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BINNENMARKT/212: Funktionierender Binnenmarkt erfordert weitere Anstrengungen der Mitgliedstaaten (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 23. September 2010

Für einen funktionierenden Binnenmarkt:
Seine Verwirklichung erfordert weitere Anstrengungen der Mitgliedstaaten


Nach wie vor setzen die Mitgliedstaaten die Binnenmarktregeln gut in nationales Recht um, allerdings geht aus dem neuesten Binnenmarktanzeiger der Europäischen Kommission hervor, dass die positive Entwicklung der letzten Jahre zum Stillstand gekommen ist. Im Schnitt sind 0,9% der Binnenmarktrichtlinien, deren Umsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, noch nicht in nationales Recht überführt, gegenüber 0,7% im März 2010. Damit halten sich die Mitgliedstaaten noch an die Vorgabe, allerdings nur knapp, haben die Staats- und Regierungschefs doch 2007 dafür 1,0% als Ziel festgesetzt. Was die Anwendung des EU-Rechts betrifft, so ist ein leichter Rückgang der Zahl der Vertragsverletzungsverfahren gegenüber dem Stand von vor sechs Monaten zu verzeichnen. Um der Bedeutung der Mobilität der EU-Bürgerinnen und -Bürger im Binnenmarkt Rechnung zu tragen, ist ein Abschnitt des Binnenmarktanzeigers der wirksamen Anwendung der EU-Regeln für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen gewidmet.

Michel Barnier, der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar, erklärte: "Wenn wir die Vorteile des Binnenmarktes in vollem Umfang nutzen wollen, ist es entscheidend, dass die europäischen Regeln, die das Funktionieren des Binnenmarktes ermöglichen sollen, in den Mitgliedstaaten auch umgesetzt werden, und zwar fristgerecht und korrekt. Die heute veröffentlichten Ergebnisse des Binnenmarktanzeigers machen deutlich, dass zwar viele Mitgliedstaaten gut im Soll liegen, sich manche aber noch um größere Fortschritte bemühen müssen. Der Binnenmarktanzeiger ist nützlich, weil er ein genaues und vollständiges Bild der Situation vor Ort liefert, so dass wir uns präzise den Fragen zuwenden können, die zusammen mit den Mitgliedstaaten noch einer Lösung zugeführt werden müssen."


Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien

Das durchschnittliche Umsetzungsdefizit - also der Prozentsatz der nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzten Binnenmarktrichtlinien - der 27 Mitgliedstaaten ist um 0,2% auf 0,9% gestiegen.

Insgesamt halten 18 Mitgliedstaaten das 1-%-Ziel ein, wobei acht von ihnen ihr Umsetzungsdefizit im Vergleich zum Stand von vor sechs Monaten verbessert oder gehalten haben: Dänemark, Malta, Slowakei, Finnland, Slowenien, Belgien, das Vereinigte Königreich und Irland.

Dänemark und Malta sind gemeinsam Spitzenreiter bei der Umsetzung der Richtlinien - nur jeweils drei stehen noch aus.

Neun Mitgliedstaaten liegen über dem Umsetzungsziel von 1%: Österreich, Italien, Frankreich, Zypern, Tschechische Republik, Luxemburg, Polen, Portugal und Griechenland. Mit Ausnahme Österreichs und Italiens haben alle ihren schon bestehenden Rückstand noch vergrößert.

Verglichen mit dem Stand von vor sechs Monaten hat sich die durchschnittliche Umsetzungsverspätung um zwei Monate verkürzt. Derzeit werden im Schnitt sieben zusätzliche Monate nach Ablauf der vorgegebenen Frist benötigt, um die EU-Richtlinien umzusetzen. 21 Mitgliedstaaten haben es geschafft, ihre durchschnittliche Umsetzungsverspätung zu verringern. Die größten Verbesserungen erzielten Spanien, Italien und die Slowakei.


Vertragsverletzungen

Die Gesamtzahl der Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt ist in den letzten sechs Monaten um 2,1% zurückgegangen. Nach wie vor betreffen die meisten Verfahren die Bereiche "Steuern und Zollunion" sowie "Umwelt".

