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IMI/301: Gegen die Militarisierung des globalen Südens!


IMI - Informationsstelle Militarisierung e.V. IMI-Positionspapier 2010/001 - in: AUSDRUCK (April 2010)

Gegen die Militarisierung des globalen Südens!

Keine "ferngesteuerten Bürgerkriege" durch militärische und polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe!


Kriege werden nicht (mehr) gewonnen, indem eine feindliche Hauptstadt erobert und eine neue Flagge gehisst wird. Als problematisch für die Regierungen der westlichen Staaten erweist sich nicht mehr die eigentliche militärische Konfrontation mit einer befeindeten Armee, sondern die dauerhafte Besetzung von Ländern und der Versuch, die öffentliche Ordnung durchzusetzen, die sie sich für das jeweilige Land vorstellen. Hierbei fallen meist mehr westliche Soldaten als beim häufig vorangegangen Angriffskrieg, die Kosten für das langfristige "Engagement" sind erheblich und die Zustimmung der Bevölkerung sowohl in den Einsatzländern als auch in den Entsendeländern fällt rapide.

Vor diesem Hintergrund setzt sich bei den westlichen Militärmächten zunehmend eine neue Strategie durch, die bereits im Irak erprobt wurde und zunehmend auch in Afghanistan Anwendung finden soll. Die "Sicherheitskräfte" der pro-westlichen Regierungen werden massiv aufgerüstet, erhalten Ausbildungs- und Ausstattungshilfe durch NATO und EU, ebenso werden lokale Milizen in der Hoffnung auf gekaufte Loyalität ausgerüstet und trainiert, logistisch und durch Aufklärungsdaten unterstützt, um im Sinne der Besatzer die neue öffentliche Ordnung durchzusetzen.

Eine ähnliche Strategie bildet sich auch im Umgang mit den zahlreichen als "schwach" oder "gescheitert" identifizierten Staaten heraus, in denen ein unmittelbares militärisches Engagement der NATO oder der EU als zu teuer und zu gefährlich gilt. Für die militärische Befriedung dieser Gebiete oder zumindest zur Absicherung kritischer Infrastrukturen (Flug- und Seehäfen, Minen und Förderanlagen, Banken und Regierungsviertel) werden Soldaten und Gendarmeriekräfte insbesondere aus Afrika und Südostasien von westlichen Staaten ausgebildet und ausgerüstet, finanziell, logistisch und aufklärungstechnisch unterstützt und damit faktisch kontrolliert. Falls eine kooperationsbereite Fraktion oder Regierung in diesen Bürgerkriegsgebieten identifiziert wird, erhält auch diese im Rahmen von Polizeikooperation und Sicherheitssektorreformen Hilfe bei der Ausbildung und Ausrüstung ihrer "Sicherheitskräfte". Dabei ist es überflüssig zu erwähnen, dass stets die Fraktionen unterstützt werden, von denen sich die westlichen Regierungen den besten und günstigsten Zugang zu Ressourcen und Märkten erwarten und dass eine immense Gefahr darin liegt, so Bürgerkriege zu Stellvertreterkonflikten zwischen konkurrierenden Großmächten zu eskalieren.

Angesichts des strategischen Ziels der EU und der NATO, weltweit in Krisen zu intervenieren, Staaten aufzubauen, Grenzen zu überwachen und Handelswege offen zu halten, erscheinen solch "ferngesteuerte Bürgerkriege" über gekaufte Milizen und von eigener Hand aufgestellter Armeen als billiges Mittel globalen Krisenmanagements. Tatsächlich aber bedeutet es nichts weniger, als die weitere Militarisierung der so genannten Dritten Welt und einen Versuch, in Krisen zu intervenieren, ohne sich mit deren Ursachen - die oft genug in der eigenen kolonialen Vergangenheit und neokolonialen Praxis liegen - auseinandersetzen zu müssen.

Begleitend zum Aufbau lokaler Armeen und Polizeieinheiten werden zunehmend ausländische Polizeieinheiten entsandt, die im Gegensatz zum Militär als "zivile" Einsatzkräfte gelten. Tatsächlich ist dieser zivile Charakter unter anderem deshalb fraglich, da auch die externen Polizeikräfte immer häufiger bewaffnet sind und oft exekutive Befugnisse meist auf der Grundlage eines UN-Mandats ausüben. Das Mandat bezieht sich in der Regel auf die "Gefährdung des Weltfriedens" und setzt somit eine kriegerische Situation voraus. Diese Polizeikräfte sollen eine neue öffentliche Ordnung in den Einsatzländern durchsetzen, der sie selbst nicht unterliegen, da die Einsatzmandate ihnen Immunität garantieren. Sie tragen damit zur Erosion völkerrechtlicher Grundlagen wie dem Souveränitätsprinzip und dem Kombattantenstatus bei. Insofern ist der Einsatz bewaffneter Polizeikräfte mit exekutiven Mandaten im Ausland einem militärischen Eingriff gleichzusetzen, damit politisch problematisch und somit abzulehnen.

