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IMI/312: Die UN und der neue Militarismus - Teil II


IMI - Informationsstelle Militarisierung e.V.
Ausdruck - IMI-Magazin - Juni 2010

Die UN und der neue Militarismus - Teil II

von Thomas Mickan


Zusammenfassung Teil I: Im ersten Teil der Untersuchung wurden die internen Strukturen und Konzepte der UN im Bereich der Friedensbemühungen untersucht, dies mit dem Schwerpunkt auf die relevanten Sekretariate: DPKO, DFS und UN-PD sowie bereits wirkmächtigen Konzepte wie dem Treuhandsystem, den Sicherheitssektorreform(en) und der zivil-militärischen Zusammenarbeit bei der UN. Es konnte gezeigt werden, dass diese sowohl eine strukturelle wie auch konzeptionelle Militarisierung innerhalb der UN erfuhren. UN-Peacekeeping bedeutet daher nicht mehr den Schutz von Pufferzonen mit blaubehelmten SoldatInnen zu gewährleisten, sondern genuin den Aufbau von Staatlichkeit zu betreiben, robuste Militäreinsätze zu führen und alles andere als überparteilich zu sein, wenn Entscheidungsstrukturen fast ausschließlich von Militärs der EU und NATO besetzt sind.


Truppen für die UN

Zwischen der postsowjetischen Diktatur Oakland und der Demokratie Ashland herrscht eine kriegerische Spannung. Der Grund hierfür ist die in Oakland nach Unabhängigkeit strebende und mehrheitlich von ethnischen Ashländern bewohnte Region Roseland. Die UN versuchen durch ein Waffen- und Handelsembargo Druck auf Oakland auszuüben und durch Worte zu schlichten. Doch die Spannungen nehmen zu. Die UN beschließen einen klassischen Peacekeeping-Einsatz, der die Einhaltung eines Waffenstillstandsabkommens überwachen soll. Aus Mangel an UN-Truppen wird auf die durch verschiedene Mitgliedsländer gestellte "Multinationale UN-Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft" (Stand-by High-Readiness Brigade, SHIRBRIG) zur Übernahme dieser Aufgabe zurückgegriffen. Doch die Spannungen nehmen zu, terroristische Organisationen attackieren nun auch die "Friedenstruppen" und vor allem die zivilen UN-MitarbeiterInnen. Es gibt tote UN-Kräfte. Doch dann beschließt der Sicherheitsrat einen NATO-geführten Einsatz in dem abtrünnigen Gebiet Roseland. Oakland stimmt dem nur aufgrund hohen diplomatischen Drucks zu. Der NATO-Einsatz hat zur Aufgabe, die Zivilisten der UN zu evakuieren und endlich "robust" das Waffenembargo sowie das Flugverbot über Roseland durchzusetzen.(1)

Bei dieser Beschreibung handelt es sich um das der NATO-Marineübung BRILLIANT MARINER 2006 zugrunde liegende Szenario. Die genannten Staaten sind rein fiktiv. Der Ablauf jedoch nimmt eine Entwicklung vorweg, die im Folgenden aufgezeigt werden soll: Die UN werden in einer Doppelrolle zwischen eigener (militärischer) Ohnmacht institutionalisiert und gleichzeitig in ihrer militärisch-interventionistischen Legitimationsfunktion instrumentalisiert. Das Bild ist dabei weit komplexer als dass die UN nur noch formell über den Sicherheitsrat militärische Einsätze von Regionalorganisationen mandatieren würden. Es ist ein diskursiver Prozess verschiedener militärisch-politischer Interessen, den es zu entspinnen gilt: Zum einen gibt es da die Militarisierung der UN in Strukturen und Konzepten selbst,(2) gleichzeitig jedoch auch die Schaffung militärischer Ohnmacht durch unzureichende Truppengenerierung bei den UN, begleitet von Initiativen (hier im Besonderen SHIRBRIG), die diesen Prozess durch die Etablierung einer eigenen UN-Bereitschaftsbrigade aufzufangen versuchen - und scheitern. Zum anderen gibt es die Regionalorganisationen (hier speziell NATO, EU und AU), die aus unterschiedlicher Aufgabenverteilung und Interessenlage an der Führung von UN-mandatierten und somit "legitimierten" Einsätzen ihren Nutzen zu ziehen suchen. Die UN wird dabei nicht komplett aufgegeben, sondern integriert, umstrukturiert und den Anforderungen des neuen Militarismus angepasst, um einer militärischen Interventionspolitik dienstbar zu sein.

In einem ersten Schritt wird die "klassische" Truppengenerierung bei der UN betrachtet, in einem zweiten soll SHIRBRIG als ebenso militärisches Gegenmodell für das UN-SoldatInnenstellen zum Gegenstand werden. Zuletzt wird auf die wachsende Rolle der Regionalorganisationen in den "Friedensbemühungen" der UN geblickt. Es wird sich zeigen, dass die UN nicht nur innerinstitutionell eine zunehmende Militarisierung erfahren haben, sondern sich auch für die Interessen von NATO und EU einspannen lassen. Der Verweis auf ein UN-Mandat als gängige Legitimationsfigur für Kriege und Militäreinsätze ist daher obsolet, da es weder die versprochene Neutralität garantiert, noch den Idealen der UN-Charta entspricht - so Kriege überhaupt legitim sein können.


