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AGRAR/1249: EU-Weinmarktreform - Mehr Licht als Schatten (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 19. Dezember 2007

EU-Weinmarktreform: Mehr Licht als Schatten

DBV und DWV sehen Verhandlungserfolge der Bundesregierung


Nach langen Verhandlungen in Brüssel hat der Agrarrat der Europäischen Union unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft heute beschlossen, die bestehende Weinmarktordnung zu reformieren. Wie der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßt der Deutsche Bauernverband (DBV) ausdrücklich, dass es Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer gelungen ist, die deutschen Kernforderungen bei den Anpflanzrechten und bei den Weinbereitungsverfahren weitgehend durchzusetzen. Insgesamt zeichne sich die Weinmarktreform jetzt durch mehr Licht als Schatten aus, betonten die beiden Verbände.

Die Verschiebung der von der EU-Kommission geforderten Liberalisierung des Rebenanbaus auf das Jahr 2015 in Verbindung mit einer Revisionsklausel ist im Vergleich zum geltenden Recht und gegenüber den Kommissionsvorschlägen ein Fortschritt, der zunächst einmal den Erhalt der traditionellen Weinbauflächen sichert. Die Beibehaltung der Chaptalisierung, die seit Jahrhunderten als traditionelles Verfahren der Alkoholerhöhung in rund zwanzig Ländern der Europäischen Union zugelassen ist, konnte durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten gesichert werden. Auch konnte bei den technischen Anwendungsbestimmungen wie dem Umfang der Alkoholerhöhung ein praxisgerechter Kompromiss erzielt werden.

Ein Erfolg sei auch, dass das Weinbudget der EU zukünftig marktorientierter eingesetzt wird. Die EU-Destillationsmaßnahmen für südeuropäische Tafelweine würden nach einer Übergangszeit abgeschafft. Mit dem erweiterten Instrumentarium zur Verbesserung der Erfassungs- und Vermarktungsstrukturen verspreche man sich eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen der deutschen Weinwirtschaft gegenüber der Konkurrenz aus Drittländern.

Erst nach zähen Verhandlungen habe die Bundesregierung der EU-Kommission die Zusage abgerungen, dass sich in der Etikettierung für die deutschen Weine nichts ändern wird, betonten die Verbände. Die Absicherung des deutschen Qualitäts- und Bezeichnungssystems war von Bund, Ländern und Weinwirtschaft zu den wichtigsten Bedingungen erklärt worden, um dem Reformpaket zustimmen zu können. Hierzu zählen auch Fragen um den Fortbestand der deutschen traditionellen Wein- und Sektbezeichnungen sowie des Bocksbeutelschutzes. Die neue europäische Weinmarktordnung, die noch im Detail zu prüfen sein wird, soll zum 1. August 2009 in Kraft treten.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Dezember 2007
Deutscher Bauernverban4, Pressestelle
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10117 Berlin
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Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Dezember 2007