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STANDPUNKT/045: Die "Europäische Säule sozialer Rechte" braucht ein solides Fundament (ILMR)


Internationale Liga für Menschenrechte - 15. Dezember 2017
Gemeinsame Erklärung zur "Europäischen Säule sozialer Rechte"

Die "Europäische Säule sozialer Rechte" braucht ein solides Fundament! - Die Umsetzung der sozialen Menschenrechte bleibt aktuell


Auf dem EU-Sozialgipfel am 17.11.2017 in Göteborg haben 28 Mitgliedstaaten die Proklamation der "Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR)" unterstützt. Die ESSR stellt 20 Grundprinzipien aus den drei Bereichen Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang/Faire Arbeitsbedingungen/Sozialschutz und soziale Inklusion auf. Nicht vertreten war Deutschland, da hier noch um die "Jamaika-Koalitionsverhandlungen" gestritten wurde.

Tatsächlich ist die ESSR die dritte unverbindliche Absichtserklärung für soziale Rechte in Europa nach der Europäischen Sozialcharta von 1966 (in der Fassung von 1996, die Deutschland allerdings nicht ratifiziert hat) und der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer*innen.

Allen drei Erklärungen gemeinsam ist die rechtliche Unverbindlichkeit, die in der minimalen Regelungskompetenz der EU in sozialen Fragen begründet ist. Selbst wenn sie rechtsverbindlicher werden würden, sind die Vorgaben so unbestimmt, dass Deutschland behaupten kann, alle Forderungen seien schon umgesetzt. Soziale Rechte bleiben faktisch den wirtschaftlichen Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes untergeordnet. In der verabschiedeten Fassung schützt die ESSR nicht einmal vor dem Abbau von Sozialleistungen und der Unterwanderung von kollektiven Arbeitnehmer*innenrechten. Die ESSR stellt damit wieder nur ein Bekenntnis ohne konkrete Umsetzungsansätze und Sanktionsmechanismen dar.

Damit bleibt die mit Vorschusslorbeeren versehene ESSR auf Sand gebaut. In Deutschland und der Europäischen Union sind die sozialen Menschenrechte immer noch nicht so umfassend verwirklicht und rechtlich verankert, wie in dem am 16. Dezember 1966 einstimmig verabschiedeten "Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte" (kurz: UN-Sozialpakt) festgelegt. Der UN-Sozialpakt garantiert völkerrechtlich verbindlich die grundlegenden sozialen Menschenrechte, darunter das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Gesundheitsversorgung sowie die Rechte auf Bildung, angemessene Nahrung und Wohnung.

Die Bundesregierung hat zwar den UN-Sozialpakt 1973 ratifiziert, nicht aber das im Jahr 2008 von der UN-Generalversammlung beschlossene Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt. Auf dessen Basis können sich Einzelpersonen nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges bei der UN wegen Verstößen gegen soziale Menschenrechte beschweren. Inzwischen wurde es von 22 Staaten ratifiziert, darunter Frankreich, Spanien und Italien. Deutschland gehört bisher nicht dazu, obwohl es zu allen anderen Menschenrechtsabkommen die jeweiligen Beschwerdeverfahren anerkannt hat. Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands dazu: "Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls ist überfällig, sie wäre eine wichtige Botschaft an die Bevölkerung."

Eberhard Schultz von der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation: "Angesichts der auch bei uns zunehmenden Spaltung von Arm und Reich braucht es eine "Europäische Säule Sozialer Rechte", die diesen Namen verdient. Ein wichtiges Mittel dazu ist die längst überfällige Umsetzung der sozialen Menschenrechte, d.h. auch ihre Verankerung als Grundrechte in der Verfassung. Sie müssen auch vor Gericht für Einzelne und Verbände einklagbar sein."

Die Bundesregierung hat dem UN-Sozialausschuss den 6. Deutschen Staatenbericht zu den im UN-Sozialpakt zugesicherten Rechten vorgelegt.

Wie in der Vergangenheit ist auch diesmal die Zivilgesellschaft aufgerufen, hierzu Stellung zu beziehen, damit der UN-Sozialausschuss die kritischen Anmerkungen in seine Empfehlungen an die bundesdeutsche Regierung aufnehmen kann.

15.12.2017, aus Anlass des morgigen 51. Jahrestages der Verabschiedung des UN-Sozialpaktes

  • Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation
  • Paritätischer Gesamtverband
  • Humanistische Union
  • FIAN Deutschland e.V.- FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk
  • IALANA - International Association of Lawyers against Nuclear Arms
  • Internationale Liga für Menschenrechte e.V. (Berlin)
  • VDJ - Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.



Weitere Informationen:
www.sozialemenschenrechtsstiftung.org

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Quelle:
Internationale Liga für Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030 - 396 21 22, Fax: 030 - 396 21 47
E-Mail: vorstand@ilmr.de
Internet: www.ilmr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2017

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