Klassisches Truppenstellen und UNSAS

"Klassisches Truppenstellen" für die UN kann hier als der Beitrag von Mitgliedstaaten verstanden werden, SoldatInnen für mandatierte Militäreinsätze unter das Kommando der UN zu stellen. Die Abbilddung (siehe unten) zeigt oben hierfür die aktuellen Zahlen an bereitgestelltem Militärpersonal, unten die finanziellen Leistungen nach Ländern geordnet. Pointiert gesagt kann diesem Lagebild entnommen werden, dass Länder des Globalen Südens die Truppen auf dem Feld stellen ("Boots on the Ground"), während Länder des Globalen Nordens für die finanziellen Belange aufkommen. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die abgebildeten Zahlen nur Einsätze zeigen, die unter UN-Kommando stattfinden. Die UN-mandatierten "Friedens"unterstützungseinsätze unter Kommando v.a. der NATO, aber auch der USA und der EU sind darin nicht enthalten. Bei diesen stellen NATO-Staaten einen Großteil der Truppen. Dieses Bild deutet bereits darauf hin, dass die Interessenlagen für mandatierte Missionen durchaus unterschiedlich sind und die Einsätze nicht aus humanitären, sondern aus wirtschaftlichen und geostrategischen Beweggründen erfolgen.


Abbildung [in zwei Tabellen übertragen]: Truppensteller und Beitragszahler der Peacekeeping Operationen der UN, aus dem "factsheet" des DPKO, Stand März 2010

Top 20 Contributors of Uniformed Personnel to UN Peacekeeping Operations
As of 28 February 2010

Number of Uniformed Personnel

Bangladesh
Pakistan
India
Nigeria
Egypt
Nepal
Ghana
Jordan
Uruguay
Rwanda
Ethiopia
Italy
Senegal
China
South Africa
France
Indonesia
Morocco
Brazil
Benin
10,852
10,733
8,783
5,837
5,258
5,186
3,911
3,769
3,663
2,516
2,412
2,265
2,248
2,137
1,973
1,673
1,668
1,562
1,339
1,332

Top 20 Providers of Assessed Contributions to UN Peacekeeping Budget
2010

Percentage of Assessed Contributions

USA
Japan
UK
Germany
France
Italy
China
Canada
Spain
Republic of Korea
Russia
Australia
Netherlands
Switzerland
Belgium
Sweden
Norway
Austria
Denmark
Greece
27.17%
12.53%
8.16%
8.02%
7.56%
5.00%
3.94%
3.21%
3.18%
2.26%
1.98%
1.93%
1.86%
1.13%
1.08%
1.06%
0.87%
0.85%
0.74%
0.69%

Aber auch für die Beteiligung an UN-geführten Einsätzen mit SoldatInnen lässt sich ein durchaus heterogenes und wenig humanitäres Bündel an Ursachen finden: So darf spekuliert werden, ob die massive Versendung von Streitkräften in Blauhelmeinsätze von Ländern wie Pakistan, neben Gründen der internationalen Legitimation des Regimes, auch mit einem gewünschten Fernhalten unbeliebter Truppenteile oder Kommandanten von innerpolitischen Machtkämpfen zu tun hat. Auch die finanzielle Entlohnung für die SoldatInnen mit 1028 US$ pro Monat (Stand: 2008) plus Zuschläge für Spezialkräfte, Ausrüstung usw. darf nicht übersehen werden.(3)

Um den Anforderungen des wachsenden Truppenbedarfs nachzukommen, hat die UN das Vertragswesen zur Truppenbereitstellung (United Nations Stand-by Arrangements System, UNSAS) eingeführt. Dabei werden bilaterale Verträge mit Staaten geschlossen, in welchen diese den Grad ihrer individuellen Beiträge zu den Missionen in vier Stufen festlegen: Die Stufen 1 und 2 sind jeweils nur Bekundungserklärungen, dass über bestimmte Truppen/Material verfügt wird. Bei Stufe 3 wird ein Memorandum of Understanding (Absichtserklärung) unterzeichnet, welches eine Art freiwillige Selbstverpflichtung der Staaten zum Truppen- und Materialstellen beinhaltet. Auch Deutschland hat ein solches Memorandum of Understanding am 24. Juni 1998 geschlossen. Dieses beinhaltet allerdings "nur" die Selbstverpflichtung zur Bereitstellung von zivilem Personal. Erst am 1. November 2000 wurde eine Zusatzvereinbarung getroffen. Sie beinhaltet Militärkomponenten für "Land- und Lufttransport, sanitätsdienstliche Kapazitäten, Pionierkapazitäten, Fernmelde- und anteilige Sicherungselemente, Marinekomponenten zur Aufklärung, Überwachung und Minenabwehr, Militärbeobachter, Feldjäger und Personal für die Stabsunterstützung". (4) Es ist auffällig, dass hier keine Infanterieeinheiten aufgeführt werden. Um Deutschland im Zuge der "internationalen Verantwortung" nicht in schlechtem Licht dastehen zu lassen, wird auf der Seite des Außenministeriums darauf verwiesen, dass noch nie ein Staat das höchste Bereitschaftslevel (4) (Rapid Deployment Level), welches dem Sicherheitsrat binnen einer kurzen Monatsfrist Truppen unterstellt, zugesagt hat.(5) Diese Aussage ist jedoch falsch, denn Uruguay und Jordanien haben eine solche Vereinbarung unterschrieben.(6)

Insgesamt gesehen wird für UNSAS von der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen festgehalten, dass es "keine Fortschritte"(7) verzeichnen kann, oder in anderen Worten ausgedrückt, dass UNSAS aus Absichtserklärungen besteht, welche lediglich eine Feigenblattfunktion einnehmen. Dieses Feigenblatt ermöglicht es Regierungen einerseits mehr Truppen für die UN einzufordern, was sie wiederum legitimatorisch dazu nutzen, Militärs in Ländern des Globalen Südens auszubilden und auszurüsten und andererseits um festzustellen, dass die Mechanismen der UN nicht ausreichen und die Einsätze deshalb besser an Regionalorganisationen unter deren Kommandoführung abgegeben werden sollten. Wie unehrlich diese Forderung jedoch ist, kann daran erkannt werden, dass lediglich zwei Staaten der Welt ihren Beitrag bereits in den bestehenden Strukturen zu leisten bereit sind.

