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INNEN/456: Viviane Reding - Welche Prioritäten für die Schaffung eines Europas der Bürger? (KEG)


Roundtable-Gespräch bei der Konrad-Adenauer-Stiftung Brüssel, 5. Oktober 2010

Viviane Reding
Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, zuständig für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft

Das Stockholmer Programm - welche Prioritäten für die Schaffung eines Europas der Bürger?


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich freue mich, heute mit Ihnen im Brüsseler Europabüro der Konrad-Adenauer-Stiftung über ein Europa der Bürger zu diskutieren. Wir freuen uns in diesen Tagen über ein besonderes Jubiläum - den 20. Jahrestag der deutschen Einheit. Vor den Feierlichkeiten zu diesem 20. Jahrestag betonte Präsident Barroso dass die deutsche Einheit und die Einigung Europas zwei Seiten ein und derselben Medaille seien, wie Bundeskanzler Kohl einst erklärt hatte. Die Einheit Deutschlands und die Einheit Europas sind unmittelbar miteinander verbunden. Mit der Wiedervereinigung wurden die Bürger der ehemaligen DDR deutsche Bürger, sie wurden aber auch Bürger Europas.

Dieser Jahrestag erinnert uns daran, wie wichtig Zusammenhalt und Solidarität sind. Besonders in wirtschaftlich schlechteren Zeiten mit steigender Arbeitslosigkeit ist dieser Zusammenhalt von Bedeutung.

Nationale Regierungen sind dann versucht, erst mal auf sich und auf den eigenen nationalen Kontext zu schauen. Wie richtig das Gegenteil ist, hat Deutschland uns vor 20 Jahren gezeigt. Wir brauchen mehr, nicht weniger Gemeinschaft.

Wir brauchen Menschen mit Visionen, die bereit sind, Entscheidungen zu treffen, die nicht immer leicht, aber notwendig sind. Gerade in der Krise erwarten die Bürger entschlossene Politiker, die parteipolitisches Gezänk hinter sich lassen und im Interesse des Ganzen handeln: der Stabilität unserer Währung, der wirtschaftlichen Wiederbelebung unseres Kontinents und der Bewahrung unserer gemeinsamen europäischen Werte.

Lassen Sie mich an dieser Stelle Konrad Adenauer, einer der Gründungsväter Europas, erwähnen. Er hat in den wirtschaftlich schwierigen Gründerzeiten gezeigt, wie wichtig gemeinsames Handeln und eine europäische Vision sind. Er sprach von der "europäischen Not" - der "zwingenden Notwendigkeit einer gemeinsamen Europäischen Politik", um gemeinsame Probleme zu bewältigen. Die Umsetzung dieser Vision gilt heute genauso, wie vor 50 Jahren.

Entschiedenes und solidarisches Handeln der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten hat die Gefahren für den Euro und seine Stabilität abgewandt. Gemeinsam haben die Europäer ein Rettungspaket für Griechenland geschnürt; gemeinsam haben wir einen Rettungsschirm von 750 Milliarden Euro aufgespannt, der alle Eurostaaaten vor erneuten spekulativen Attacken gegen den Euro wirksam schützen kann, falls dies jemals notwendig werden sollte.

Gleichzeitig hat die Europäische Kommission, wie Sie sicherlich wissen, letzte Woche eine stärkere gemeinsame Steuerung der Wirtschaftspolitik vorgeschlagen: eine bessere Überwachung der Haushalte aber auch mehr Zusammenarbeit bei der allgemeinen Wirtschaftspolitik und bei Strukturreformen. Weil eine gemeinsame Währung eine gemeinsam gesteuerte Wirtschafts- und Finanzpolitik braucht. Wir wollen die Wirtschaft wieder in Fahrt bringen, zum Nutzen von uns Allen. Hier brauchen wir mehr Europa - mehr denn je. Präsident Barroso hat es auf den Punkt gebracht: entweder wir schwimmen alle gemeinsam oder wir gehen einzeln unter.

Doch Europa ist mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft, es ist eine Wertegemeinschaft und es ist eine Rechtsgemeinschaft, wie damals Walter Hallstein, der erste Präsident der Europäischen Kommission, es ganz treffend formulierte. Europa wird nicht durch Autorität oder Waffengewalt zusammengehalten, sondern durch die freiwillige Verpflichtung aller Mitgliedstaaten auf das gemeinsam geschaffene Unionsrecht. Die Kommission in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge achtet auf die Wahrung dieses Rechts.

