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GEWERKSCHAFT/016: CETA - Keine Anwendung ohne vorheriges Bundestagsvotum (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 12. Mai 2016

CETA: Keine Anwendung ohne vorheriges Bundestagsvotum -
EU-Handelsminister sollen rote Linien nicht überschreiten


Berlin, 12.05.2016 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) warnt vor einer vorläufigen Anwendung des EU-Kanada-Abkommens durch die Europäische Kommission. "Ein solcher Schritt würde Fakten schaffen, ohne dass demokratisch gewählte Parlamente zuvor entschieden hätten, ob sie dieses Abkommen überhaupt wollen. Das ist inakzeptabel und ein Angriff auf die demokratische Souveränität und die Rechte des Parlaments", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske vor dem morgigen Rat der EU-Handelsminister in Brüssel, der die Weichen dafür stellen soll.

"Der Widerstand wächst, das haben die Demonstrationen von mehreren hunderttausend Menschen in Berlin und zuletzt Hannover gezeigt", sagte Bsirske zum geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada. "Die Haltung von EU-Kommission und Bundesregierung zur vorläufigen Anwendung ist der entscheidende Test für die politische Glaubwürdigkeit. Es kann nicht sein, dass bei einem derart umfassenden Abkommen wie CETA die Mitgliedstaaten einfach ausgebremst werden."

CETA gilt als Blaupause für TTIP und soll als ein sogenanntes "gemischtes Abkommen" geschlossen werden, das sowohl Bereiche umfasst, die in die alleinige Zuständigkeit der Kommission fallen, als auch solche, über die die EU-Mitgliedstaaten entscheiden. Mit einer vorläufigen Anwendung würden Teile des Abkommens bereits vor der Ratifikation durch alle EU-Mitgliedsstaaten in Kraft gesetzt. Damit könnten auch die umstrittenen Regeln zum Investorenschutz zur Anwendung gelangen, ohne dass der Deutsche Bundestag und Bundesrat darüber abgestimmt hätten. "Der neue Ansatz für einen Internationales Investitionsgericht in CETA ist bloß ein Wolf im Schafspelz, denn er ändert nichts an dem Grundproblem von Investitions-Schiedsverfahren, nämlich den privilegierten Investorenrechten", so Bsirske. Aus Sicht von ver.di überschreitet CETA weiterhin rote Linien. Der Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge vor Liberalisierungsbestrebungen weise weiterhin entscheidende Lücken auf. Diese könnten nur durch eine Positivliste geschlossen werden, die eindeutig regelt, welche Branchen und Dienstleistungen von den Abkommen erfasst werden. Zudem gibt es weiterhin kein verpflichtendes Nachhaltigkeitskapitel, mit dem Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte und Schutzstandards auch sanktionierbar wären.

"Ohne umfassende Änderungen in diesen zentralen Bereichen muss es weiterhin bei einem klaren Nein zu CETA bleiben", betonte Bsirske.

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Quelle:
Presseinformation vom 12.05.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Günter Isemeyer - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2016

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