Ähnlich gestaltet sich dies für den Generalstabsausschuss (Military Staff Committee, MSC) der UN, eine in den Artikeln 26, 45 und 46 der UN-Charta festgeschriebene beratende Institution des Sicherheitsrates für militärische Fragen. Der MSC war in der Zeit des Kalten Krieges blockiert und somit nicht funktionsfähig. Bis auf ein kurzes Erwachen während des Zweiten Golfkrieges ist er auch danach relativ unscheinbar geblieben.(8) Kofi Annan plante in dem Papier "In größerer Freiheit" (2005), den MSC abzuschaffen, was bedeutet, einem potentiellen UN-Heer seine Kommandostruktur zu nehmen. Zwei militärische Alternativen dazu sind dann relevant: der Aufbau eines multinationalen Armeeverbandes, der ggf. der UN zur Verfügung gestellt wird (wie SHIRBRIG), oder - und das scheint aus heutiger Sicht immer deutlicher hervorzutreten - die Auslagerung militärischer Planung und Führung an Regionalorganisationen.(9) Zu beachten ist hier, dass die Führung von UN-Einsätzen bei den alternativen Modellen stets bei jenen Staaten und Organisationen liegt, die überhaupt im Stande sind, Aufklärungs- und Führungsstrukturen für multinationale Streitkräfte bereitzustellen und das sind v.a. die NATO und die EU mit deren führenden Mitgliedstaaten.

An diesem Punkt gilt es klarzustellen, dass mit UN-eigenen Truppen und einem eigenen militärischen Kommando die UN nicht automatisch zu einem Friedensakteur werden würden. Vielmehr dient die Weigerung, Truppen für die UN bereitzustellen, als klarer Beleg für das Bestreben der westlichen Staaten, die UN für ihre ureigensten Zwecke und Interessen zu instrumentalisieren.


Eine gescheiterte Armee für die UN: SHIRBRIG

Eine Alternative für die UN-Truppengenerierung mit UNSAS war daher die Schaffung von SHIRBRIG im Jahre 1995. Als Anstoß für die Entwicklung können die Ereignisse von Ruanda, Srebrenica und Somalia gelten. Auf Initiative des damaligen dänischen Verteidigungsminister Hans Haekkerup wurde ein Prozess initiiert, der am 13. Januar 2000 in der Erklärung eines "ready for action" mündete.(10) Elf Staaten erklärten sich "bereit für den Einsatz". Sie hielten Truppen für UN-Einsätze in Alarmbereitschaft und trainierten gemeinsam. Diese 4.000-5.000 SoldatInnen umfassende Truppe wurde von den Ländern Österreich, Kanada, Dänemark, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Spanien, Schweden und Argentinien (dessen Mitgliedschaft zum Ende hin ruhte) gestellt.(11) Eine Kontaktgruppe aus MilitärberaterInnen der Mitgliedstaaten mit Sitz in New York bildete das Verbindungsglied zur UN. SHIRBRIG beteiligte sich an "fünf UN-Einsätzen im afrikanischen Raum sowie an vielen internationalen Übungen [...] und vor allem [am] African Capacity Building."(12) Der Einsatz von SHIRBRIG war alles andere als unumstritten und gerade Länder des Globalen Südens protestierten gegen die vor allem aus Soldaten nördlicher Länder zusammengesetzte Brigade.(13)

Für viele Beobachter überraschend, wurde SHIRBRIG am 30. Juni 2009 aufgelöst, nachdem dies bereits am 20. November 2008 beschlossen worden war. Anklagend hieß es dann von Seiten der Militärs bei der Abschlussveranstaltung von SHIRBRIG: "Hoffentlich werden eines Tages die Personen, die die Stricke gezogen haben, erkennen, welche Lücke sie geschaffen haben. Nicht nur für die UN, sondern für Frieden und Sicherheit [sic!] in der Welt."(14) Selbst ausgemachte UN-Experten wie Johannes Varwick hatten das Ende von SHIRBRIG nicht vorhergesehen. Dieser hatte kein halbes Jahr zuvor noch indirekte Empfehlungen an die Bundesregierung gegeben, dass Deutschland doch endlich im eigenen Interesse Mitglied von SHIRBRIG werden solle.(15) Auch der ehemalige NATO-General van Dullemen, der heute im Büro für Militärfragen der UN-Hauptabteilung Friedenssicherung "Leiter der aktuellen Militäroperationen" ist und bis 2005 Stabschef bei SHIRBIG war,(16) bescheinigte 2006 dem Projekt noch "rosige Zukunftsperspektiven".(17)

Zwei Gründe scheinen diesen Sinneswandel zu erklären. So kann beim Österreichischen Bundesheer nachgelesen werden: "Letztendlich wird die Auflösung von SHIRBRIG damit begründet, dass durch andere Optionen (EU Battlegroup-Konzept, NATO Response Forces), gleichzeitig mit einer Reduzierung der Truppenstärke in allen Mitgliedstaaten, die Nationen nicht mehr in der Lage waren und sind, den SHIRBRIG Force Pool mit Truppenkontingenten und Ausrüstung zu befüllen."(18) Dass es nicht nur durch die Reduzierung der Truppen diesen Mangel gibt, sondern auch durch den Afghanistan-Einsatz und andere Missionen unter eigenem Kommando und in genuin eigenem Interesse, wird verschwiegen. So sind von den 15 Mitglieds- oder Teilmitgliedstaaten (exklusive Argentinien, wegen ruhender Mitgliedschaft) ausnahmslos alle Teil der ISAF-Mission.