Wie ist diese Rechtsgemeinschaft aufgebaut? Europa ähnelt hier in mancher Weise Deutschland. Europa ist kein Superstaat, sondern basiert auf den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Es respektiert die Regionen und den Bürger vor Ort. Und deshalb findet Europa nicht in erster Linie in Brüssel statt, sondern gleichmäßig in der ganzen Union. Wie Konrad Adenauer einst sagte: "Wenn die Welt groß und komplex erscheint, müssen wir uns in Erinnerung rufen, dass alle großen Ideale auf der Welt ihren Ursprung in einer kleinen Nachbarschaft hatten".

Und hier bietet der Lissabonner Vertrag eine neue Chance. Denn er stärkt die Rechte der Bürger erheblich. Er beginnt in Artikel 2 mit den gemeinsamen Werten, die die Europäer verbinden. In Artikel 3 unterstreicht er das Europa der Bürger, ehe die wirtschaftliche Zusammenarbeit genannt wird. Interessant ist auch, dass gemäß Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union das Europäische Parlament sich direkt aus Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammensetzt. In der vorherigen Fassung des Vertrages hieß es noch die "Abgeordneten der Völker der in der Gemeinschaft vereinigten Staaten".

Es ist gut, dass die Rolle des Europaparlaments gestärkt wurde. Es ist gut, dass wir jetzt enger mit den nationalen Parlamenten in der EU zusammenarbeiten werden. Und es ist gut, dass die europäische Bürgerinitiative den Menschen eine direkte politische Einflussnahme ermöglicht. Dies ist ein wichtiges neues Instrument, das - wie ich hoffe - verantwortungsvoll genutzt werden wird.

Lassen Sie uns in diesem Zusammenhang eines nicht vergessen: ein gemeinsames Europa ist keine Selbstverständlichkeit, sondern muss täglich neu mit Leben gefüllt werden.

Zu Beginn des europäischen Projekts in den fünfziger Jahren hat die Aussicht auf dauerhaften Frieden und Wohlstand die Bürger Europas vereint. Wir dürfen nie vergessen, warum die Union begründet wurde. Aber dies wird nicht ausreichen, um die jüngeren Generationen für das Projekt Europa zu begeistern. Wir müssen uns fragen, wie in unserer Zeit die Europäische Union Zuspruch und Legitimität finden kann.

Die Wahlbeteiligung bei den Europawahlen hat stetig abgenommen: 63% im Jahre 1979, 43% im Jahre 2009.

In Zeiten der Krise sind viele Bürger verunsichert und das Vertrauen in die Politik lässt nach. Nur 29% der Bürger hatten im Mai - auf dem Höhepunkt der Eurokrise - Vertrauen in ihre nationale Regierung, während 66% misstrauisch waren. Die Europäische Union genoss zwar zum gleichen Zeitpunkt bei immerhin 42% der Bürger Vertrauen. In Deutschland waren dies jedoch nur 37%. Damit verzeichnete die EU die niedrigsten Zustimmungswerte seit dem Zerplatzen der Internet-Blase im Jahr 2001.

Dies zeigt, dass die Befürwortung eines geeinten Europas kein Selbstläufer ist. Wir müssen den Bürgern die Vorteile Europas tagein tagaus aufzeigen; Europas Mehrwert erklären und konkrete Verbesserungen bieten.

Wir haben schon viel erreicht. Bis 1992 - also mehr als 30 Jahre lang - wurde das Individuum in erster Linie als Wirtschaftssubjekt betrachtet. Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft hat der Vertrag von Maastricht eine neue Perspektive eröffnet und einem Europa der Bürger den Weg bereitet. Seitdem hat der Europäische Gerichtshof den Unionsbürgerstatus als den grundlegenden Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten proklamiert. Der EU-Gesetzgeber hat die Rechte der Unionsbürger in der Gesetzgebung verankert.

Der Lissabonner Vertrag hat uns neue Möglichkeiten verschafft und den Bürger in den Fokus gerückt. Die Umsetzung dieses Credos in die konkrete Politik wurde von der Barroso-Kommission gleich zu Beginn unserer Amtszeit in Angriff genommen. So zum Beispiel in der Justizpolitik.

Wir haben bereits Maßnahmen vorgeschlagen, um die rechtlichen Regelungen für internationale Ehepaare zu vereinfachen, um Ehepaaren in schwierigen Situationen zu helfen und ihnen mehr Rechtssicherheit zu geben. Wir haben auch vorgeschlagen, die Rechte der Bürger in Strafverfahren zu stärken: Verdächtige sollen in Strafverfahren vor jedem Gericht der EU über die verwendeten Beweismittel informiert werden und rechtliche Beratung in ihrer Sprache erhalten. Diese beiden Beispiele - und es gibt noch viele mehr - zeigen, dass die EU bei konkreten Problemen schnell handeln und somit das tägliche Leben der EU-Bürger positiv beeinflussen kann.

Auf dieser Schiene werden wir weiterfahren, denn die Unionsbürgerschaft darf nicht nur ein in den Verträgen verankertes Ideal sein - sie muss nunmehr eine konkrete Realität werden.

