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GLEICHHEIT/6272: US-Bundesrichter blockiert Trumps neues Einreiseverbot


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

US-Bundesrichter blockiert Trumps neues Einreiseverbot

Von Patrick Martin
17. März 2017


Am Mittwochabend verkündete Richter Derrick K. Watson vom Bundesbezirksgericht von Hawaii ein Urteil, das Trumps neues Einreiseverbot für Menschen aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern außer Kraft setzt. Das neue Einreiseverbot wäre um Mitternacht Ortszeit an der amerikanischen Ostküste in Kraft getreten.

Trumps neues Dekret hätte die Aufnahme von Flüchtlingen in den USA für 120 Tage ausgesetzt und die Ausgabe neuer Visa an Reisende aus dem Iran, Libyen, Somalia, dem Sudan, Syrien und dem Jemen für 90 Tage gestoppt. In allen sechs Staaten ist die Bevölkerung mehrheitlich muslimisch. In vier von ihnen haben die USA Bürgerkriege angezettelt, die die Infrastruktur der Länder zerstört und Millionen Menschen zur Flucht innerhalb des Landes oder aus dem Land gezwungen haben. Die anderen beiden, Iran und Sudan, sind Zielscheibe amerikanischer Blockaden und militärischer Provokationen.

Auch zwei weitere Bundesrichter in den Bundesstaaten Maryland und Washington verhandelten Klagen gegen das Dekret.

Bereits zum zweiten Mal haben die Gerichte ein Dekret verhindert, mit dem Trump Menschen aus mehrheitlich muslimischen Staaten sowie Flüchtlingen die Einreise verbieten wollte. Das erste Dekret vom 27. Januar wurde von Bundesgerichten in Washington und Virginia als verfassungs- und rechtswidrig außer Kraft gesetzt. Das Urteil aus Washington wurde von einem dreiköpfigen Richtergremium des 9. Berufungsgerichts bestätigt, das für einen Großteil der westlichen Bundesstaaten zuständig ist.

Das jetzige Urteil ging auf eine Klage von Douglas Chin, dem Justizminister des Bundesstaates Hawaii, zurück. Er argumentierte, das Einreiseverbot würde sich, genau wie seine frühere Version, gegen Muslime richten und verstoße daher gegen die in Zusatzartikel 1 der Verfassung garantierte Religionsfreiheit. Außerdem würde es den Universitäten und der Tourismusindustrie von Hawaii schaden, die beide stark vom freien Reiseverkehr abhängig sind.

Genau wie bei den Prozessen gegen Trumps erstes Einreiseverbot schrieben auch diesmal die Justizminister von vierzehn weiteren Bundesstaaten Gutachten zur Unterstützung von Hawaii. Außerdem unterstützten 50 Technologiekonzerne aus dem Silicon Valley einen Aufruf gegen das Einreiseverbot, darunter Airbnb, Dropbox und Lyft.

Im Gutachten von Hawaii wurde der Fall von Ismail Elshikh erwähnt, ein Imam der Muslim Association of Hawaii. Seine Schwiegermutter hat ein Immigrantenvisum beantragt, das sich noch immer in Bearbeitung befindet und am Einreiseverbot scheitern könnte.

Richter Watson hatte entschieden, dass der Bundesstaat Hawaii und Ismail Elshikh "große Erfolgsaussichten" mit ihrer Klage hätten. Diese argumentierten, dass sich das Dekret vorsätzlich gegen Muslime richte und deshalb gegen die Verfassung verstoße, die garantiere, dass keine Staatsreligion errichtet wird.

Der Richter zitierte Trumps Äußerungen während des Wahlkampfs und erklärte in dem Gutachten, sie seien "eindeutige und unwiderlegte Beweise, dass die Verfügung des aktuellen und des vorangegangenen Dekrets von religiöser Feindseligkeit motiviert ist."

Watson wies auch die Behauptung der Trump-Regierung zurück, sein Dekret sei nicht von religiösen Vorbehalten motiviert, weil es sich nur gegen sechs von mehreren Dutzend mehrheitlich muslimischen Ländern richte. In seiner 43-seitigen Urteilsbegründung erklärte er: "Es ist offensichtlich, dass die Behauptungen der Regierung unlogisch sind. Die Vorstellung, man könne eine Abneigung gegen eine Gruppe Menschen nur dadurch ausdrücken, indem man alle angreift, ist fundamental fehlerhaft. Das Gericht lehnt es ab, seine Analyse der Establishment Clause [Verfassungsklausel gegen die Errichtung einer Staatsreligion] zu einer rein mathematischen Übung zu degradieren."