Der zweite Grund ist die Bevorzugung der Mitgliedsländer von NATO-Strukturen in (UN-mandatierten) Einsätzen, ergo das beschriebene Prinzip der Auslagerung der Missionen weg von den UN und hin zu den Regionalorganisationen. So berichtet etwa die Zeitung Aftenposten am 22. Juli 2008, sich auf den norwegischen Verteidigungsminister Espen Barth Eide beziehend, die nordischen Länder beabsichtigten, sich aus SHIRBRIG zurückzuziehen, sollte diese nicht im Konsens abgewickelt werden. SHIRBRIG sei ein "Kind der 90er" und nicht der "richtige Kanal" für das aktuelle Militärgeschehen.(19)

Das Scheitern von SHIRBRIG und UNSAS ermöglichte es, die Verlagerung von Einsätzen an Regierungsorganisationen erneut zu fordern. Die Kommandogewalt nah an den UN anzusiedeln und ein offenes Forum für die willigen Militärs der Welt zu generieren, kann damit vergessen sein und bleiben. Es ist dabei eine "Zufälligkeit" der Geschichte, dass gerade jene Entwicklung in der Übung BRILLIANT MARINER vorweggenommen wurde: erst scheitert die UN, dann SHIRBRIG, bis letztlich die NATO in die Bresche springt und als Regionalorganisation mit UNMandat ihren Willen und ihre Gestaltungsansichten der Welt durchsetzen kann oder in manchen Fällen eben auch nicht.


Regionalorganisationen zwischen Möglichkeit und Willen

Ganz anders gestaltet sich der Fall für die ähnlich klingenden aber anders gestrickten NASBRIG (Northern African Standby Brigade), SADCBRIG (Southern African Development Community Standby Force Brigade), ECOBRIG (Economic Community of West African States Standby Brigade), FOMAC (Multinational Force of Central Africa) und EASBRIG (Eastern African Standby Brigade), die gemeinsam die Afrikanischen Bereitschaftskräfte (African Standby Forces, ASF) als militärischen Arm der Afrikanischen Union bilden sollen.(20) Diese sind gerade im Aufbau begriffen und wurden nicht nur von SHIRBIRG, sondern auch von einer ganzen Palette (westlicher) Akteure unterstützt, die Ausbildung und Ausrüstung stellen und politischen Druck ausüben, um den Aufbau der ASF zu beschleunigen. Das von all diesen Akteuren vorgebrachte Argument lautet: schaut nach Afrika, dort sind die meisten Konflikte, es wäre doch eine gute Sache, wenn wir die afrikanischen Staaten stärken, damit sie ihre eigenen Konflikte selber lösen können - so genanntes "ownership" oder "afrikanische Lösungen für afrikanische Probleme."(21) Aber auch hier handelt es sich um eine Verlagerung auf Regionalorganisationen.(22)

Regionalorganisation ist dabei ein unscheinbares Wort und benennt Zusammenschlüsse von Staaten in einem bestimmten geographischen Zusammenhang. Im UN-Dokument "A New Partnership Agenda" des DPKO vom Juli 2009 heißt es diese lobend:

"Die politischen und operationalen Besonderheiten bestimmter Situationen erfordern andauernde fallspezifische und kreative Partnerschaften mit internationalen, regionalen und bilateralen Akteuren und werden verschiedene operationelle Antworten im Feld voranbringen."
(23)

Als gelungene Beispiele werden dann die NATO in Afghanistan und Kosovo, die AU in Darfur und die EU im Tschad genannt. Diese Zuschreibung als Regionalorganisation war im Fall der NATO auch intern durchaus umstritten. Im NATO-Review 1999 schrieb hierzu noch Ove Bring, Professor für Internationales Recht, dass sich die NATO-Offiziellen trauen sollten, ihre Organisation als Regionalorganisation zu verstehen.(24) Diese Zurückhaltung dürfte mittlerweile in das Gegenteil umgekehrt sein, der Grund dafür sind die "neuen" und "kreativen" Möglichkeiten für Regionalorganisationen - etwa im Rahmen einer interventionslegitimierenden Verantwortung zum Schutz (Responsibility to Protect, R2P).(25)


Tabelle: Relevante Missionsübertragungen der UN an Zusammenschlüsse und Regionalorganisationen
Name

Ort

Ausführende
Institution
Zeitraum

Truppenstärke

IFOR
SFOR
KFOR
ISAF
AMIS
IGASOM/AMISOM
AMIB
ECOMOG
ECOMOG
ECOMOG
ECOMOG
INTERFET
VNITAF
Concordia
EUFOR ALTHEA
ARTEMIS
EUFOR DR Kongo
Bosnien-Herzegowina
Bosnien-Herzegowina
Kosovo
Afghanistan
Sudan/Darfur
Somalia
Burundi
Sierra Leone
Liberia
Côte d'Ivoire
Guinea-Bissau
Ost-Timor
Somalia
Mazedonien
Bosnien-Herzegowina
DR Kongo
DR Kongo
NATO
NATO
NATO
NATO
AU
AU
AU
ECOWAS
ECOWAS
ECOWAS
ECOWAS
Australien u.a.
USA u.a.
EU
EU
EU
EU
1995-1996
1996-2004
  seit 1999
  seit 2001
  seit 2004
  seit 2007 2003-2004
1997/1999
2001
1990, 2003
1999
1999
1992-1993
2003-2003
  seit 2004 2003-2003
2006-2006
60.000
7.000
17.000
32.000
5.800
           geplant 7.650 3.000
keine verwertbaren Daten
keine verwertbaren Daten
keine verwertbaren Daten
keine verwertbaren Daten
              ca. 10.000 37.000
400
6.200
1.850
2.400

Der Status von Regionalorganisationen leitet sich aus der UN-Charta und deren Kapitel VIII, Artikel 52 (1-3) ab. Dort heißt es:

"(1) Diese Charta schließt das Bestehen regionaler Abmachungen oder Einrichtungen zur Behandlung derjenigen die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffenden Angelegenheiten nicht aus, bei denen Maßnahmen regionaler Art angebracht sind; Voraussetzung hierfür ist, dass diese Abmachungen oder Einrichtungen und ihr Wirken mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen vereinbar sind.

