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DAS BLÄTTCHEN/1465: Harte Basis, weicher Überbau


Das Blättchen - Zeitschrift für Politik, Kunst und Wirtschaft
18. Jahrgang | Nummer 3 | 2. Februar 2015

Verschollen in Mexiko - Deutsche G36-Gewehre und ihr Endverbleib

von Otfried Nassauer und Wolf Dieter Vogel


"Papier ist zu geduldig", sagt der grüne Bundestagsabgeordnete Hans Christian Ströbele und zielt damit auf eine der zentralen Lücken im deutschen Rüstungsexportrecht. Für deutsche Waffenexporte verlangt die Bundesregierung eine Endverbleibserklärung des Empfängerlandes, überprüft aber nie, ob die Waffen auch wirklich da sind und bleiben, wo sie nach dem Papier hingehören. Das kann böse Folgen haben.

Mit Datum vom 9. Januar 2015 bekam Hans Christian Ströbele wieder einmal Post aus dem Bundeswirtschaftsministerium - die Antwort auf eine unscheinbare schriftliche Frage, die er Ende Dezember eingereicht hatte. Er wollte wissen, was das einschlägige Kriegswaffentagebuch über den Verbleib von mehreren Dutzend Heckler & Koch-Gewehren des Typs G36 aussagt, deren Seriennummern ihm vorlagen. Die Schwarzwälder Firma muss in diesem Buch für jede einzelne Waffe festhalten, an wen und wann sie geliefert wurde. So steht es im Kriegswaffenkontrollgesetz, und das G36, die Standardwaffe der Bundeswehr, ist eine Kriegswaffe.

Das Ministerium antwortete Ströbele detailliert. Alle Gewehre seien in den Jahren 2006 bis 2008 aufgrund deutscher Genehmigungen nach Mexiko geliefert worden. Das Empfängerland war Ströbele bereits bekannt, denn die Seriennummern, nach denen er gefragt hatte, stammten aus einem mexikanischen Ermittlungsverfahren. Es waren Nummern, die zu insgesamt 36 Gewehren des Typs G-36 gehörten, die in der mexikanischen Stadt Iguala von den mexikanischen Bundesbehörden bei der lokalen Polizei sichergestellt worden waren. Die örtlichen Polizisten und Behörden stehen im Verdacht, gemeinsam mit Mafiosi im September 2014 in die Erschießung von Demonstranten und die Entführung sowie spätere Ermordung von 43 Studenten verwickelt gewesen zu sein. Ein Fall, der große Aufmerksamkeit erregte und die enge Verflechtung zwischen manchen lokalen mexikanischen Behörden und der Mafia ebenso beleuchtete wie die äußerst problematische Menschenrechtslage in großen Teilen Mexikos.

Iguala liegt im Bundesstaat Guerrero, einem jener vier Bundesstaaten Mexikos, in die die Bundesregierung keine Rüstungsexporte erlaubt. Als Berlin im Dezember 2005 und im September 2007 die Genehmigungen für den Export der G36-Gewehre erteilte, lag in beiden Fällen eine Endverbleibserklärung der zuständigen mexikanischen Bundesbehörde vor. Darin bestätigten die Mexikaner, dass die Waffen an eine Behörde der Zentralregierung geliefert und an lokale Polizeibehörden in einigen Bundesstaaten weitergegeben werden sollten. Die Bundesstaaten waren einzeln benannt. Von Guerrero und den drei anderen Unruhestaaten war dabei mit keinem Wort die Rede.

Die mexikanischen Behörden argumentieren allerdings, mit dem Kauf der Sturmgewehre seien keinerlei Nutzungsbeschränkungen verbunden gewesen. Diese Lesart ist aus ihrer Sicht sogar verständlich: Für die deutschen Behörden besagt die Endverbleibserklärung, Mexiko werde die Gewehre nur in die explizit genannten Bundesstaaten weitergeben. Für die mexikanischen Behörden aber zählt, dass niemand ihnen schriftlich mitgeteilt hat, dass Lieferungen in die Bundesstaaten Chichihua, Jalisco, Chiapas und Guerrero unzulässig seien. Genau dort aber landete mehr als die Hälfte der gelieferten Sturmgewehre: 2.113 sind nach Angaben der mexikanischen Behörden in Chichihua verteilt worden, 1924 in Guerrero, 198 in Jalisco und 561 in Chiapas.

Hat also Mexiko gegen seine mit der Endverbleibserklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen? Oder haben Heckler & Koch oder Mitarbeiter dieser Firma den mexikanischen Behörden vorsorglich empfohlen, ihre Endverbleibserklärung unverdächtig und wasserdicht auszufüllen, indem die vier umstrittenen Bundesstaaten erst gar nicht erwähnt werden? Das ist noch unbekannt. Bekannt dagegen ist, dass auch Mitarbeiter der Firma zu Ausbildungszwecken Reisen in die fraglichen Bundesstaaten unternommen haben, ein Vorgang, der bei Heckler & Koch kaum unbemerkt bleiben konnte.

