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ENERGIE/153: Neue EU-Effizienzanforderungen für Staubsauger ab 1. September (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 29. August 2014

Neue EU-Effizienzanforderungen für Staubsauger ab 1. September



Die günstigste Energie ist die, die nicht gebraucht wird. Daher gelten ab Montag, 1. September 2014, europaweit zwei neue Regelungen zur Energieeffizienz von Staubsaugern, die einen wichtigen Beitrag leisten, um die europäischen und nationalen Energieeinsparziele zu erreichen:

Staubsauger werden ab dem 1. September mit dem bekannten farbigen EU-Effizienzlabel mit den Effizienzklassen A bis G gekennzeichnet. Daneben müssen Staubsauger neue Einsparvorgaben nach der so genannten EU-Ökodesign-Richtlinie erfüllen. Verbraucher können damit zukünftig leichter Staubsauger mit hoher Energieeffizienz und guter Saugleistung auswählen und gleichzeitig Geld bei den Stromkosten sparen.

Ab 1. September 2014 werden verbindliche Anforderungen an den Stromverbrauch von Staubsaugern festgelegt. Hersteller und Lieferanten dürfen ab dem 1. September nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 1.600 Watt auf den Markt bringen. In einer zweiten Stufe ab dem 1. September 2017 dürfen nur noch Staubsauger mit einer Leistung von unter 900 Watt in den Handel.

Das neue EU-Effizienzlabel für Staubsauger informiert Verbraucher anhand der bekannten farbigen Skala mit den Effizienzklassen A bis G über den Energieverbrauch des Produkts. Zusätzlich gibt das Effizienzlabel künftig auch Auskunft über die Reinigungsleistung, die Lautstärke und die Staubemissionen. Damit können Verbraucher auf den ersten Blick erkennen, wie energieeffizient ein Gerät ist und wie gut dieses Gerät saugt.

Sorgen von Verbrauchern, dass Neugeräte angesichts einer geringeren Leistung künftig eine schlechtere Saugleistung hätten, sind unbegründet. Denn die Formel "je mehr Watt, desto besser", die für Staubsauger früher herangezogen wurde, ist heutzutage unzutreffend. Hersteller bieten bereits hocheffiziente Geräte mit niedriger Wattzahl an, die die neuen EU-Effizienzanforderungen sogar übererfüllen und über eine sehr gute Saugleistung verfügen.

Die neuen Effizienzvorgaben beruhen auf zwei Verordnungen der Europäischen Kommission:

Der Verordnung (EU) Nr. 666/2013 über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern (eine Durchführungsmaßnahme unter der EU-Ökodesign-Richtlinie) und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 665/2013 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern. Beide Verordnungen wurden im Mai bzw. Juli 2013 verabschiedet. Die Verordnungen und die darin enthaltenen neuen Effizienzanforderungen gelten unmittelbar und direkt ab dem 1. September 2014 in allen EU-Mitgliedstaaten und bedürfen keiner zusätzlichen Umsetzung in nationales Recht.

Weitere Informationen zu den neuen Effizienzvorgaben für Staubsauger sind im Newsletter "Energiewende direkt" des Bundeswirtschaftsministeriums und auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter www.top-runner.info abrufbar.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 29. August 2014
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2014