(2) Mitglieder der Vereinten Nationen, die solche Abmachungen treffen oder solche Einrichtungen schaffen, werden sich nach besten Kräften bemühen, durch Inanspruchnahme dieser Abmachungen oder Einrichtungen örtlich begrenzte Streitigkeiten friedlich beizulegen, bevor sie den Sicherheitsrat damit befassen.

(3) Der Sicherheitsrat wird die Entwicklung des Verfahrens fördern, örtlich begrenzte Streitigkeiten durch Inanspruchnahme dieser regionalen Abmachungen oder Einrichtungen friedlich beizulegen, sei es auf Veranlassung der beteiligten Staaten oder auf Grund von Überweisungen durch ihn selbst."
(26)

In diesem Artikel sind zwei zentrale Punkte hervorzuheben: Erstens kann eine Regionalorganisation nur sein, wessen "Wirken mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen vereinbar" ist und zweitens sollen diese nur "friedlich" agieren. Beides ist im Fall der NATO hochfraglich, denn ein Militärbündnis, welches auch Atomwaffen als präemptive Waffen in Betracht zieht,(27) widerspricht klar den Zielen und Grundsätzen der UN, welche Gewalt nicht nur allgemein verbietet, sondern auch deren Androhung untersagt. Leider hat der Friedensbegriff eine normative Erosion erfahren, sodass bestimmte Formen militärischer Einsätze als friedlich (bzw. friedensstiftend) eingestuft werden, z.B. die bewaffneten Blauhelmmissionen. Dem soll hier klar widersprochen sein: unter friedlich können nur Bemühungen verstanden werden, in denen mindestens keinerlei Waffen involviert sind.

Ein weiterer Bezug auf die Charta und ihr Verhältnis zu den Regionalorganisationen ist in Artikel 53 (1) zu finden, dort heißt es zu Anfang:

"(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden [...]."
(28)

Regionalorganisationen können also im Rahmen einer Resolution des Sicherheitsrates (oder über den Umweg einer "Uniting for Peace"-Entscheidung der Generalversammlung) zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen beauftragt werden. Dabei müssen jedoch zwei Punkte kritisch genannt werden: Erstens, dass diese Zwangsmaßnahmen bewusst von der UN-Kommandoführung abgekoppelt und damit Strukturen und Konzepte geschaffen und etabliert werden, die aus dem gegebenenfalls für Zwangsoperationen ein notwendigerweise machen wollen, da die UN kaum noch genuine militärische Verfügungsgewalt besitzt. Zweitens, dass dieser Fall sich ausschließlich auf genuin regionale Angelegenheiten bezieht. Ein Einsatz der EUFOR im Kongo kann durch einen Rückbezug auf den Status als Regionalorganisation nicht gedeckt sein, ebenso wenig ein NATO-Einsatz in Afghanistan! Ohnehin ist die Vorstellung, von Regionalorganisationen geführte Kriege seien in irgendeiner Form "besser" als andere, reichlich abwegig.

Darüber hinaus ist vollkommen unklar, welcher geografischen Region die NATO zugehören soll. Noam Chomsky weist in der Debatte um eine R2P bei der Generalversammlung vom 28. Juli 2009 darauf hin, dass die NATO selbst nicht in ihrer eigenen "area of jurisdiction" militärisch aktiv wurde, im Speziellen als in den 1990ziger Jahren im Südosten der Türkei "schockierende Verbrechen" gegen die Kurden verübt wurden. Zudem merkt er an, dass über die neuen Strategien der NATO, in denen u.a. Seewege, die für die Energiesicherheit der NATO-Mitglieder wichtig sind, ebenfalls zum "Schutzbereich" zugehörig erklärt wurden, die Türen für Interventionen nach Gutdünken geöffnet werden können.(29) Daher bietet es sich an, den Aktionsraum für Regionalorganisationen in durch Artikel 53 fassbaren Zwangsmaßnahmen denkbar eng zu ziehen, nämlich ausschließlich auf das genuine Territorium der Mitgliedstaaten einer Regionalorganisation selbst. Der Bezug auf diese Artikel zur Legitimation einer R2P oder sonstiger militärischer Interventionen schließt sich damit aus den aufgezählten Gründen aus. Dass dieser strikte Ausschluss in wichtigen UN-Dokumenten - etwa der Capstone-Doktrin - zum Thema militärische "Befriedung" (sei es als AU, ECOWAS, EU oder NATO) eine Erosion sondergleichen erfahren hat und dass selbst unautorisiertes Einschreiten Anerkennung findet, wiewohl es fundamental der Charta widerspricht, sollte nachdenklich stimmen.(30)

Noam Chomsky weist weiter darauf hin, dass in den Regionalorganisationen selbst unterschiedliche Interventionsmöglichkeiten vorgesehen sind. So befindet sich in der Charta der Organisation Amerikanischer Staaten ein striktes Interventionsverbot, um dem "Koloss aus dem Norden" nicht die Möglichkeit einzuräumen, eine solche zu unternehmen (was, wie bekannt, wenig nutzte). Dem gegenüber ist in der Charta der AU ein Interventionsrecht vorgesehen.

