010-03-17-nichtinternationaler-bewaffneter-konflikt.html
[3] http://www.pc-gehalt.de/Beamte/Bund/B0112.htm
[4] http://augengeradeaus.net/2012/08/oberst-klein-fur-beforderung-zum-general-vorgesehen/

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Quelle:
Bundesarbeitskreis Antimilitarismus und Frieden (BAK AuF) - Linksjugend ['solid] und Die Linke.SDS
Plattform gegen (Neo)Imperialismus und Militarisierung, für Internationalismus und Frieden
Kleine Alexanderstr. 28, 10178 Berlin
E-Mail: BAK-AuF@gmx.de
Internet: www.bak-auf.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2012