Die Argumentation der Anwälte des Justizministeriums ähnelte derjenigen, die bereits letzten Monat von den Gerichten zurückgewiesen wurde. Sie behaupteten, der Präsident hätte als "Oberbefehlshaber" die umfassende Autorität, Besuchern und Flüchtlingen die Einreise zu verbieten. Angesichts der Veränderungen an dem Dekret, das nur für künftige Visumsanträge gilt, nicht aber für Besitzer gültiger Visa, behaupteten sie außerdem, es könnte keinen "irreparablen Schaden" anrichten. Ihrer Ansicht nach hätte weder die Bundesstaaten noch Individuen eine Grundlage, gerichtlich gegen das Dekret vorzugehen.

Der amtierende Oberste Anwalt der Vereinigten Staaten Jeffrey Wall vertrat die Regierung vor Ort in Maryland gegen Bezirksrichter Theodore D. Chuang, und per Telefonschaltung beim Gericht in Hawaii.

Das Weiße Haus rechtfertigt das Einreiseverbot mit Fragen der nationalen Sicherheit und der Abwehr terroristischer Bedrohungen. Allerdings war kein einziger Staatsbürger aus einem der sechs Staaten bisher an einem Terroranschlag auf Amerikaner beteiligt, weder im Ausland noch in den USA selbst. Die Länder, aus denen tatsächlich Terroristen in die USA eingereist sind, befinden sich hingegen nicht auf Trumps Liste. So kamen fünfzehn der neunzehn Flugzeugentführer, die für die Anschläge vom 11. September verantwortlich waren, aus Saudi-Arabien.

Anwälte des Internationalen Flüchtlingshilfsprojekts, der American Civil Liberties Union (ACLU), des National Immigration Law Center und der jüdischen Organisation HIAS, die bei der Umsiedlung von Flüchtlingen hilft, haben sich beim Gericht in Maryland gegen das Einreiseverbot ausgesprochen. Der Prozess in Maryland war der einzige, der sich direkt gegen Trumps Anweisung wandte, dieses Jahr die Höchstzahl aufgenommener Flüchtlinge von 110.000 auf 50.000 zu senken. Die Kläger erklärten, Trump überschreite damit seine rechtlichen Vollmachten.

Bei dem Prozess in Maryland wurde auch die Frage vorgebracht, ob der Richter Trumps Wahlkampfaussagen über Einreiseverbote für Muslime berücksichtigen sollte. Der Anwalt Omar Jadwat erklärte für die ACLU: "Das Gericht würde sonst all die Beweise ignorieren, die für jeden offensichtlich sind. Es macht keinen Sinn, dem Gericht die Augen zu verbinden."

Der Anwalt der ACLU wies außerdem die Behauptungen der Regierung zurück, das Dekret sei nur vorläufig. Er verwies auf die Bestimmungen für eine mögliche Verlängerung des Einreiseverbots auf unbestimmte Zeit. Dazu wären nur Empfehlungen des Justiz- und des Heimatschutzministeriums notwendig.

Vor beiden Gerichten behaupteten die Anwälte des Justizministeriums, Trumps neues Dekret unterscheide sich "grundlegend" von dem ersten. Daher sollte das Verfahren gegen das Dekret als neuer Fall betrachtet werden, ohne dass die früheren Urteile als Präzedenzfall gelten. Die Gegner des Verbots beriefen sich auf Aussagen des Regierungsberaters Stephen Miller, der erklärt hatte, dass das zweite Dekret, abgesehen von einigen kleineren kosmetischen Veränderungen, mit dem ersten identisch sei. Er sagte, einige "kleine technische Probleme" ließen sich korrigieren, aber die grundlegende Politik wäre "weiterhin in Kraft."

In Seattle wies Richter James Robart, der durch sein Urteil bereits Trumps erstes Dekret für ungültig erklärt hatte, einen Antrag der Justizminister von sechs Bundesstaaten zurück. Sie hatten ihn zu der Erklärung aufgefordert, sein erstes Urteil betreffe auch die jüngste Version des Dekrets. Allerdings ließ er die Möglichkeit offen, dass er über das zweite Dekret ein neues Urteil fällen würde.

Keine dieser einstweiligen Verfügungen betrifft in irgendeiner Weise die brutalen Angriffe auf Immigranten durch Trumps andere Dekrete. Diese weisen die Einwanderungsbehörde und den Grenzschutz an, die Verhaftungen und Abschiebungen von Arbeitern ohne Papiere deutlich zu verschärfen. Die Einwanderungsbehörde von Philadelphia verkündete beispielsweise am Montag, sie habe bei einer Massenverhaftung in vier Staaten, hauptsächlich in Pennsylvania und West Virginia, weitere 248 Immigranten festgenommen.

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Quelle:
World Socialist Web Site, 17.03.2017
US-Bundesrichter blockiert Trumps neues Einreiseverbot
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2017

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