Um noch einmal bei Chomskys eindringlichem Plädoyer zu bleiben, das Skelett des Interventionismus nicht aus dem Kleiderschrank zu holen, ist eine abschließende Bemerkung von ihm ebenfalls erhellend: Nach dem Ende des Kalten Krieges war es notwendig, neue Gründe für die Existenz des riesigen NATO-Apparates zu finden - eine Profilierung als Regionalorganisation, die in der Welt für "Stabilität und Frieden" eintritt (und nebenher auch gleich noch die Interessen ihrer Mitgliedstaaten durchzusetzen weiß), erschien für sie als "Glücksfall der Geschichte".(31)

Eine Dynamik, die sich aus der Verlagerung von Militärinterventionen bzw. Peacekeeping auf Regionalorganisationen ergibt, ist, dass diese dazu auch fähig sein müssen, ohne das Heft des Handelns von anderen Regionalorganisationen abgenommen zu bekommen. Eine Aufrüstung und Militarisierung wie sie z.Z. bei der AU anzutreffen ist, folgt zwangsläufig.(32) Diese Aufrüstung betrifft jedoch nicht nur die AU, sondern auch andere Regionalorganisationen treten in einen Wettbewerb, um nicht NATO und EU das alleinige "Recht" zu überlassen, als Regionalorganisation militärisch agieren zu können. Im Besonderen könnte sich hier die Shanghaier Vertragsorganisation als Gegenpart zur NATO entwickeln, erste Flottenmanöver in diesem Rahmen zwischen China und Russland weisen - trotz aller Spannungen - in diese Richtung. Welche fatalen Folgen das auch haben kann, zeigt sich bei der AU, wo 24 von 53 AU-Mitgliedern (Stand: 2008) mit ihren Beitragszahlungen - welche zu einem großen Teil zum Aufbau militärischer Strukturen aufgewendet werden - an die Organisation im Rückstand sind und sieben von ihnen deshalb mit Sanktionen (!) belegt wurden. Wer nicht mitmacht, bekommt die Daumenschrauben angezogen, zudem bindet die Fokussierung auf das militärische Engagement Ressourcen, die etwa im Bereich Bildung und Gesundheit eingesetzt werden könnten.(33)


EU-NATO-UN

Eine gesonderte Erwähnung im Bereich einer militärischen Zusammenarbeit soll hier das Verhältnis UN-EU erfahren. Diese schlossen im September 2003 eine "Joint Declaration on EU-UN co-operation in Crisis Management" in "Anknüpfung an den Erfolg der Mission Artemis".(34) Dabei wurde auch ein Konsultationsgremium vereinbart, das als "Steering Committee" bekannt ist. Zwei Perspektiven sind dabei für die EU von Interesse: entweder dass ihre Mitgliedstaaten Militärpersonal für UN-geführte Missionen stellen oder die EU selbst Operationen durchführt. Erstere Option wurde mit dem Verweis auf den individuellen Verantwortungsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten von der EU abgelehnt. Der zweiten Option, selbst Operationen durchzuführen, steht die EU hingegen deutlich aufgeschlossener gegenüber.

Hier kann etwa die in einer Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik von Wolf Kinzel gemachte Politikempfehlung eines "Dreiklang von AU, EU-Battlegroups und UN-Friedenstruppen" als durchaus ernstgemeintes Modell verstanden werden. Dabei sollen zuerst einmal EU-Battlegroups zur "raschen Gefahrenabwehr" eingesetzt werden, bevor die Truppen der AU "mit größeren Kontingenten 'Boots on the ground', also in Form leichter Infanterie" die Lage übernehmen und schließlich der Einsatz an eine "nachhaltige Stabilisierungstruppe" der UN übergeben wird.(35) Dieses so genannte "Bridging Modell" ermöglicht es der EU, die Agenda zu setzen, wann, wo und wie interveniert wird. Wer zuerst kommt, im "kleinen" Kontingent, etwa als Luftkrieg oder unter Drohneneinsatz, wird kaum Verluste erleiden. Nur der, der auch bleiben soll, der die Infanterie im Land einsetzen soll und der den Konflikt "nachhaltig" mit Waffengewalt befrieden soll, verliert Menschenleben und ist auch verantwortlich für das - und das sei hier gesagt - zwangsläufige Scheitern einer gedachten "nachhaltigen" militärischen Befriedung jeglichen Konfliktes.

Daneben gibt es noch die Möglichkeit in der UN-EU-Kooperation einfach UN-Missionen zu übernehmen, wie dies durch die EU in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo passierte. Des Weiteren gibt es den so genannten "modularisierten Ansatz", der die Übernahme eines bestimmten Bereiches innerhalb einer UNMission bedeutet.(36) Christoph Marischka beschreibt in diesem Zusammenhang solche "over the horizon" Einsätze: "Demnach stellt die EU keine Truppen für UN-geführte Einsätze zur Verfügung, bietet jedoch an - soweit das in ihrem Interesse liegt - unter eigener Führung Battlegroups oder noch wesentlich kleinere zivil-militärische Beratermissionen zu entsenden, um einen UN-Einsatz vorzubereiten, in kritischen Phasen räumlich begrenzt zu flankieren, im Rahmen eines UN-Einsatzes spezielle Aufgaben (Polizeiausbildung, Sicherheitssektorreformen) auszuüben oder während eines UN-Einsatzes Truppen in Nachbarländern zu stationieren, um im Falle einer Eskalation zu intervenieren oder die UN-Truppen zu evakuieren."(37) In der Konsequenz bedeutet dies Kontrolle, ohne sich die Finger schmutzig zu machen oder Verantwortlichkeit für ein Scheitern übernehmen zu müssen. Es klingt in diesem Zusammenhang schon etwas seltsam, wenn dann die Bundeswehr verlautbaren lässt, "die Stärkung der Regionalorganisationen liegt dabei im Interesse der Vereinten Nationen."(38)

