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FISCHEREI/031: Bestände nachhaltig schonen - Küstenfischer angemessen fördern (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressemitteilung Nr. 253 vom 16.12.2019

Bestände nachhaltig schonen - Küstenfischer angemessen fördern

Finnische Präsidentschaft greift Forderung von Bundesministerin Klöckner zur einheitlichen Förderung für stillgelegte Fischereien auf - Zusammentreffen mit neuem Landwirtschaftskommissar - wichtiger Schritt zur Sicherstellung entwaldungsfreier Lieferketten - Bewertung des Fortschrittsberichts zur GAP


Die EU-Fischereiminister haben bei ihrer heutigen Ratssitzung die EU-weit geltenden Gesamtfangmengen zur Befischung im Atlantik und der Nordsee im Jahr 2020 diskutiert. Um ein nachhaltiges Fischen zu gewährleisten, wird eine Höchstmenge festgelegt, die den Beständen entnommen werden kann.

Zu den vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen in der Ostsee sagte Julia Klöckner: "Fangquoten müssen zur Erholung der Bestände beitragen, aber immer auch die Anliegen der Küstenfischer und deren Familien berücksichtigen - sie leben davon. Mit der Einigung ist hier eine Balance gefunden worden, die aber Einschnitte bedeuten. Deshalb müssen wir auch den Fischern, gerade den kleinen, zur Seite stehen. Das gilt auch für den Fall von Stilllegungen."

Hier konnte die Bundesministerin einen wichtigen Erfolg erzielen. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, um die Förderung einer endgültigen Stilllegung für die betroffene Fischerei auf den östlichen Dorsch zu ermöglichen. Julia Klöckner hatte sich intensiv dafür eingesetzt, dass diese Regelung auch auf die Fischereien auf den westlichen Dorsch und den westlichen Hering ausgedehnt wird. "Ich begrüße es ausdrücklich, dass die finnische Präsidentschaft meinen Vorschlag aufgenommen und einen entsprechenden Kompromiss vorgelegt hat. Die Fischereien auf den westlichen Dorsch und den westlichen Hering bilden die wirtschaftliche Grundlage für die deutsche Fischerei in der Ostsee. Diese Bestände werden sich auf absehbare Zeit nicht erholen, sie sind von vergleichbar drastischen Kürzungen der Quoten betroffen. Umso entscheidender für unsere Fischereifamilien, dass das nun bei den Fördermöglichkeiten für die endgültige Stilllegung berücksichtigt werden soll. Wir werden die zukünftige Präsidentschaft auch bei den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament unterstützen." Die Ministerin setzt sich zudem dafür ein, dass die Leistungen für eine vorübergehende Stilllegung nicht auf die endgültige Stilllegung werden.

Treffen mit dem neuen Kommissar für Landwirtschaft - Ökoverordnung

Vor Ort traf Julia Klöckner auch mit dem neu ernannten Kommissar für Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski, zusammen. Beide Seiten versicherten sich eine konstruktive Zusammenarbeit, gerade auch im Hinblick auf die anstehende deutsche Ratspräsidentschaft. Im Gespräch machte die Ministerin ihre Bedenken hinsichtlich der Konkretisierung der Ökoverordnung deutlich. Große Sorgen bereiteten den ökologisch wirtschaftenden Betrieben vor allem der in Kürze zur Abstimmung stehende Durchführungsverordnung mit Regelungen neuen zur Haltung von Tieren. Die neuen Regelungen für die Haltung von Geflügel, Schweinen und Rinder würden für sehr viele dieser Betriebe gravierende wirtschaftliche Nachteile und Anpassungsprobleme nach sich ziehen. Die Betriebe haben bereits hohe Investitionen getätigt, um die derzeitigen Regelungen einzuhalten - hier müsse es konstruktive und pragmatische Lösungen geben. Der Kommissar zeigte sich offen für weitere Gespräche hierüber. Zudem signalisierte der Kommissar Unterstützung beim Thema Tierwohl. Er sei ebenfalls der Auffassung, dass Verbraucher hier mehr Orientierung benötigten.

Wald

In Brüssel angenommen wurden die Schlussfolgerungen zum "Schutz der Wälder". Damit will die EU der "importierten Entwaldung" etwas entgegensetzen. Dazu Julia Klöckner: "Ich begrüße den heutigen Beschluss, seit langem machen wir uns für entwaldungsfreie Lieferketten stark. Denn wir können in Europa nicht den eigenen Landwirten mehr Engagement beim Klimaschutz und bei der Aufforstung abverlangen, aber gleichzeitig Agrarprodukte importieren, für die in anderen Ländern Wälder abgeholzt werden. Und wir müssen auch funktionsfähige Forst- und Holzwirtschaften in den Entwicklungsländern fördern, zum Beispiel durch verbesserte forstliche Aus- und Fortbildung."

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP)

Thema im Rat war auch die Weiterentwicklung der GAP, die finnische Präsidentschaft hatte einen Fortschrittsbericht vorgelegt. Die Bundesministerin begrüßte im Plenum vor allem die unter finnischem Vorsitz erreichten Vereinfachungsvorschläge, etwa im Bereich der Konditionalität und bei der Definition "Echter Betriebsinhaber".

Darüber hinaus sieht die Ministerin in folgenden Bereichen noch grundlegenden Nachbesserungsbedarf:

1. Es brauche ein höheres Umwelt- und Klimaambitionsniveau, dazu seien EU- einheitliche Rahmenbedingungen erforderlich

  • Verpflichtende Öko-Regelungen in allen Mitgliedsstaaten
  • Ein EU-weit verpflichtender substanzieller Mindestanteil an ausschließlich nicht-produktiven Flächen und Elementen im Rahmen der Konditionalität

2. Es bedürfe weiterer Modifikationen des Neuen Umsetzungsmodells

  • Stärkere Zielorientierung u.a. durch anspruchsvolle, differenzierte und den regionalen Anforderungen angepasste Agrarumweltmaßnahmen - aber nicht realitätsferne Planungsvorschrift

3. Es müsse gemeinsame Wettbewerbsbedingungen geben

  • Deutliche Rückführung wettbewerbsverzerrender 'gekoppelter Zahlungen' Förderinstrumente in den neuen Sektorprogrammen dürfen nicht wie 'gekoppelte Zahlungen' wirken

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 253 vom 16.12.2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2019

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