Die Informationsstelle Militarisierung hat sich bereits in zahlreichen Publikationen mit so genannten Sicherheitssektorreformen, Polizei- und Militärausbildung und deren Darstellung als "Entwicklungshilfe" auseinandergesetzt und das damit eng verwobene Konzept des "State-Building" kritisiert. Anlässlich der "neuen" Afghanistanstrategie der Bundesregierung und ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage, in der die deutsche Beteiligung an zahlreichen Bürgerkriegen deutlich zum Ausdruck kommt sowie der jüngst beschlossenen EU-Mission zur Ausbildung somalischer Soldaten in Uganda möchten wir mit diesem Positionspapier unsere Ablehnung von so genannten Sicherheitssektorreformen, Polizei- und Militärausbildung in Drittstaaten zum Ausdruck bringen und mit knapp gehaltenen Argumenten untermauern.


Argument I: Die Illusion des steuerbaren Bürgerkrieges

Ob in Somalia, Irak oder Afghanistan: Die von der Europäischen Union, der NATO oder anderen internationalen Akteuren ausgerüsteten und ausgebildeten Kräfte wechseln häufig die Seiten, schließen sich nach der Ausbildung wieder Milizen und aufständischen Gruppen an, plündern oder erheben Wegezölle. Selbst wenn sie dauerhaft der Regierung im jeweiligen Land gegenüber loyal bleiben, handelt es sich dabei um Regierungen, die von Teilen der Bevölkerung als nicht legitim erachtet werden und die nicht selten für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu machen sind. Die ausbildenden und ausrüstenden Staaten weisen ihre Verantwortung für Korruption und Menschenrechtsverletzungen durch die neuen "Sicherheitskräfte" jedoch meist zurück.


Argument II: Fehlende Transparenz und Kontrolle

Die Entsendung von Polizei- oder Militärberatern erfordert in aller Regel hierzulande kein parlamentarisches Mandat, auch wenn sie massiv in die Kräfteverhältnisse im Einsatzland eingreifen (indem sie beispielsweise, wie im Sudan, eine Sezession vorbereiten). Die Entsendung birgt damit die Gefahr einer Eskalation. Welche konkreten Bevölkerungsgruppen ausgebildet, ausgerüstet und damit in einem Konflikt gestärkt werden, ist selbst den Beteiligten oft unklar, die Vorauswahl hierüber wird meist von oder in Zusammenarbeit mit geheimdienstlichen Akteuren getroffen. In die Ausbildung sind darüber hinaus häufig private Sicherheits- und Militärfirmen einbezogen, die sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen.


Argument III. Zweckentfremdung von Entwicklungshilfe

Die Kosten, die der Aufbau von lokalen Polizeikräften verursacht, werden häufig offiziell als Entwicklungshilfe abgerechnet. Dies ist bisher bei der direkten Ausbildung und Ausrüstung von Soldaten nicht möglich, allerdings wird immer wieder alles andere - beispielsweise der Bau von Ausbildungszentren - als solche deklariert. Damit werden diese Kosten aus dem Militärhaushalt rausgerechnet, Gelder, die für die Armutsbekämpfung verwendet werden sollten, werden zweckentfremdet.


Argument IV: Stärkung der falschen gesellschaftlichen Kräfte

Durch Ausbildungs- und Ausstattungshilfe werden in einem Konflikt zwangsläufig diejenigen Parteien und Personen gestärkt, die bereit sind, ihre persönlichen und/oder politischen Interessen mit Waffengewalt durchzusetzen und die durchaus auch ein Interesse an einer Fortsetzung des Konfliktes haben können. Diejenigen, die sich hingegen der Gewalt verweigern, werden in der Auseinandersetzung um die zukünftige Machtverteilung geschwächt. "Hilfe" in Form von Ausbildung und Ausrüstung von Armeen und Polizeieinheiten bezieht sich nahezu ausschließlich auf Männer (was im Umkehrschluss nicht bedeuten soll, dass nun auch Frauen an der Waffe ausgebildet werden sollen). Selbst nach einer Beilegung des Konflikts bleibt das Problem überdimensionierter Sicherheitsapparate bestehen, die entweder international oder auf Kosten öffentlicher Dienstleistungen finanziert werden und zu dauerhaften wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen internationalen Akteuren (besonders: NATO, EU, UN) , Regierungen und Sicherheitsapparaten führen, wobei diese oft eine Eigendynamik entwickeln.