Festzuhalten ist, dass der UN-Generalsekretär in seinem Tätigkeitsbericht der UN vom 4. August 2009 verkündete, er sehe "der Fortsetzung dieser Zusammenarbeit [mit den Regionalorganisationen] erwartungsvoll entgegen". Dabei wird auch explizit die gute Zusammenarbeit mit der EU hervorgehoben, die NATO bleibt in diesem Bericht jedoch unerwähnt.(39) Dies ist insofern verwunderlich, als dass die UN auch mit der NATO bestens kooperiert. Diese Kooperation wurde am 23. September 2008 durch UN-Generalsekretär Ban Ki-moon und NATO-Generalsekretär Jaap de Hoop Scheffer besiegelt.(40) In der "Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit der Sekretariate von Uno und Nato" wird, ähnlich der UN-EU-Vereinbarung, mit dem Verweis auf vergangene Zusammenarbeit auf eine weitere, engere gemeinsame Zukunft gebaut. Diese Vergangenheit betraf nicht nur eine militärische Zusammenarbeit und Ausbildungsmaßnahmen, sondern erstreckte sich auch auf humanitäre Einsätze, so etwa als die NATO nach dem Erdbeben im Oktober 2005 in Kaschmir 3.500t Hilfsgüter einflog und dem UNHCR "Ingenieure, medizinische Einheiten und andere Spezialausrüstung" zur Verfügung stellte.(41) Abgesehen davon, dass versucht wurde, die UN-NATO Vereinbarung mit einem gewissen Stillschweigen zu handhaben und der Generalsekretär damit seine Kompetenzen weit überschritten hat, ließen die Reaktionen bei Bekanntgabe nicht lange auf sich warten. Vor allem von russischer Seite wurde dies als Affront gewertet. Der ehemalige Sekretär des Menschenrechtsausschusses Alfred de Zayas spitze es sogar noch zu, indem er darauf verwies, dass der Tod des UN-Mitarbeiters Viera de Mello bei einem Anschlag auf ein UN-Gebäude in Bagdad zum Teil auch deshalb geschah, weil die UN von manchen Teilen der Aufständischen als "imperialistischer Arm der NATO" empfunden wird. Und, so Zayas weiter, Ban Ki-moon würde damit leichtfertig die Leben weiterer UN-MitarbeiterInnen in potenzielle Gefahr bringen.(42)

Wie bereits erwähnt, ist die NATO zudem ein nuklear gestütztes Kriegsbündnis, welches präemptive Schläge in ihren Kriegsstrategien nicht ausschließt. Hans Christof von Sponeck weist ebenfalls auf die völkerechtswidrigen Militärschläge im Kosovo hin, die bewusst in Kauf nahmen, dem Ansehen der UN nachhaltig zu schaden, und es daher mehr als fraglich erscheint, ob eine solche Regionalorganisation ein verlässlicher Partner der UN in Zukunft sein kann.(43)


Fazit - Ein neuer Horizont für Peacekeeping

Es konnte gezeigt werden, wie die UN nicht nur durch ihre innere Umstrukturierung und neue Konzepte militarisiert wird, sondern auch das gesamte System militärischer "Friedens"bemühungen im Zusammenhang mit den UN einen (UN-)heimlichen Aufschwung erfährt. Das klassische Truppenstellen wurde nie ernsthaft durchzusetzen versucht, noch waren Initiativen wie SHIRBRIG von langer Dauer. Es zeigt sich gerade bei SHIRBRIG, dass es nicht darum geht, den UN Truppen zur Verfügung zu stellen, sondern dass nationale und die Interessen von Regionalorganisationen zur Sicherung von Macht und Einfluss im Mittelpunkt stehen. Das hohe moralische Ansehen, das die UN genießt, erodiert hierdurch, die UN verliert ihre Neutralität und Unabhängigkeit und nimmt als Ganzes Schaden. Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, wenn die UN als verlängerter Arm der Mächtigen agieren und auch als solcher wahrgenommen werden, kann niemand begrüßen.

Zudem begeben sich die UN in ein immer stärkeres Abhängigkeitsverhältnis von der NATO und der EU. Spätestens mit der Vereinbarung zwischen UN und NATO wurde letztere zu einem Völkerrechtssubjekt erhoben, welches sie auf einer Stufe mit anderen Regionalorganisationen stellt, samt den sich daraus ergebenden Privilegien und Legitimationsfiguren. Kriege werden auch durch ein UN-Mandat nicht legitim. Allerdings erschien die Notwendigkeit, sich militärische Interventionen von der UN legitimieren zu lassen, wie eine Fessel und Kontrolle dieser Aktivitäten. Diesem muss heute jedoch schon klar widersprochen werden: ein solches UN-Mandat bedeutet in den meisten Fällen nicht Unabhängigkeit und Überparteilichkeit. Es ist auf dem besten Weg dahin, nicht einmal mehr das Papier wert zu sein, auf dem es geschrieben steht, wenn es nur noch einen Legitimationsbonus für die Auslagerung an die mächtigen Regionalorganisationen EU und NATO darstellt.(44) Doch egal, ob die UN ihre Streitkräfte über UNSAS generieren will, von SHIRBIRG gestellt bekam oder an Regionalorganisationen auslagert, eines bleibt ihnen gemeinsam: die Form der Konfliktbearbeitung ist nicht zivil und gewaltfrei, sondern klar bestimmt vom Mittel der Gewalt.


Anmerkungen:

(1) Bundeswehr: Szenariobeschreibung der Übung BRILLIANT MARINER 2006; URL: www.marine.de.

(2) Siehe hierfür den ersten Teil dieser Studie: Thomas Mickan: Die UN und der neue Militarismus, in: AUSDRUCK (April 2010);
URL: www.imi-online.de.

(3) Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen: UN Friedensmissionen, in: UN Basisinformationen 39/ August 2008, S. 4.

(4) Auswärtiges Amt: Deutsches Engagement für die Friedensmissionen der Vereinten Nationen; URL: www.auswaertiges-amt.de.

(5) Ebd.

(6) Sven Gareis/ Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen, Opladen, 2006, S. 141.

(7) Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen: UN Friedensmissionen, UN Basisinformationen 39/ August 2008, S. 6.

(8) Felicity Hill: The Military Staff Committee: A possible future role in UN Peace Operations, Global Policy Forum, 2000;
URL: www.globalpolicy.org.

(9) Ulrich Cremer: Die Natoisierung der UNO, 2005; URL:
www.unikassel.de.

(10) Joachim Koops/ Johannes Varwick: Ten Years of SHIRBRIG, GPPI Research Paper Serien No. 11, 2008;
URL: www.shirbrig.dk, S. 7ff.

