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WIRTSCHAFT/024: EU Rechtsexperten - Investorenschutz in TTIP/CETA gefährdet Rechtsstaatlichkeit (Stop TTIP & CETA)


Europäische Initiative Stop TTIP & CETA - Pressemitteilung vom 17. Oktober 2016

EU Rechtsexperten: Investorenschutz in TTIP/CETA gefährdet den europäischen Rechtsstaat


101 Jurist*innen aus 24 europäischen Staaten appellieren in einer gemeinsamen Stellungnahme an europäische Entscheidungsträger, umstrittene Rechtsinstrumente aus TTIP und CETA zu entfernen. Ihre Sorge gilt insbesondere den Sonderrechten für ausländische Investoren (ICS/ISDS).

"Über 100 Rechtsprofessoren machen deutlich, dass das Sonderklagerecht für ausländische Investoren in CETA aufgegeben werden muss. Auch internationale Konzerne müssen wie alle anderen vor ordentlichen Gerichten ihre Interessen vertreten. Es kann nicht angehen, dass demokratische Errungenschaften wie die Sozialbindung des Eigentums auf dem Altar internationaler Handelsverträge geopfert werden. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht in der letzten Woche dafür gesorgt hat, dass die Teile zum Investment Court System (ICS) nicht vorläufig in Kraft treten dürfen," kommentiert Ernst-Christoph Stolper, BUND.

Investorenschutz und Investor-Staat-Streitbeteiligungsmechanismen (ISDS) gehören zu den wichtigsten Streitpunkten bei TTIP und CETA. Diese Rechtsinstrumente ermöglichen ausländischen Investoren, in privaten Schiedsgerichten Schadenersatz von der EU oder ihren Mitgliedsstaaten zu verlangen - etwa für entgangene Gewinne aufgrund von Gesetzen, die im Interesse des Allgemeinwohls (z.B. Umweltschutz) erlassen wurden. Nach viel öffentlicher Kritik wurde für CETA ein neues Investorenschutzsystem, das Investment Court System (ICS), vorgeschlagen. Rechtsexperten argumentieren aber, dass die vagen Formulierung von ICS weiterhin Anlass zur Sorge geben.

Einige Mitglieder des Europäischen Parlaments und anderen EU Institutionen ersuchen nun um ein Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs, ob das CETA Investitionskapitel überhaupt mit den EU-Verträgen vereinbar ist. Am 18. Oktober werden die EU-Handelsminister*innen eine Entscheidung über CETA fällen. Sollten sie CETA befürworten, wir das Europäische Parlament voraussichtlich in Dezember-Januar über das Handelsabkommen abstimmen.

"101 Juristen und Juristinnen aus ganz Europa haben sich zusammengeschlossen und fordern den Ausschluss dieser Mechanismen von CETA und TTIP. Das ist eine klare Botschaft von Rechtsexperten," sagt Dr. Michael Efler, Steuerungskreismitglied von Stop TTIP.

Die Ausarbeitung der Stellungnahme wurde von der Europäischen Initiative Stop TTIP koordiniert, die über 3.5 Millionen Unterschriften gegen TTIP und CETA sammeln konnte. Die rechtliche Stellungnahme liegt in Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch vor, abrufbar unter:
https://stop-ttip.org/legalstatement

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Juristische Stellungnahme über Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen im Rahmen von TTIP und CETA

Oktober 2016

Als Mitglieder des europäischen Rechtswesens fordern wir, Investitionsschutz und Verfahren der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) weder in die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union noch in das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der Europäischen Union und Kanada aufzunehmen. Dies begründen wir wie folgt:

Investitionsschutz und ISDS etablieren Sonderrechte für ausländische Investoren auf der Grundlage vager substanzieller Standards Investitionsschutz und ISDS räumen ausländischen Investoren substanzielle und verfahrensrechtliche Sonderrechte gegenüber allen anderen Akteuren in einer Gesellschaft ein.

