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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1401: Neue Tarife in der Zeitarbeit


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 5 - Mai 2010
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Neue Tarife in der Zeitarbeit
7,60 Euro brutto ist ein Armutslohn

Von Herbert Thomsen


Beim Abschluss des Tarifvertrags Zeitarbeit wurde der DBG von den Christlichen getrieben.


Seit langem erhebt der DGB einen unerbittlichen Vorwurf gegen den Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB), dieser sei nicht kampffähig genug, um ordentliche Tarifverträge abzuschliessen. Dies trifft tatsächlich zu. Sowohl das Arbeitsgericht Berlin als auch das Landesarbeitsgericht Berlin sprachen dem CGB wegen fehlender Mitglieder und Durchsetzungsstärke die Tariffähigkeit ab.

Die DGB-Gewerkschaften bezichtigen den CGB fortwährend, Dumpingabschlüsse zum Wohl der Unternehmen zu vereinbaren. Im Februar und März 2010 schlossen sowohl der CGB als auch die Tarifgemeinschaft des DGB (IG Metall, Ver.di u.a.) für das Zeitarbeitsgewerbe mit ihrem jeweiligen Verhandlungspartner einen neuen Tarifvertrag zum 1. Juli 2010 ab. Die unterste Lohngruppe West beträgt bei beiden Abschlüssen 7,60 Euro brutto.

Der "mächtige" DGB und die in der Zeitarbeit fast mitgliederlosen Christengewerkschaften kommen zu dem gleichen erbärmlichen Niedriglohn, der den Beschäftigten die Gewissheit gibt: Aufstockende Hartz-IV-Leistungen sind möglich. Angesichts der minimalen Unterschiede in den Eingruppierungen dürfte der Vorwurf, Löhne auf Armutsniveau vereinbart zu haben, sowohl auf den CGB als auch auf den DGB zutreffen.

Darüber hinaus vereinbarten der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der CGB für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie einen Zuschlag von 40 Cent pro Stunde.


Tarifschaukel

Auf den ersten Blick ist mit Ausnahme des niedrigeren Osttarifs von AMP/CGB kein wesentlicher Unterschied in der Lohnhöhe der untersten Lohngruppe feststellbar. Beide liegen bei 7,60 Euro Brutto im Westen. Der DGB/BZA-Tarif fällt in den mittleren Lohngruppen günstiger aus, um sich dann bei 17,11 Euro in der höchsten Lohngruppe wieder mit dem AMP-Tarif zu treffen.

Die Lachnummer ergibt sich jedoch aus dem Zeitablauf der Tarifabschlüsse. Die Verhandlungen zwischen DGB und BZA sowie die von AMP und CGB fanden fast zeitgleich statt. Am 25.1.2010 vermeldeten DGB und BZA die Einigung auf neue Tarife ab Mai 2010. Sie vereinbarten jedoch lediglich eine Lohnerhöhung von 2,5% für 2010 und noch einmal für 2011. Dies hätte einen Anstieg der untersten Lohngruppe West von 7,38 auf 7,56 Euro im Jahre 2010 bedeutet. Sonst gab es keine neuen Regelungen. Für die beidseitige Annahme dieser Vereinbarung galt eine Erklärungsfrist.

Anfang Februar stellten AMP und CGB ihren Tarifabschluss vor. Hier wurde der neue DGB-Tarif um glatte 4 Cent im Westen überboten, ein Zuschlag von 40 Cent pro Stunde für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie vereinbart (hat der DGB nicht) und die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung per Tarifvertrag ausgeschlossen. Damit war das "Schlecker-Modell" durch den AMP/CGB-Tarifvertrag vom Tisch, weil Schlecker mit seiner eigenen Zeitarbeitsfirma den AMP-Tarifvertrag nicht hätte anwenden können. Und ohne Tarifvertrag gilt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Zusätzlich stellten AMP und CGB in Aussicht, einen Mindestlohn zu vereinbaren und diesen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufnehmen zu lassen.

Damit wurde der DGB-Abschluss glatt überboten. Diese Demütigung durch die als kampfunfähig betitelte Christengewerkschaft konnte der DGB nicht hinnehmen. Ver.di und IG Metall blockten den eigenen Abschluss mit dem BZA innerhalb der Erklärungsfrist. Neue Verhandlungen begannen und DGB/BZA schrieben bei AMP/Christen ab. Der Tarif wurde angehoben, die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung (Schlecker-Modell) ausgeschlossen und die Aufnahme des Tarifs in das Arbeitnehmerentsendegesetz beschlossen.