Im Vergleich zu früheren Jahren hat sich die Rangfolge bei der Zahl der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren geändert. Derzeit entfallen die meisten Vertragsverletzungsverfahren auf Belgien, gefolgt von Griechenland.

Der Schwerpunkt des Binnenmarktanzeigers liegt auf der mit dem Binnenmarkt verbundenen Gesetzgebung. Es sollte nicht mit der jährlichen, kommende Woche fälligen, Bewertung des allgemeinen Umsetzungsstandes der Europäischen Gesetzgebung sowie der Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission verwechselt werden.


Durchsetzungstabelle zum Binnenmarkt

Zum ersten Mal umfasst der Binnenmarktanzeiger eine "Durchsetzungstabelle". Sie bietet einen Überblick darüber, wieweit die Mitgliedstaaten die Binnenmarktregeln umgesetzt haben und anwenden. Damit die Regeln in der Praxis wirksam sind, reicht es nicht aus, dass sie fristgerecht umgesetzt werden. Entscheidend ist, dass sie ordnungsgemäß umgesetzt und korrekt angewandt werden (siehe Anlage).

Aus der Tabelle geht hervor, dass insgesamt gesehen Malta, Lettland und Slowenien die "Musterschüler" unter den Mitgliedstaaten sind. Bei den allermeisten Mitgliedstaaten gibt es jedoch zumindest einen Bereich - etwa die Zahl der nicht ordnungsgemäß umgesetzten Richtlinien -, dem größere Aufmerksamkeit gelten müsste. Interessanterweise gilt dies auch für Mitgliedstaaten, die ein relativ geringes Umsetzungsdefizit aufweisen; dies macht deutlich, dass sowohl eine gute Umsetzung und als auch eine gute Anwendung erforderlich ist, wenn die Regeln in der Praxis wirksam sein sollen.


Die Anerkennung von Berufsqualifikationen als Schwerpunktthema

Umfragen zeigen, dass die EU-Bürgerinnen und -Bürger nicht mit Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen rechnen, wenn sie sich zum Arbeiten in einen anderen Mitgliedstaat begeben. Doch diesen Erwartungen entspricht die Wirklichkeit nicht unbedingt. In 30% der der Kommission gemeldeten Fälle wurde der Antrag auf Anerkennung von Berufsqualifikationen zunächst einmal abgelehnt, oder es wurde von den Antragstellenden verlangt, dass sie zusätzliche Prüfungen ablegen, oder aber sie mussten ihren Antrag auf dem Beschwerdeweg durchsetzen. Dabei weist der Binnenmarktanzeiger große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten aus.

Die Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG) in den Mitgliedstaaten hat sich als schwierig herausgestellt. Der Kommission wurden rund 1200 Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt, und bei einigen Mitgliedstaaten, vor allem Österreich, Luxemburg und Griechenland, sind Rückstände zu verzeichnen.

Aus dem Binnenmarktanzeiger geht hervor, dass das Binnenmarktinformationssystem (IMI) verbreitet für die Verwaltungszusammenarbeit im Kontext der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen genutzt wird. Das IMI ist ein mehrsprachiges elektronisches Tool, mit dessen Hilfe die Behörden einfacher und schneller Informationen austauschen und so ihre Anerkennungsverfahren optimieren können. Die Behörden nutzen das IMI beispielsweise zur raschen Überprüfung von Abschlüssen. 71% aller Informationsanfragen wurden binnen zwei Wochen beantwortet.

Der neueste Binnenmarktanzeiger in voller Länge unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/score/index_de.htm

Annex

Internal Market Scoreboard 21:
Internal Market Enforcement Table (details)

By linking the most important indicators of the scoreboard, such as the transposition deficit, the number of pending infringement cases and the average time it takes a Member State to resolve an infringement, the enforcement table allows to give a more elaborated overview on Member States' compliance with the implementation and application of Internal Market rules.

Figures and graphics available in PDF and WORD PROCESSED



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2010


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/1166, 23.09.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2010