Die substanziellen Investitionsschutzstandards wie beispielsweise faire und gerechte Behandlung und Schutz gegen indirekte Enteignung ohne Entschädigung wurden großzügig ausgelegt, teilweise aufgrund vager Formulierungen in Abkommen. Einige Standards sind höchst umstritten, da sie Fälle einschließen könnten, in denen legitime, dem Gemeinwohl dienende Vorschriften die Zahlung einer Entschädigung an ausländische Investoren nach sich ziehen. ISDS-Vorschriften ermöglichen Investoren die Anrufung eines aus drei Schiedsrichtern bestehenden Schiedsgremiums, um diese substanziellen Rechte geltend zu machen und politische, administrative oder juristische Entscheidungen prüfen zu lassen, die sich auf ihre Geschäfte auswirken. Investoren können somit den Staat für ihre entgangenen Gewinne haftbar machen, selbst wenn die Maßnahmen des Staates nicht diskriminierend, unter inländischen Gesichtspunkten rechtmäßig und beispielsweise darauf ausgerichtet sind, die Umwelt, die öffentliche Gesundheit oder die Arbeitnehmerrechte zu schützen beziehungsweise Eisenbahnen, die Wasser- oder Energieversorgung oder das Gesundheitswesen wieder zu verstaatlichen.

Ausländische Investoren erhalten diese Sonderrechte, ohne dass sie im Gegenzug den verbindlichen und einklagbaren Verantwortungen unterworfen sind, die durch den Staat oder die von den Investitionen betroffenen Personen geltend gemacht werden können.

Investitionsschutz und ISDS bedrohen die Regulierung im Interesse der Allgemeinheit, den demokratischen Wandel und staatliche Budgets Investitionsschutz bedeutet eine subtile Machtverschiebung hin zu einzelnen und ohnehin einflussreichen wirtschaftlichen Akteuren, während er gleichzeitig die Berücksichtigung öffentlicher Belange schwächt und den demokratischen Wandel einschränkt. In Anbetracht der Größenordnung und der Ströme transatlantischer Investitionen wird die Aufnahme des ausländischen Investitionsschutzes in die Abkommen TTIP und CETA möglicherweise zu einer großen Anzahl an Klagen zwischen Investoren und Staaten sowie in der Folge zu höheren Rechtskosten und Entschädigungen in Milliardenhöhe führen, die aus den öffentlichen Haushalten bestritten werden müssen. Dies könnte wiederum eine regulatorische Abschreckung nach sich ziehen, da Regierungen aufgrund der damit verbundenen Bedrohung durch Investitionsschiedsverfahren und hohe Entschädigungen von regulatorischen Maßnahmen im öffentlichen Interesse Abstand nehmen könnten. Im Rahmen der bestehenden Abkommen haben Investoren auf dieses Druckmittel gesetzt, um spürbar Einfluss auf den demokratischen Politikwandel zu nehmen. Dieses Problem darf nicht unterschätzt werden, da arme wie auch reiche Länder bewiesen haben, dass sie für diesen Druck anfällig sind.

ISDS steht für systemische Befangenheit und Mangel an rechtsstaatlichen Schutzmaßnahmen

Dem aktuellen ISDS-System mangelt es an Schutzmaßnahmen, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewährleisten, zwei wichtige Säulen der Rechtsstaatlichkeit, denn Schiedsrichter werden nach bearbeiteten Fällen bezahlt, und Klagen dürfen nur von Investoren erhoben werden. Dadurch entsteht ein systemischer Anreiz, das Recht zugunsten des Investors auszulegen. Diese systemische Tendenz ist besonders beunruhigend, da Schiedsrichter auf jeder Ebene des Streitbeilegungsprozesses über einen weitaus größeren Ermessensspielraum als einheimische Richter verfügen: von der Zulassung der Klage und anderen verfahrensrechtlichen Aspekten bis hin zur Anwendung vage formulierter substanzieller Standards und der Festsetzung angemessener Entschädigungen.

Der jüngste Vorschlag der Europäischen Kommission ist kein Rezept gegen diese fundamentalen Mängel