Das Interesse der Zeitarbeitsfirmen

Nun soll keineswegs die Behauptung erhoben werden, der CGB habe tapfer gekämpft. Die von ihm gegengezeichneten Tarife und Manteltarifelemente sind ihm faktisch in den Schoss gefallen. Nicht nur Schlecker besitzt eine eigene Zeitarbeitsfirma. Dieses Geschäftsmodell - lieber Zeitarbeiter der eigenen Verleihfirma mit niedrigen Löhnen im eigenen Betrieb unterzubringen, ohne dabei den Profit mit anderen teilen zu müssen - ist weit verbreitet und damit eine Bedrohung für Geschäft und Gewinn der traditionellen Zeitarbeitsfirmen. Diese sitzen jedoch, was den Abschluss von Tarifverträgen angeht, am längeren Hebel. Dieses Monopol auf Tarifverträge bringen Letztere, allen voran der AMP, gegen die Konkurrenz der konzerneigenen Leihbetriebe in Stellung.

Die Vereinbarung eines Mindestlohns und seine geplante Übernahme in das Entsendegesetz sind ein Schutz vor der sich ab 2011 abzeichnenden Konkurrenz aus den neuen EU Ländern. Beide Regelungen liegen im ureigensten Interesse der in der Zeitarbeitsbranche vertretenen Unternehmen. Dass der DGB und seine Großgewerkschaften, IG Metall und Ver.di, diese "Notsituation" der Zeitarbeitsbranche nicht ausgenutzt haben, ist ihnen zum Vorwurf zu machen.

Schon im Jahr 2003, bei der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und dem Unterlaufen des Prinzips "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" hörte man von den DGB-Gewerkschaften nur einen leisen Lufthauch der Kritik am Gebaren ihres SPD-Genossen, Kanzler Schröder. Schließlich saßen auch zwei ranghohe DGB-Gewerkschafter in der Hartz-Kommission, die Lohn- und Sozialabbau inhaltlich vorbereitete.


Niedriglohn

Seither haben die DGB Gewerkschaften maßgeblich den Abbau von Lohnstandards, insbesondere den Ausbau des Niedriglohnsektors, unterstützt. Nicht verbal, da haben die Gewerkschaftsführungen heftig gewettert. Unterstützt haben sie den Lohnabbau durch Nichtstun. Gewerkschaften, die bei jeder Gelegenheit im Betrieb Entlassungen durchwinken und nur um die Höhe der Abfindung feilschen, die Lohnopfer bringen, um sich dafür wertlose - weil in den meisten Fällen gebrochene - Arbeitsplatzgarantien vom Kapital zusagen zu lassen, die "ihre" sechs Millionen Mitglieder nicht mobilisieren, tragen durch "Nichtstun" dazu bei, die Lohnsenkungen des Kapitals durchzuwinken.

Von 1998 bis 2008 sind die Reallöhne im Niedriglohnbereich um 17% gesunken. Der Anteil der Löhne und Sozialleistungen am Volkseinkommen ist von 72% im Jahre 2000 auf 61% im Jahre 2008 gesunken. Dementsprechend stieg der Anteil aus Unternehmens- und Zinseinkünften von 28 auf 39%.

Was hat der DGB (IG Metall und Ver.di) in der ersten Verhandlungsrunde abgeschlossen? (Fast) nichts. Allein die Konkurrenzsituation zum CGB hat sie veranlasst, den schon ausgehandelten Tarif noch einmal nachzuverhandeln und ein besseres Ergebnis zu erzielen.

Fazit: Konkurrenz belebt das Geschäft.

"Am 9.11.1989 haben wir mit der Maueröffnung auch die Abrissbirne gegen den Sozialstaat in Position gebracht. Hartz V bis VIII werden demnächst folgen. Es ist Klassenkampf und es ist gut so, dass der Gegner auf der anderen Seite kaum wahrzunehmen ist." (Michael Rogowski, Vorsitzender des Bundesverbands der Deutschen Industrie am 16.12.2004 auf Phoenix.)

Da hatte er wohl nicht ganz Unrecht. Widerstand der Gewerkschaftsführungen gegen Lohn- und Sozialabbaumaßnahmen des Kapitals ist kaum wahrnehmbar. Der Tarifabschluss Zeitarbeit ist dafür ein deutlicher Beleg.


Der Autor Herbert Thomsen ist einer der Initiatoren des Bremer Erwerbslosenverbands.