Unklar ist darüber hinaus noch immer, wie viele G36-Gewehre überhaupt nach Mexiko exportiert wurden. Die zuständigen mexikanischen Behörden sagen heute, es seien 9.652 Sturmgewehre eingeführt worden: 8.674 G36V für 11.445.429,74 Euro und 978 G36C für 1.630.824,78 Euro. Gegenüber dem Waffenregister der Vereinten Nationen haben sie allerdings nur 7.560 Sturmgewehre deklariert. Beide Angaben widersprechen jedoch den allgemeineren Angaben der Bundesregierung in ihren jährlichen Rüstungsexportberichten. Dort ist nur von Genehmigungen für insgesamt maximal 8769 Gewehren die Rede - zu denen möglicherweise auch andere Gewehr-Typen gehören könnten. Die Differenzen harren weiter einer nachvollziehbaren Erklärung.

Für Hans Christian Ströbele ist klar, dass die bisherige deutsche Endverbleibskontrolle unwirksam ist. Eine schriftliche Erklärung des Empfängers, deren Einhaltung nie kontrolliert wird, ist ein Placebo. Sie kann nicht ausreichen. Künftig muss es zumindest auch möglich sein, im Nachhinein zu prüfen, ob gelieferte Waffen auch wirklich da angekommen sind, wo sie angeblich hingehen sollten. Seit einigen Monaten scheint das auch Abgeordneten der SPD und dem Wirtschafsministerium zu dämmern. Seit dem Frühsommer 2014 prüft das Ministerium, wie das möglich werden könnte. Welche Möglichkeiten es erwägt, wollte es auch auf mehrfache Anfrage von Bundestagsabgeordneten bislang nicht mitteilen.

Klärungsbedarf gibt es allerdings auch bei einem zweiten Punkt: Die "Politische(n) Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" sehen in Kapitel IV Punkt 4 vor: "Ein Empfängerland, das entgegen einer abgegebenen Endverbleibserklärung den Weiterexport von Kriegswaffen oder kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern genehmigt oder einen ungenehmigten derartigen Export wissentlich nicht verhindert hat oder nicht sanktioniert, wird bis zur Beseitigung dieser Umstände grundsätzlich von einer Belieferung mit weiteren Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern ausgeschlossen." Es gäbe also die Möglichkeit, Staaten zu sanktionieren, die ihre Endverbleibsverpflichtungen verletzten. Bislang wurde von dieser Möglichkeit jedoch nur äußerst selten Gebrauch gemacht, möglicherweise sogar noch nie. Steht auch diese Formulierung nur auf einem Papier, das zu geduldig ist?

Wahrscheinlich ist das so, wie ein anderer konkreter Fall zeigt: Im vergangenen Jahr stellte sich heraus, dass Zehntausende Pistolen des deutschen Herstellers SIG Sauer über eine Schwesterfirma, SIG Sauer Inc., und die US-Army an kolumbianische Behörden geliefert wurden, obwohl es für eine solche Lieferung aus Deutschland keine Genehmigung gegeben hätte. Die Waffen aus Deutschland, so die Endverbleibserklärung, waren für den US-amerikanischen Binnenmarkt bestimmt. Auf die Frage, ob deshalb eine Sanktionierung der USA erfolgt sei, reagierte das Wirtschaftsministerium: "Nein. Die USA sind ein NATO-Partner." In solche Länder sei die Rüstungsausfuhr "grundsätzlich nicht zu beschränken". Ein Motiv klingt durch: Wegen einer solchen Lappalie schädigt man doch nicht die Beziehungen zu einem anderen Staat, und schon gar nicht zu den USA, dem wichtigsten Bündnispartner in der NATO.

Ganz so klar, wie das Ministerium vorgibt, ist die Lage jedoch keineswegs. Die Möglichkeit einer Sanktionierung ist in den Politischen Grundsätzen weder auf Drittländer beschränkt noch sind NATO oder EU-Länder von der Verpflichtung ausgenommen, verlässliche Endverbleibserklärungen abzugeben. Die Sicherung des Endverbleibs wird in den Politischen Grundsätzen in einem eigenen Kapitel abgehandelt, das für alle Staaten gleichermaßen gilt. Trotzdem werden bis heute sowohl für Mexiko als auch für Kolumbien und die USA weiterhin Rüstungsexportgenehmigungen ausgestellt.

Vor nunmehr fast fünf Jahren haben der Freiburger Rüstungsexportgegner Jürgen Grässlin und sein Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer Strafanzeige wegen der Lieferung von G-36 Sturmgewehren durch Heckler & Koch nach Mexiko erstattet. Im letzten Jahr ließen sie eine weitere Anzeige gegen SIG Sauer wegen der Kolumbienexporte folgen. Aufgrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen ist auch die Bundesregierung etwas vorsichtiger geworden. Beide Firmen, Heckler & Koch und SIG Sauer, erhalten immer seltener Ausfuhrgenehmigungen. Das ist einer der Gründe, warum der deutsche Kleinwaffenexport derzeit zurückgeht.

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Quelle:
Das Blättchen Nr. 3/2015 vom 2. Februar 2015, Online-Ausgabe
Zeitschrift für Politik, Kunst und Wirtschaft, 18. Jahrgang
Herausgeber: Wolfgang Sabath (†)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2015

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