Der Vorschlag der Kommission bezüglich der Aufnahme eines Kapitels über Investitionen in TTIP (vom November 2015) und in den CETA-Text ist kaum in der Lage, diese fundamentalen Mängel des internationalen Investitionsrechts zu beheben. Dieses Ansinnen würde die Investoren im Wesentlichen mit den gleichen substanziellen Sonderrechten ausstatten und einen umfangreichen Ermessensspielraum bei der Bestimmung der Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen in genau diesem Zusammenhang einräumen. Andererseits gehen die Änderungsvorschläge an einer effektiven Auseinandersetzung mit den vagen substanziellen Standards vorbei. Selbst wenn die neuen Vorschläge über substanzielle Standards darauf abzielen, die bestehende Problematik des umfangreichen Interpretationsspielraumes abzustellen, hinterlassen sie alarmierende Schlupflöcher. Vor allem schaffen sie es nicht, den substanziellen Schutz allein auf die Nicht-Diskriminierung zu beschränken. Sie enthalten immer noch Standards wie beispielsweise faire und gerechte Behandlung und Schutz gegen indirekte Enteignung, die ausländischen Investoren substanzielle Sonderrechte einräumen. Im Hinblick auf eine spürbare Anpassung des Schutzes ausländischer Investitionen an das inländische Schutzniveau wäre es am Besten gewesen, ausländischen Investoren lediglich einen Nicht-Diskriminierungsschutz anzubieten. Gleichzeitig wäre es möglich gewesen, die regulatorische Flexibilität der Staaten zu schützen, die für eine demokratische Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung ist.

Im Gegenteil, diese Versuche, das Recht der Staaten auf Regulierung im Interesse der Allgemeinheit zu schützen, sind zum Scheitern verurteilt. Die entsprechenden Vorschriften sind lediglich Interpretationsrichtlinien und beinhalten verschiedene Voraussetzungen und Beschränkungen für den öffentlichen politischen Handlungsspielraum.

Andererseits würde das geplante "Investitionsgerichtssystem" einige institutionelle Verbesserungen in Bezug auf ISDS mit sich bringen, einschließlich einer Berufungsmöglichkeit und Auflagen, die einer größeren Transparenz dienen. Investoren hätten ferner kein Mitspracherecht bei der Auswahl der Schiedsrichter für ihren Fall. Stattdessen würde man ein Gerichtssystem bestehend aus 15 Richtern einrichten, die abwechselnd jeweils in Dreiergruppen agieren.

Allerdings mangelt es dem Investitionsgerichtssystem immer noch an wichtigen institutionellen Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der Rechtsstaatlichkeit. Die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der ausgewählten Richter ist nicht vollständig garantiert. Dies bedeutet nicht, dass die Richter zwingend gegenüber den Investoren voreingenommen oder verpflichtet sind, Fälle auf der Grundlage ihrer persönlichen Interessen zu entscheiden. Inländische und internationale Rechtssysteme haben jedoch kluge Vorkehrungen getroffen, um selbst vorgebliche Befangenheiten und Interessenkonflikte zu beseitigen, insbesondere dadurch, dass Richter eine unbefristete Vollzeitanstellung und ein angemessenes Festgehalt erhalten. Diese Maßnahmen erscheinen in einem einseitigen System, das allein auf Investitionsschutz gegenüber den Staaten ausgerichtet ist, sogar noch wichtiger. Der Entwurf der Kommission verkennt diese Bedenken: Richter sollen keine Vollzeitanstellung erhalten, und neben einer monatlichen Vergütung (2000 Euro) sollen sie nach bearbeiteten Fällen bezahlt werden.

Interessenkonflikte könnten entstehen, da es ihnen nicht untersagt ist, gleichzeitig im gegenwärtigen ISDS-System als Schiedsrichter oder als Firmenanwälte zu arbeiten (außerhalb des engen Rahmens der Investitionsstreitigkeiten). Der Entwurf der Kommission gibt diesen Zweifeln hinsichtlich der juristischen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit lediglich eine andere Richtung, indem diese Grundsätze formell in einem Anhang zu diesem Vorschlag niedergelegt werden. Gleichzeitig werden Investoren ermutigt, bewährte Rechtsverfahren vor inländischen Gerichten zu umgehen, da sie dies in mancher Hinsicht an der möglicherweise vielversprechenden ISDS-Option hindern würde. Dies steht im krassen Gegensatz zu dem traditionellen und durchdachten Konzept des internationalen Rechts, das von Personen verlangt, zunächst die Rechtsmittel vor Ort auszuschöpfen, bevor sie ausländische Gerichte anrufen dürfen.