(11) Weitere Länder hatten zudem einen Teilmitgliedstatus (Finnland, Litauen, Slowenien, Irland, Portugal) oder Beobachterstatus (Chile, Kroatien, Tschechien, Ägypten, Jordanien, Lettland und Senegal).

(12) Georg Rosenzopf: Das war SHIRBRIG, in: Truppendienst 309, 3/2009;
URL: www.bmlv.gv.at.

(13) Helmut Vogler: Grundlagen und Strukturen der Vereinten Nationen, München: Oldenbourg, 2007, S. 132.

(14) SHIRBRIG closing ceremony July 2009; URL: www.shirbrig.dk.

(15) Koops/Varwick 2008, S. 4. Es sei auch angemerkt, dass der Koautor jener Empfehlung im Jahr 2007 einen Text zu einer möglichen Zusammenarbeit von EU-Battlegroups und SHIRBRIG (und AU!) als Empfehlung an die EU richtete: Joachim Koops: UN SHIRBRIG and EU Battlegroups, OCGG Security Recommendation No 6 Juni 2007; URL: http://ocgg.org, S. 6.

(16) Über van Dullemens Rolle im DPKO/OMA vgl. Mickan 2010, S. 3.

(17) Willem van Dullemen: Military Multinational Cooperation - The Experience of SHIRBRIG, in: Günther Greindl (Hrsg.): Multilateral Cooperation in Peace Support Operations, September 2006; URL: www.bmlv.gv.at, S. 167-176.

(18) Rosenzopf 2009.

(19) Nina Berglund: Norway set to cut of support for UN standby force, 2008; URL: www.aftenposten.no.

(20) Wolf Kinzel: Die African Standby Force der Afrikanischen Union, SWP-Studie, Juni 2008.

(21) Linnea Bergholm: Heikle Beziehungen: Vereinte Nationen, Afrikanische Union und Friedensmissionen in Afrika, GIGA Focus 10/2009;
URL: http://www.giga-hamburg.de.

(22) Für die Probleme, die sich gerade für das Beispiel der AU ergeben: Kevin Gurka/ Christoph Marischka/ Jonna Schürkes: "Arming Africa" , in: IMI (Hg.): Krisenmanagement - "Sicherheitsarchitektur" im globalen Ausnahmezustand, 2010; URL: www.imi-online. de, S. 23ff.

(23) DPKO: Charting a New Horizon for UN Peacekeeping, New York, Juli 2009; URL: www.un.org, S. 34.

(24) Ove Bring: Should NATO take the lead in formulating a doctrine on humanitarian intervention?, in: NATO-Review, Vol. 47 No.3, Autumn 1999; URL: www.nato.int, S. 24-27.

(25) Die R2P kann als die militärische Problematisierung des Wechselspieles von Menschenrechten und Souveränität mit Hilfe der UN verstanden werden. So habe ein Staat die Verpflichtung die Menschenrechte der ansässigen Bevölkerung zu wahren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, also im Falle von "Völkermord, ethnische Säuberungen, schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit", so könne dessen Souveränität aufgehoben werden. Er muss nun damit rechnen, dass die "Weltgemeinschaft" (bzw. die dazu Fähigen) mit militärischer Gewalt diese Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung vom Staat übernimmt und interveniert. Um den Einsatz militärischer Gewalt zu legitimieren, wird versucht die Kriterien des "Gerechten Krieges" wiederzubeleben und den Militäreinsatz in ein Sandwich einer "Verantwortung zur Prävention" und zum "Wiederaufbau" zu verpacken.

(26) Hervorhebung durch Autor.

(27) Klaus Naumann et al.: Towards a Grand Strategy for an Uncertain World, 2007;
URL: http://csis.org.

(28) Hervorhebung durch Autor.

(29) Noam Chomsky: Statement by Professor Noam Chomsky to the United Nations General Assembly Thematic Dialog on the Responsibility to Protect, United Nations, New York, 23. Juli 2009; URL: www.un.org.

(30) UN (2008): United Nations Peacekeeping Operations. Principles and Guidelines ("Capstone Doctrine"), S. 85.

(31) Chomsky 2009.

(32) Kinzel 2008, S. 27.

(33) Ebd., S. 24.

(34) Rat der Europäischen Union: EU-UN co-operation in Military Crisis Management Operations Elements of Implementation of the EU-UN Joint Declaration, Juni 2004; URL: www.consilium.europa. eu, S. 2.

(35) Kinzel 2008, S. 27.

(36) Rat der Europäischen Union 2004, S. 3.

(37) Christoph Marischka: Die europäische Sicherheitspolitik in Westafrika, IMI-Studie 12/2009; URL: www.imi-online.de, S. 5.

(38) Bettina Berg: Charta der Vereinten Nationen; URL: www.bmvg.de.

(39) Bericht des Generalsekretärs über die Tätigkeit der Vereinten Nationen, A/64/1, 4.8.2009, S. 27.

(40) Hans Christof von Sponeck: The United Nations and NATO, in: Current Concers 2/2009.

(41) Janka Oertel/ Johannes Varwick: NATO und Vereinte Nationen, in: Vereinte Nationen 4/2008, S. 164.

(42) Christoph Marischka: Wird die NATO zum militärischen Flügel der UN?, IMI-Standpunkt 2008/061; URL: www.imi-online.de.

(43) von Sponeck 2009.

(44) Bzw. der AU, dazu jedoch mehr im folgenden dritten Teil der Studie.

Anmerkung der Schattenblick-Redaktion:
Der erste Teil dieser Studie ist zu finden unter:
www.schattenblick.de -> Infopool -> Medien -> Alternativ-Presse
IMI/303: Die UN und der neue Militarismus


Der hier veröffentlichte Beitrag kann heruntergeladen werden unter:
http://imi-online.de/download/TM-Juni-2010.pdf


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Quelle:
Ausdruck - IMI-Magazin - Juni 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2010