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AUSSEN/099: Kommission empfiehlt Aushandlung von Visaerleichterungen mit Georgien (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 25. September 2008

Kommission empfiehlt Aushandlung von Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen mit Georgien


Die Kommission hat dem Rat heute empfohlen, Verhandlungen über Abkommen zur Vereinfachung der Ausstellungsverfahren für Kurzzeitvisa und über die Rückübernahme zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Georgien aufzunehmen.

Am 1. September 2008 hat der Europäische Rat auf seinem Sondergipfel beschlossen, die Beziehungen der EU zu Georgien zu vertiefen. Unter den vorrangigen vertrauensbildenden Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft wurden Visaerleichterungsmaßnahmen angekündigt. Den Schlussfolgerungen des Rates entsprechend verfasste die Kommission ein Mandat für die Aushandlung eines Visaerleichterungsabkommens mit Georgien, das georgischen Staatsangehörigen dieselben Erleichterungen ermöglicht wie russischen Bürgern. Gleichzeitig arbeitete die Kommission ein Mandat für die Aushandlung eines Rückübernahmeabkommens aus.

Vizepräsident Jacques Barrot, der in der Kommission für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständig ist, sagte bei der Annahme der Vorschläge der Kommission: "Visaerleichterungen sind für die Bürger sehr wichtig, da sie dank ihnen billiger und einfacher reisen, studieren und mit der EU Geschäfte abwickeln können. Ein erleichterter Zugang zu Visa wird die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen der EU und Georgien mit Sicherheit verbessern. Die Vorschläge der Kommission stellen einen ausgewogenen Ansatz dar, da einerseits die Bedingungen für Reisen georgischer Bürger in die EU und innerhalb der EU durch Visaerleichterungen vereinfacht werden und andererseits die Rückkehr der Personen, die sich illegal in der EU aufhalten, in ihr Heimatland sichergestellt wird."

Die Kommission schlägt den Mitgliedstaaten eine Liste von Erleichterungen vor. Diese beinhalten eine Vereinfachung der mit dem Visumantrag einzureichenden Belege, das Ausstellen von Mehrfachvisa mit langer Gültigkeitsdauer, die Aufhebung bzw. Ermäßigung der Bearbeitungsgebühren für bestimmte noch festzulegende Personengruppen, die Festsetzung von Fristen für die Bearbeitung von Visumanträgen sowie eine mögliche Visumbefreiung für die Inhaber von Diplomatenpässen.

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung IP/08/1406, 25.09.2008
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. September 2008