Starke Bedenken gegenüber verfassungs- und europarechtlichen Grundsätzen

Die geplanten Kapitel über Investitionen für TTIP und CETA stellen ebenfalls eine große Belastung für Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie dar, die in den nationalen Verfassungen und im europäischen Recht verankert sind. Darüber hinaus werden sie wahrscheinlich die Autonomie der Rechtsordnung der Europäischen Union berühren, da die verbindlichen und durchsetzbaren Entscheidungen der Investitionstribunale die effektive und einheitliche Anwendung des EU-Rechts bedrohen. Insbesondere können sie nationalen und EU-Bestimmungen entgegenwirken, die natürlichen und juristischen Personen finanzielle Belastungen aufbürden (unter Einschluss von Bestimmungen über Honorare, Steuern, Bußgelder und Umwelthaftung). Wir fordern einen Mitgliedsstaat, das Europäische Parlament, den Rat oder die Kommission auf, eine Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofes darüber einzuholen, ob das Kapitel über Investitionen für CETA mit den Abkommen vereinbar ist.

Investitionsschutz und ISDS sind unnötig

Die Vereinigten Staaten, Kanada und die EU verfügen jeweils über hoch entwickelte, effiziente Rechtssysteme, die einen angemessenen Rechtsschutz ausländischer Investoren gewährleisten. Darüber hinaus gibt es keinen schlüssigen Beweis, dass sich die Aufnahme der Investitionsregeln überhaupt positiv auf den Umfang der transatlantischen ausländischen Direktinvestitionen auswirkt. Der Investitionsschutz im Rahmen von TTIP und CETA ist daher unnötig. Wir fordern mit Nachdruck, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, auf denen unsere Mitgliedsstaaten und die Europäische Union beruhen, nicht dadurch zu schwächen und auszuhöhlen, dass ausländischen Investoren ein unnötiges, systemisch voreingenommenes und strukturell abträgliches paralleles Rechts- und Justizsystem im Rahmen von TTIP oder CETA zur Verfügung gestellt wird.