In den politischen Leitlinien, die Präsident Barroso der neuen Kommission am 3. September 2009 mit auf den Weg gegeben hat, strebt er eine weitere Stärkung der Unionsbürgerschaft an. Er schrieb: "Für EU-Bürger bestehen nach wie vor zahlreiche Hindernisse, wenn sie versuchen, Waren und Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten zu beziehen. Sie sollten von ihren Rechten als EU-Bürger in derselben Weise Gebrauch machen können wie von ihren Rechten als Bürger eines Mitgliedsstaats."

Diese Leitlinien nehmen sich den Bericht von Alain Lamassoure "Der Bürger und die Anwendung des Gemeinschaftsrechts" vom 8. Juni 2008 zu Herzen. Lamassoure hat anschaulich beschrieben, welche Probleme die Bürger bei der Ausübung ihrer Rechte über Staatsgrenzen hinweg immer noch haben.

Dieser Bericht inspirierte mich zum Handeln: um das Verhältnis der Bürger zur Europäischen Union mit neuem Elan zu füllen, müssen wir die Hindernisse beiseite räumen, die die Bürger immer noch in seiner Freizügigkeit beschränken. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen ihre Rechte als EU-Bürger genauso ausüben können, wie ihre Rechte als Staatsangehörige ihres Heimatlandes.

Dies ist der neue Geist des Berichts über die Unionsbürgerschaft, den die Kommission in den nächsten Wochen zusammen mit dem "Single Market Act" vorlegen wird. Zum ersten Mal werden zwei Mitglieder der Kommission in einer gemeinsamen Pressekonferenz einerseits die wirtschaftlichen und, andererseits, die den Bürger betreffenden Aspekte sozusagen als die zwei Seiten einer Medaille vorstellen.

Im Bericht zur Unionsbürgerschaft werde ich konkrete Maßnahmen vorschlagen, um die Hindernisse zu beseitigen, die Bürger als Konsumenten, Studenten, Berufstätige, Touristen oder Privatpersonen innerhalb der Europäischen Union erfahren.

Damit streben wir konkrete Erleichterungen an für die mehr als eine halbe Milliarde EU-Bürger, von denen fast zwölf Millionen dauerhaft in einem anderen Mitgliedstaat leben und von denen viele häufig innerhalb der EU reisen.

Wir wollen ihnen spürbare Verbesserungen bieten. Wir gehen hierbei auf Anregungen ein, die Bürger in den letzten Monaten an uns herangetragen haben. Lassen Sie mich Ihnen einige Beispiele hierfür geben:

Wenn man einen Pkw in einen anderen Mitgliedstaat mitnimmt hat man mit zahlreichen Verwaltungsformalitäten zu kämpfen und wird möglicherweise erneut besteuert. Wir wollen die Prozeduren vereinfachen und diskriminierende und doppelte Besteuerung verhindern.

Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, benötigen häufig eine Anerkennung wichtiger Zivilstandsdokumente, zum Beispiel ihrer Geburtsurkunde. Die grenzüberschreitende Anerkennung dieser Dokumente ist derzeit recht mühsam. Wir wollen die Verfahren vereinfachen und 2013 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen.

Bürger können auch auf Reisen außerhalb der EU auf Hilfe angewiesen sein. Zum Beispiel weil sie infolge eines Überfalls Geld und Reisepass verloren haben und daher konsularischen Rechtsschutz benötigen. Wir wollen die Rechtsstellung der EU-Bürger in dieser Hinsicht verbessern; der Lissabonner Vertrag hat uns hierfür eine neue Rechtsgrundlage gegeben.

Bürger müssen über Ihre Rechte bescheid wissen. Es gibt viele Informationen und Hilfsangebote zur Lösung grenzüberschreitender Probleme durch die EU, aber viele Bürger finden die Angebote unübersichtlich oder wissen nichts davon. Wir entwickeln gerade ein einheitliches Webportal ("Your Europe" - "Euer Europa" in Verbindung mit Europe Direct), das als One-stop-shop einen einfachen Zugang zu Informationen in allen offiziellen EU-Sprachen über die Rechte der EU-Bürger schaffen wird.

Der Bericht über die Unionsbürgerschaft ist erst der Anfang. Er soll die Debatte einleiten, wie die Unionsbürgerschaft ihr Potenzial voll entfalten kann. Wir zählen auf die Hilfe von Bürgern, Interessenvertretern und Sachverständigen wie Ihnen, damit aus Worten Taten werden.

Wie ich eingangs erwähnte, ist der Zusammenhalt unserer Gesellschaften keine Selbstverständlichkeit. Deshalb müssen wir weiter an einer starken Union arbeiten, gegründet auf gegenseitigem Respekt und Solidarität, zum Schutz unserer gemeinsamen Werte und der Rechte der Schwächeren.

