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ZIVILRECHT/013: Grenzen der Kommerzialisierung freier Berufe (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 19. September 2007

Kommerzialisierung der Freien Berufe - Wo liegen die Grenzen?


Brüssel (DAV). Dieser Frage widmeten sich am gestrigen Dienstag über 150 Teilnehmer, die zusammen mit ausgewählten Experten aus den Europäischen Institutionen, dem Bundesverfassungsgericht und den Freien Berufen diskutierten. Als freie Verbände veranstalteten der Deutsche Anwaltverein (DAV), der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) diese Tagung in Brüssel gemeinsam.

Thema war auch die Vergütung der Freien Berufe. Die Vergütungsregelungen in Europa werden zum Teil als Wettbewerbs- und Binnenmarkthindernis betrachtet. Andererseits hat der Europäische Gerichtshof anerkannt, dass Vergütungsregelungen aus Allgemeinwohlgründen gerechtfertigt sein können.

Unter dem Stichwort "Fremdbesitz" diskutierten die Teilnehmer über reine Kapitalbeteiligungen Dritter, aber auch über die Möglichkeit der interprofessionellen Zusammenarbeit bei den Freien Berufe. "Wir sind sicherlich bereit über Reformen nachzudenken, um gerade die Möglichkeiten der interprofessionellen Zusammenarbeit zu verbessern", so die Präsidenten Pinne (DStV), Sundmacher (FVDZ) und Kilger (DAV). "Bei der reinen Kapitalbeteiligung Dritter darf jedoch die Unabhängigkeit des Berufs nicht aufgrund der Interessen des Kapitalgebers gefährdet sein".

Es ist fraglich, ob die Unterschiede zum Werberecht der gewerblichen Wirtschaft noch gerechtfertigt sind oder ob die verbleibenden Einschränkungen den Verbraucher hindern, für ihn relevante Informationen über die Anbieter und ihre Dienstleistungen zu erhalten. Daher sprechen sich alle drei Verbände dafür aus, die Liberalisierung des Werberechts der Freien Berufe fortzusetzen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regle das Werberecht in ausreichender Weise.

Wie der DAV stehen auch der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) für eine freie Berufsausübung bei Beibehaltung der Berufsrechte und für umfassende freiwillige Fortbildungs- und Qualitätssicherungsangebote für Berufsangehörige.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 33/07 vom 19. September 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2007