Argument V: Keine Gewährleistung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards

Rechtsstaatliche Prinzipien, welche ein gewisses Maß an Legitimität der ausgebildeten Polizeikräfte herstellen könnten, sind bei Auslandseinsätzen und Ausbildungsmissionen weder erwünscht noch realisierbar: Nach diesen Prinzipien müsste das Verhalten der Polizisten vorhersehbar und verhältnismäßig sein. Die Betroffenen müssten ihre Rechte gegenüber den Polizeikräften kennen und effektiv wahrnehmen können. Insbesondere müssten sie gegen deren Handeln Einspruch erheben und klagen können bei einer Instanz, die unabhängig von den Einsatzkräften ist. In den meisten westlichen Staaten ist es trotz Prozessrecht und kontinuierlicher Rechtsprechung nicht immer einfach, Übergriffe von Polizeikräften zu kontrollieren oder gar zu verhindern. Der rechtliche Rahmen meist in Kombination mit kritischer Medienberichterstattung stellt dennoch einen gewissen Schutz gegen allzu dreisten Machtmissbrauch dar, da Polizisten zumindest theoretisch der gleichen Rechtsordnung unterworfen sind, wie der Rest der Bevölkerung. Die Soldaten und Beamten aus dem Ausland sind jedoch gegenüber der Rechtsordnung, die sie durchsetzen sollen, immun. Sie haben zudem häufig nur ein begrenztes Interesse daran, das Verhalten der von ihnen ausgebildeten Kräfte - häufig Analphabeten - z.B. hinsichtlich menschenrechtlicher Standards zu kontrollieren und tendieren darüber hinaus dazu, Menschenrechtsverletzungen nicht (öffentlich) zu thematisieren, um die (internationale) Legitimität ihres Einsatzes nicht zu gefährden.


Argument VI: Schwächung der Vereinten Nationen

Die Zunahme von Polizeimissionen ist Ausdruck einer weiteren Schwerpunktverlagerung der Vereinten Nationen (UN) weg von der postulierten reinen Diplomatie und begrenzten so genannten Peacekeeping-Einsätzen hin zu globalem Krisenmanagement durch mehr oder weniger ambitionierte Versuche des State-Buildings und der polizeilich-militärischen Durchsetzung einer neuen öffentlichen Ordnung. Im Zuge dieser Schwerpunktverlagerung hat die UN noch weniger als zuvor die Möglichkeit, als neutraler und vermittelnder Akteur aufzutreten und ihre Aufgabenwahrnehmung geht damit weit über die Charta hinaus. Die Wahrnehmung der UN als verlängerter Arm bzw. Militärdienstleister der westlichen Großmächte schwächt die UN, ebenso wie ihr Verlust an "Glaubwürdigkeit", wenn sie die umfassenden und kaum zu realisierenden Ziele (Staatsaufbau) nicht erreicht, die in heutigen UN-Mandaten meist enthalten sind. Ebenso schwächt die kontinuierliche Aufweichung des Souveränitätsprinzips, das Voraussetzung für die Zunahme an Polizeimissionen ist, das Völkerrecht und damit die Handlungsgrundlage der UN.

Die Ausrüstung von Polizeien und Armeen in Bürgerkriegsländern führt zudem alle erklärten Abrüstungsbemühungen der UN ad absurdum oder lässt diese als parteiisch erscheinen. Nicht selten werden damit die von der UN ausgesprochenen Waffenembargos umgangen.


Argument VII: Militarisierung der Polizei

Polizeimissionen im Ausland erfordern stets ein hohes Maß an Logistik, über welche normale Polizeieinheiten ebenso wenig verfügen, wie über mobile Einsatzhauptquartiere, Einheiten in Kompaniestärke usw. Nach momentan geltender Rechtslage müssen die einzelnen Beamten ihrer Auslandsverwendung im Einzelfall zustimmen und die Polizei ist grundsätzlich föderal geordnet, während die Außenpolitik Aufgabe des Bundes ist. In Konfliktgebieten bedarf der Einsatz ausländischer Polizisten einer militärischen Absicherung oder einer paramilitärischen Ausrichtung der entsandten Polizei. Deshalb geht die zunehmende Entsendung von Polizeibeamten zwangsläufig mit einer Militarisierung der Polizei einher. Es werden Kooperations- und Ausbildungsprogramme gemeinsam mit den Streitkräften ins Leben gerufen, verlegbare Führungs- und Logistikfähigkeiten sowie entsprechende Bewaffnung für Auslandseinsätze angeschafft und Einheiten in größeren Verbänden aufgestellt und vorgehalten, die für alltägliche schutzpolizeiliche Aufgaben ungeeignet sind, wohl aber für Auslandseinsätze - und die Aufstandsbekämpfung im Inneren.


Die Informationsstelle Militarisierung lehnt aus diesen Gründen polizeiliche und militärische Ausbildungshilfen und Auslandseinsätze von Polizei und Militär ab.


Anmerkung der Schattenblick-Redaktion:
Dieser Text kann direkt heruntergeladen werden unter:
http://imi-online.de/download/IMI-Positionspapier-April-2010.pdf


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Quelle:
IMI-Positionspapier 2010/001 - in: AUSDRUCK (April 2010)
Online-Zeitschrift "IMI-List" Nummer 0324 - 15. April 2010
Herausgeber: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Hechinger Str. 203, 72072 Tübingen
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E-Mail: imi@imi-online.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2010