*


Geltende Einstiegslöhne Lohngruppe I

2009
1.7.2010
BZA/DGB West
BZA/DGB Ost
AMP/CGB West
AMP/CGB Ost
7,38
6,42
7,35
6,15
7,60
6,65
7,60
6,40

EU-Richtlinie und deutsche Abweichung

Europaweit gilt für die Zeitarbeit das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Die dazu 2002 verabschiedete Richtlinie der EU-Kommission sieht vor, dass für alle Zeitarbeiter der gleiche Lohn und andere Regelungen wie Urlaub usw. gelten müssen, wie sie für die Kollegen in den Betrieben gelten, in denen Zeitarbeiter zum Einsatz kommen.

Kanzler Schröder ersparte 2003 den deutschen Zeitarbeitsfirmen, und damit auch den Entleihbetrieben, diesen "Wucherlohn", indem das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert wurde. Eine Öffnungsklausel wurde eingeführt: Wenn ein Tarifvertrag gilt, kann vom Prinzip des gleichen Lohns abgewichen werden. Damit erhalten Zeitarbeiter zwischen 30 und 40% weniger Lohn als Kollegen mit vergleichbaren Tätigkeiten in den Entleihbetrieben. Gleichzeitig ist jedoch für Zeitarbeiter immer ein Tarifvertrag per Arbeitsvertrag anzuwenden. Die unterste Lohngruppe der Zeitarbeitstarife ist damit faktisch zugleich der Mindestlohn in der Branche.


Zeitarbeitgeber

Bundesweit gibt es drei Arbeitgeberverbände in der Zeitarbeitsbranche: der Bundesverband Zeitarbeit (BZA, 2000 Mitgliedsunternehmen) - ihm gehören die Großen der Branche wie Randstad, Adecco, Manpower und USG People an - und die Interessengemeinschaft Zeitarbeit (IGZ, 1600 Mitgliedsunternehmen). Die beiden haben Tarifverträge mit dem DGB abgeschlossen. Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP, 1100 Mitglieder) hat einen Tarifvertrag mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund.


Freizügigkeit in der EU

Ab 2011 gilt in der EU die volle Freizügigkeit für Dienstleistungen und Arbeitnehmer. Verleihfirmen aus Ländern mit niedrigen Löhnen können dann Kollegen aus diesen Ländern in deutsche Unternehmen verleihen und mit Hungerlöhnen von 2-4 Euro pro Stunde abspeisen. Damit wären sie für hiesige Zeitarbeitsfirmen eine bedrohliche Konkurrenz. Nicht zuletzt deshalb werden sich hiesige Zeitarbeitsunternehmen dafür stark machen, ihre Tarife in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufnehmen zu lassen. Denn damit wären auch Zeitarbeitsfirmen aus anderen, vor allem osteuropäischen Ländern gezwungen, "ihre" Zeitarbeiter nach den in Deutschland gültigen Tarifen zu bezahlen und der Dumpingvorteil (ohne Aufnahme ins Entsendegesetz) wäre hinfällig.


Die Tarifverhandlungen in der Zeitarbeit

12.1.
Der CGB gibt bekannt, sich mit dem AMP über den Ausschluss des Schlecker-Modells, die Vereinbarung eines Mindestlohns und dessen Aufnahme ins Endsendegesetz verständigt zu haben.
26.1.
DGB.und BZA geben "ihr" Verhandlungsergebnis bekannt: 2,5% Lohnerhöhung (7,56 Euro West), Kritik an Schlecker und Forderung nach Mindestlohn an die Bundesregierung.
8.2.
Die Ver.di-Tarifkommission lehnt das DGB-Ergebnis ab.
11.2.
CGB und AMP verkünden ihr Ergebnis:
- 3,4%-Erhöhung West - unterste Lohngruppe bei 7,60 Euro West,
- konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung per Tarifvertrag ausgeschlossen,
- Mindestlohn ins Entsendegesetz. Halbzeitführung für die "Christen".
9.3.
DGB und BZA verkünden neues Ergebnis:
- Lohnerhöhungen (7,60 Euro West) zum 1.11.2012; Mindestlohn Ost 7,50 Euro; West 8,19 Euro,
- konzernintern Arbeitnehmerüberlassung per Tarifvertrag ausgeschlossen,
- der Mindestlohn soll ins Entsendegesetz.


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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 5, 25. Jg., Mai 2010, Seite 8
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2010