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MELDUNG/024: Treffen der Eurogruppe- und EU-Finanzminister (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Newsletter vom 29. November 2010

Treffen der Eurogruppe- und EU-Finanzminister am 27./28. November 2010


Hilfe für Irland

Wegen der aktuellen Entwicklung haben sich die Finanzminister der Europäischen Union, die Europäische Kommission, der Internationale Währungsfonds (IWF), die Europäische Zentralbank (EZB) und die irischen Behörden am Sonntag auf ein weitgehendes Anpassungsprogramm für Irland als Konditionierung der internationalen Finanzhilfe geeinigt.

Statement der Eurogruppe

Statement der Eurogruppe und ECOFIN Minister

Irland selbst hat sich ein ehrgeiziges Sparprogramm auferlegt. Innerhalb der nächsten vier Jahre sollen Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 15 Mrd. EUR umgesetzt werden. 40% davon sollen bereits im kommenden Jahr erreicht werden. Insgesamt sind 10 Mrd. EUR an Ausgabenkürzungen und 5 Mrd. EUR an Einnahmeerhöhungen geplant.

Die Europäische Union und der Internationale Währungsfonds (IWF) werden finanzielle Hilfe im Umfang von insgesamt 85 Mrd. EUR über 36 Monate leisten. Irland selbst beteiligt sich maßgeblich an dieser Summe mit 17,5 Mrd. Euro. In einem Zeichen europäischer Solidarität haben sich die Nicht-Euro-Staaten Großbritannien, Schweden und Dänemark zu bilateralen Krediten in Höhe von knapp 5 Mrd. EUR bereiterklärt. Der IWF wird 22,5 Mrd. EUR bereitstellen. Über das Gemeinschaftsinstrument EFSM werden 22,5 Mrd. EUR eingebracht. Ergänzend wird die EFSF Irland knapp 17,7 Mrd. EUR zur Verfügung stellen. Eine direkte Zahlung Deutschlands an Irland erfolgt nicht.

Hinsichtlich der Verpflichtung zur Restrukturierung des irischen Bankensektors wurde viel erreicht. Der ganzen Sektor soll zügig neu zu organisieren und vor allem deutlich verkleinert werden. Was die Einbeziehung des Privatsektors angeht, so sind die Aktionäre der Banken durch die Hilfe praktisch enteignet worden. Es ist beabsichtigt, für die Gläubiger nachrangiger Bankanleihen hohe Abschläge zu machen.

Krisenbewältigungsmechanismus

Die Länder der Eurogruppe und die EU-Kommission haben sich am Sonntag auf Grundzüge eines künftigen dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verständigt. Dieser Mechanismus wird den bisherigen temporären Euro-Rettungsschirm ablösen und nach dessen Auslaufen Mitte 2013 in Kraft treten.

Der neue Mechanismus ergänzt die Maßnahmen zur Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und basiert auf drei Kernelementen: Konditionalität, Finanzhilfen und Gläubigerbeteiligung. Hilfen werden nur unter strengen Konsolidierungsauflagen und genauer Schuldentragfähigkeitsanalyse gewährt. Basis des künftigen Mechanismus ist immer eine gründliche Analyse der Schuldentragfähigkeit des Landes durch EU-Kommission und IWF mit EZB. In dieser Analyse muss festgestellt werden, ob ein Land grundsätzlich solvent ist und nur kurzfristige Liquidität benötigt, oder aber ob es überschuldet ist. Die Privatgläubiger werden in beiden Fällen in die Stabilisierungsanstrengungen einbezogen, im ersten Fall auf freiwilliger Basis. Bei einer drohenden Insolvenz wird es jedoch eine verpflichtende Einbeziehung der Anleihegläubiger geben, so wie es die Bundesregierung immer gefordert hat.

Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass hierzu schnellstmöglich einheitliche Anlagebedingungen für die Eurozone auf den Weg gebracht werden.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 29.11.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2010