Liste der Unterzeichner:
  • Prof. Anneli Albi, University of Kent
  • Prof. Mads Andenas, Universitetet i Oslo
  • Prof. Diamond Ashiagbor, University of London
  • Dr. Marija Bartl, Universiteit van Amsterdam
  • Prof. JUDr. Josef Bejcek, Masarykova univerzita
  • Prof. Dr. Ronald Beltzer, Universiteit van Amsterdam
  • Prof. Dr. Jochen von Bernstorff, Universität Tübingen
  • Prof. Dr. Leonard Besselink, Universiteit van Amsterdam
  • Prof. Alan Bogg, University of Oxford
  • Prof. Pierre Brunet, Université Paris-Sorbonne
  • Prof. Dr. Hauke Brunkhorst, Europa-Universität Flensburg
  • Prof. Geneviève Burdeau, Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne
  • Prof. David Capitant, Université Paris-Sorbonne
  • Prof. Simon F. Deakin, University of Cambridge
  • Prof. Dr. Ted de Boer, Universiteit van Amsterdam
  • Prof. Joaquim Joan Forner Delaygua, Universidad de Barcelona
  • Prof. Laurence Dubin, Université de Vincennes à Saint-Denis
  • Prof. Dr. Andreas Fisahn, Universität Bielefeld
  • Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, Universität Bremen
  • Prof. Dr. em. Axel Flessner, Humboldt-Universität zu Berlin
  • Prof. em. Carol Harlow, London School of Economics
  • Prof. Dr. Martijn W. Hesselink, Universiteit van Amsterdam
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Christian Joerges, Hertie School of Governance Berlin
  • Prof. Dr. Bernhard Kempen, Universität zu Köln
  • Prof. Dr. Martti Koskenniemi, Helsingin yliopisto
  • Prof. Dr. Markus Krajewski, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Prof. Evelyne Lagrange, Université Paris-Sorbonne
  • Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Universität Kassel
  • Prof. Dr. Marco Loos, Universiteit van Amsterdam
  • Prof. Laura Lorello, Università degli Studi di Palermo
  • Prof. Ugo Mattei, Università di Torino
  • Prof. Joana Mendes, Universiteit van Amsterdam
  • Prof. Agustín José Menéndez, Universidad de León
  • Prof. Carlos Manuel Almeida Blanco Morais, Universidade de Lisboa
  • Prof. Monica Navarro-Michel, Universidad de Barcelona
  • Prof. Danny Nicol, University of Westminster
  • Prof. Jeremy Perelman, Sciences Po - Paris
  • Prof. Amanda Perry-Kessaris, University of Kent
  • Prof. em. Sol Picciotto, Lancaster University
  • Prof. Dr. Giovanni Sartor, Università di Bologna
  • Prof. Dr. Harm Schepel, University of Kent
  • Prof. Robert Schütze, Durham University
  • Prof. Stijn Smismans, Cardiff University
  • Prof. Dr. Christoph Urtz, Universität Salzburg
  • Prof. William Twining, University College London
  • Prof. Dr. Ingo Venzke, Universiteit van Amsterdam
  • Prof. Horatia Muir Watt, Sciences Po - Paris
  • Prof. Lotta Vahlne Westerhäll, Göteborgs Universitet
  • Prof. Toni Williams, University of Kent
  • Prof. Mikhail Xifaras, Sciences Po - Paris
  • Prof. Alan Hervé, l'Université Bretagne Loire
  • Assoc. Prof. Andrej Savin, Copenhagen Business School
  • Assoc. Prof. Jan Trzaskowski, Copenhagen Business School
  • Prof. Petros Stangos, Aristotle University of Thessaloniki
  • Prof. Constantin Stamatis, Aristotle University of Thessaloniki
  • Prof. Dr. Antoine Bailleux, Université Saint-Louis - Bruxelles
  • Prof. Nada Bodiroga-Vukobrat, Sveuciliste u Rijeci
  • Prof. Valeriu Ciuca, Universitatea "Alexandru Ioan Cuza" din Iai
  • Prof. Gábor Kardos, Eötvös Loránd Tudományegyetem
  • Prof. Dr. Viorel Pasca, Universitatea de Vest din Timisoara
  • Prof. Dr. Danielius Serapinas, Mykolas Romeris University
  • Prof. Jan Lazar, Universitas Tyrnaviensis
  • Prof. Siobhán Wills, Ulster University
  • Prof. Giovanni Sartor, European University Institute
  • Prof. Joel Samuelsson, Uppsala Universitet
  • Prof. Dr. Hugues Dumont, Université Saint-Louis - Bruxelles
  • Prof. Dr. Wouter Vandenhole, Universiteit Antwerpen
  • Prof. Dr. Carl Fredrik Bergström, Uppsala Universitet
  • Prof. Csilla Kollonay-Lehoczky, Centeral European University
  • Prof. Vesna Crni-Groti, Sveuciliste u Rijeci
  • Prof. Raymond Murphy, National University of Ireland Galway
  • Prof. David Hiez, Université de Luxemburg
  • Prof. Dr. François Ost, Université Saint-Louis - Bruxelles
  • Prof. Arjen Meij, Honorary Professor University of Luxembourg
  • Prof. James Harrison, University of Warwick
  • Prof. Julio Faundez, University of Warwick
  • Prof. Nico Krisch, Graduate Institute of International and Development Studies, Geneva
  • Prof. Celine Tan, University of Warwick
  • Prof. Rolf Dotevall, Göteborgs universitet
  • Prof. Jean-Marc Sorel Professor of International Law, Sorbonne School of Law
  • Prof. Maria Rosaria Marella, Università degli Studi di Perugia
  • Prof. John Harrington, Cardiff University
  • Prof. Anne Saab, Graduate Institute of International and Development Studies, Geneva
  • Prof. Ralph Wilde, University College London
  • Prof. Simone Vezzani, Università degli Studi di Perugia
  • Prof. Iain Ramsay, University of Kent
  • Prof. Giovanni Marini, Università degli Studi di Perugia
  • Prof. Arkadiusz Sobczyk, Uniwersytet Jagielloski
  • Prof. Georgi Stefanov, Sofia University, arbitrator European Judicial Chamber
  • Prof. Georgi Bliznashki, Sofia University, former interim PM
  • Prof. Krasimira Sredkova, Sofia University, member of the European - committee for social rights
  • Prof. Lazar Gruev, Sofia University, former President of the Supreme Court of Cassation
  • Prof. Ognyan Gerdzhikov, Sofia University, former President of Parliament
  • Prof. Plamen Kirov, Sofia University
  • Prof. Sasho Penov, Sofia University
  • Prof. Cesare Salvi, Università degli Studi di Perugia
  • Univ.-Prof. Dr. Verena Madner, Wirtschaftsuniversität Wien
  • Dr. Jacco Bomhoff, London School of Economics and Political Science

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Quelle:
Europäische Initiative Stop TTIP & CETA
Kampagnenbüro, Marienstraße 19/20, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30/28482379
Email: info@stop-ttip.org
Internet: https://stop-ttip.org/de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2016

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