Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → WIRTSCHAFT

AUSSENHANDEL/177: Das Übereinkommen über die Informationstechnologie ITA (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, Genf 15. September 2008

Das Übereinkommen über die Informationstechnologie (ITA)


Was ist das ITA?

Mit dem ITA, das 1996 ausgehandelt und unterzeichnet wurde, sollte der Handel mit IT- und Telekommunikationsprodukten ausgeweitet werden. Auf die ursprünglich 14 Unterzeichner des ITA entfielen über 90% des weltweiten Handels mit IT-Produkten. Mittlerweile ist die Zahl der Unterzeichner auf 43 angewachsen. Sie vertreten 70 Länder oder gesonderte Zollgebiete und wickeln über 97% des Handels mit IT-Produkten ab.

Die Unterzeichner des ITA vereinbarten, Zölle und andere Abgaben für bestimmte IT-Produkte, die in den Anhängen A und B des ITA festgelegt sind, zu beseitigen. Gemäß dem Übereinkommen, das im April 1997 in Kraft getreten ist, sollten die Zölle für die darin aufgenommenen Produkte schrittweise bis zum 1. Januar 2000 abgebaut werden. Die im Rahmen des ITA eingegangenen Verpflichtungen beruhen auf dem Grundsatz der "Meistbegünstigung", d. h. Vorteile müssen allen WTO-Mitgliedern zugute kommen.

Seit der Unterzeichnung des ITA hat der weltweite Handel mit IT-Produkten einen beispiellosen Aufschwung erlebt. Weltweit werden derzeit IT-Produkte im Wert von 1 500 Mrd. USD (gegenüber 600 Mrd. USD im Jahr 1996) exportiert, was einem Fünftel der globalen Ausfuhren von Fertigwaren entspricht.


Welche Produkte fallen unter das ITA?

Die entsprechenden Produkte werden in den Anhängen des ITA aufgeführt. In Anhang A werden die Produkte nach Zollposition festgelegt, Anhang B enthält eine Positivliste mit spezifischen Produkten, die in das ITA aufgenommen wurden.


Warum will die EU das ITA aktualisieren?

Trotz des ständig zunehmenden Handels mit IT-Produkten ist für eine Reihe von im derzeit geltenden Übereinkommen noch keine angemessene Lösung vorgesehen:

Mit dem produktbasierten Ansatz des ITA kann die Weiterentwicklung der Industrie nicht berücksichtigt werden. Das ITA enthält eine Liste spezifischer IT-Produkte, auf die man sich 1996 geeinigt hat. Die Informationstechnologie macht jedoch einen ständigen Wandel durch und verwächst immer stärker mit der Unterhaltungs- und der Kommunikationstechnologie sowie mit anderen Technologien. Damit wird es immer wahrscheinlicher, dass bestimmte IT-Produkte nicht mehr unter den Geltungsbereich des ITA fallen. Diese systemimmanente Herausforderung lässt sich nur durch eine Überprüfung des Geltungsbereichs des Übereinkommens in den Griff bekommen. Leider konnte das Problem nicht mit dem dafür im ITA vorgesehenen Mechanismus gelöst werden.

Für IT-Produkte gibt es weiterhin nicht-tarifäre Handelshemmnisse, die den Zugang zu den Märkten in vielen Ländern tatsächlich behindern. Bei derartigen Hemmnissen "hinter den Grenzen" handelt es sich beispielsweise um übermäßig aufwändige Verfahren für den Nachweis der Einhaltung technischer Vorschriften oder um die Anwendung technischer Normen, die ohne konkrete Notwendigkeit von den Normen abweichen, die von international anerkannten einschlägigen Gremien festgelegt wurden. Dadurch entstehen Kosten, die genauso hoch sind wie Zölle oder sogar darüber liegen. In einer überarbeiteten Fassung des ITA sollte diesem Umstand durch effiziente Disziplinen Rechnung getragen werden. Ferner nehmen einige wichtige Akteure des Bereichs IT-Produktion und -Handel noch immer nicht am ITA teil. Der Entwicklungsstand dieser Länder und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer IT-Industrien würden ebenfalls für einen ITA-Beitritt sprechen. Die Aufnahme neuer Mitglieder dürfte zu einem weiteren Wachstum des internationalen IT-Markts und des Handels mit IT-Produkten führen. Davon würden Hersteller, die ihre Bauteile zunehmend aus aller Welt beziehen, und Verbraucher gleichermaßen profitieren.


Die von den USA, Japan und Taiwan angestrengten WTO-Streitbeilegungsverfahren

Am 28. Mai 2008 beantragten die Vereinigten Staaten und Japan WTO-Konsultationen mit der EG über die gemeinschaftliche Zollregelung für bestimmte IT-Produkte. Taiwan schloss sich dieser Initiative am 12. Juni 2008 an. Die Konsultationen im Juni und im Juli führten aber keine Lösung des Konflikts herbei. Die Antragsteller forderten gemeinsam die Einrichtung eines Panels auf der Sitzung des Streitbeilegungsgremiums vom 29. Juli 2008.

Die Europäische Kommission hat Vorwürfe zurückgewiesen, wonach die EU ihre ITA-Verpflichtungen nicht erfüllt. Die EU ist nicht nur ihren Verpflichtungen nachgekommen, sondern hat sich sogar ausdrücklich bereit erklärt, im Rahmen von Verhandlungen mit allen Unterzeichnern den derzeitigen ITA-Geltungsbereich neu zu bewerten und so neuen Technologien Rechnung zu tragen.

Eine Änderung des Geltungsbereichs des ITA kann nur auf einem Konsens zwischen allen Teilnehmerländern beruhen und nicht von einigen Mitgliedern durch ein Verfahren herbeigeführt werden. Das ITA beinhaltet eine Überprüfungsklausel, auf die sich alle Mitglieder jederzeit berufen können. Die Antragsteller haben bisher keine Bereitschaft gezeigt, entsprechend vorzugehen.

In den Beschwerden werden Einreihungsfragen in Bezug auf drei Produkte (Flachbildschirme, Decoder und multifunktionale Kopiergeräte) aufgeworfen.


Weitere Informationen über Verfahren der WTO:
USA: http://trade.ec.europa.eu/wtodispute/show.cfm?id=408&code=2
Japan: http://trade.ec.europa.eu/wtodispute/show.cfm?id=409&code=2
Taiwan: http://trade.ec.europa.eu/wtodispute/show.cfm?id=410&code=2

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


*


Quelle:
Pressemitteilung MEMO/08/562, 15.09.2008
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. September 2008