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IMI/899: Südkorea - Verweigerung erlaubt


IMI - Informationsstelle Militarisierung e.V.
IMI-Aktuell 2018/616 vom 2. November 2018

Südkorea: Verweigerung erlaubt


Seit einer Gerichtsentscheidung [1] am Donnerstag, dem 1. November 2018 ist es in Südkorea nun erlaubt, den Kriegsdienst aus religiösen oder aus Gewissensgründen unbestraft zu verweigern. Aktuell laufen noch 930 Verfahren gegen Kriegsdienstverweiger_innen in - ein großer Teil von ihnen zählt sich zu den Anhängern der Zeugen Jehovas. Seit dem Koreakrieg in den 50'er Jahren, wurden mehr als 19.350 Zeugen Jehovas für ihre Kriegsdienstverweigerung zu Gefängnisstrafen von einer Durchschnittsdauer von 18 Monaten verurteilt. (ja)


Anmerkung:
[1] https://www.washingtonpost.com/world/asia_pacific/s-korean-court-upholds-conscientious-objection-to-military/2018/11/01/570e718c-de3d-11e8-8bac-bfe01fcdc3a6_story.html?noredirect=on&utm_term=.0fb406380c18

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Quelle:
IMI-Aktuell 2018/616 vom 2. November 2018
http://www.imi-online.de/2018/11/02/suedkorea-verweigerung-erlaubt/
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2018

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