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STRAFRECHT/044: Verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 25. Juli 2008

EU: Verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen


Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der Europäischen Union soll weiter verbessert werden. Dazu haben sich die Justizministerinnen und -minister der EU-Staaten auf zwei neue Beschlüsse zur Arbeit von Eurojust sowie dem Europäischen Justiziellen Netz in Strafsachen geeinigt.

"Bei Eurojust sitzen Vertreter aus allen Mitgliedstaaten an einem Tisch, so dass schnell, unbürokratisch und über alle Sprachgrenzen hinweg zentral Ermittlungsmaßnahmen bei grenzüberschreitenden Fällen koordiniert werden können. Bei komplexen Fällen, in die nicht selten mehrere Mitgliedsstaaten involviert sind, ist die koordinierende Unterstützung durch Eurojust unabdingbar, um eine effiziente Fallbearbeitung sicherzustellen. Seit seiner Gründung 2003 leistet Eurojust gute Arbeit, allerdings hat sich gezeigt, dass es im Hinblick auf den Informationsaustausch mit den Mitgliedsstaaten und die personellen Ausstattung von Eurojust Anpassungsbedarf gibt. Deshalb haben wir uns heute auf gezielte Verbesserungen verständigt, um die Arbeit von Eurojust noch effektiver zu gestalten", sagte Staatssekretär Lutz Diwell.

Eurojust ist eine europäische Institution mit Sitz in Den Haag. Die Stelle soll die Koordinierung der in den Mitgliedstaaten laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen fördern und verbessern, in bestimmten Fällen Ermittlungen aufnehmen und gemeinsame Ermittlungsteams einrichten. Insoweit hat Eurojust ermittlungsbezogene Initiativ- und Vorschlagsrechte, denen Auskunftspflichten der betroffenen Behörden in den Mitgliedstaaten gegenüberstehen.

Eurojust unterstützt die in den Mitgliedstaaten zuständigen Behörden bei Rechtshilfeersuchen, Auslieferungsverfahren und sonstigen Ermittlungsmaßnahmen. Nicht zuletzt erarbeitet Eurojust Empfehlungen für den JI-Rat und die Europäische Kommission mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Ermittlungen und der Strafverfolgungsmaßnahmen zu erhöhen.

Beispiel: Eurojust koordiniert die Ermittlungen von drei Mitgliedstaaten gegen einen Menschenhändlerring. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass der Tatkomplex darüber hinaus weitere Mitgliedstaaten betrifft, kann Eurojust bei diesen anregen, ebenfalls Ermittlungsverfahren einzuleiten oder eigene Erkenntnisse Eurojust zur Verfügung zu stellen.

Auf folgende Verbesserungen haben sich die Justizministerinnen und -minister der EU heute verständigt:

Anders als Deutschland haben nicht alle Mitgliedstaaten ihre Eurojust-Vertretungen in der Vergangenheit personell ausreichend ausgestattet. Hierzu hat der Rat bereits im April beschlossen, dass zukünftig jeder Mitgliedstaat mindestens zwei Personen zu Eurojust entsenden muss. Die Qualität und der Erfolg der Arbeit von Eurojust hängen wesentlich davon ab, dass die Stelle aus den Mitgliedstaaten ausreichende Informationen über Fälle mit grenzüberschreitenden Bezügen erhält. Das hat in der Vergangenheit leider nicht immer gut funktioniert. Der neue Beschluss sieht jetzt klare Regelungen vor, wann die nationalen Strafverfolgungsbehörden Eurojust über ein laufendes Ermittlungsverfahren mit internationalen Bezügen unterrichten müssen.

Beispiel: Soll eine kontrollierte Lieferung durch mindestens drei Staaten - davon zumindest zwei EU-Mitgliedstaaten - durchgeführt werden, ist Eurojust hiervon zu unterrichten. Denn das sind typischerweise die Fälle, in denen eine Koordinierung durch Eurojust besonders sinnvoll sein kann, wie z.B. in Fällen von Menschenhandel oder Drogenschmuggel, wenn mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind.

Das Europäische Justizielle Netz ist das Eurojust ergänzende "Gegenstück" - ein Zusammenschluss von Praktikern in den Mitgliedstaaten, die in ihrem jeweiligen Staat die Funktion einer Kontaktstelle ausüben. Diese stehen ihren nationalen Justizbehörden als Ansprechpartner bei Problemen im Rechtshilfeverkehr mit einem anderen Mitgliedstaat zur Verfügung und helfen dabei, mit der jeweiligen Kontaktstelle des anderen Staates eine Lösung zu finden. Eurojust und das EJN ergänzen sich in ihrer Arbeit.

Das Europäische Justizielle Netz in Strafsachen wurde 1998 durch die Gemeinsame Maßnahme des EU-Rates 98/428JI ins Leben gerufen. Es besteht aus einem Netzwerk nationaler Kontaktstellen in allen Mitgliedstaaten zur Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Die Kontaktstellen üben eine aktive Mittlerrolle aus. Ihre Arbeit basiert auf dem Austausch von Informationen sowie auf informellen Kontakten. In Deutschland ist in jedem Bundesland eine Kontaktstelle eingerichtet. Daneben übt das Bundesamt für Justiz die Aufgabe einer Kontaktstelle für den Bund aus. Der neue Beschluss regelt insbesondere die interne Organisation des Netzwerkes, wie Ort und Häufigkeit der Treffen der Kontaktstellen oder die Kommunikation der Kontaktstellen miteinander über ein gesichertes Telekommunikationsnetzwerk.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 25.7.2008
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn,
Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juli 2008