Eine Union, die auf gemeinsamen Werten basiert und die den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt, benötigt einen Konsens über ihre dauerhaften Grundlagen. Dieser Konsens darf sich nicht nur in schönen Reden zeigen, er muss sich auch in der Praxis beweisen, er muss gelebt und verteidigt werden.

Ich möchte daher erneut die Bedeutung des Lissabonner Vertrages hervorheben, mit dem die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich wurde. Die Charta wurde unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten und Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog ausgearbeitet und stärkt die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union erheblich. Sie ist eine der modernsten Grundrechtskodifikationen der Welt und ich kann nur jedem ans Herz legen die Charta zu lesen.

Aber wie setzen wir diese Charta in unserer Politik um? Unsere Strategie zur wirksamen Durchsetzung der Charta werden wir in wenigen Wochen vorlegen. Mein Hauptziel wird es dabei sein, dass alle EU-Institutionen die in der Charta verankerten Rechte bei ihrer täglichen Arbeit beachten, insbesondere im Prozess der europäischen Rechtsetzung. Die Gewährleistung der Grundrechtskonformität von EU-Rechtsakten liegt in der gemeinschaftlichen Verantwortlichkeit aller am Rechtsetzungsprozess beteiligten Organe.

Die Charta muss zum Kompass aller politischen Maßnahmen der Europäischen Union werden. Daran muss sich die EU messen lassen.

Lassen Sie mich hierfür ein Beispiel geben, das Bürger und Unternehmen in der EU unmittelbar betrifft und zu dem ich noch vor Ende diesen Jahres meine Strategie vorstellen werde: die Novellierung des gesetzlichen Rahmens für Datenschutz in der EU.

In einer globalen Gesellschaft, die durch technologischen Wandel und grenzüberschreitenden Informationsaustausch geprägt ist, ist die Sicherung der Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten von zentraler Bedeutung. Datenschutz und der Schutz privatbezogener Daten ist nun ein Grundrecht, explizit verankert in Artikel 8 unserer Grundrechtscharta. Die Union muss deshalb für eine konsequente Anwendung dieses Grundrechts sorgen. Der Vertrag von Lissabon bietet die gesetzliche Grundlage für die Schaffung eines modernen, kohärenten und umfassenden Datenschutz-Rahmens.

In den kommenden Monaten werde ich eine umfassende Strategie auf den Weg bringen, um das Grundrecht auf Datenschutz innerhalb der EU und in unseren Beziehungen mit anderen Ländern zu verwirklichen. Ein wichtiger Grundsatz, den ich gerne zum Bestandteil des EU-Rechts machen würde, ist der Grundsatz der Datenminimierung. Nationale Behörden sollten nur die Daten sammeln und speichern, die für den Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität zwingend notwendig sind. Pauschale Datensammelwut ließe sich mit den EU-Grundsätzen nicht vereinbaren.

Lassen Sie mich noch ein weiteres wichtiges Element zur Schaffung einer lückenlosen und umfassenden Grundrechtsarchitektur ansprechen: der im Lissabonner Vertrag vorgesehene Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Am 1. März dieses Jahres haben wir mit den Beitrittsverhandlungen begonnen und ich bin zuversichtlich, dass wir zügig vorankommen werden. In Zukunft wird die Europäische Union in ihrer Gesamtheit an die Europäischen Menschenrechtskonvention gebunden sein, und nicht mehr nur die einzelnen Mitgliedstaaten der EU. Wie ich schon gesagt habe: eine Rechtsgemeinschaft aus 27 Mitgliedstaaten braucht gemeinsame und kohärente Grundrechtsstandards. Der anstehende Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention wird den Grundrechtsschutz aller Menschen in der Union sicherstellen und universal verankern.

Ich werde 2013 als Europäisches Jahr der Bürger vorschlagen. Und ich wünsche mir, dass es mehr als nur ein Slogan ist. Ich wünsche mir, dass ich dann zufrieden zurückblicken kann und die konkreten Verbesserungen für die Bürger aufzählen kann. Unsere wichtigste Aufgabe ist es, den Rechten und Interessen der Menschen zu dienen. Wir müssen den Bürgern ermöglichen, von Ihren Rechten wirklich Gebrauch zu machen. Ich lade Sie ein, gemeinsam darüber zu diskutieren, wie Unionsbürgerschaft und Grundrechte für die Menschen spürbare Vorteile bringen können; mitzuhelfen, das Europa der Bürger des 21. Jahrhunderts mit zu gestalten.



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2010


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Quelle:
Roundtable-Gespräch bei der Konrad-Adenauer-Stiftung Brüssel,
5. Oktober 2010 - Redetext Viviane Reding, SPEECH/10/524
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2010