Schattenblick → INFOPOOL → MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE


SOZIALISTISCHE ZEITUNG/2294: JEFTA ist schlimmer als CETA


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 9 · September 2018
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

JEFTA ist schlimmer als CETA
Der Freihandelsvertrag mit Japan wurde im Geheimen ausgearbeitet, die nationalen Parlamente sollen nichts zu sagen haben

von Paul B. Kleiser


Am 17. Juli 2018 wurde JEFTA (Japan-EU Free Trade Agreement), der Freihandelsvertrag zwischen der EU und Japan, in Tokyo im Beisein von Ministerpräsident Abe für Japan, von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und dem Präsidenten des Europäischen Rats, Donald Tusk, unterzeichnet. Er beinhaltet auch ein weitreichendes "Investitionsschutzabkommen".

Nach der Aufkündigung des transpazifischen TPP (Abkommen zwischen einer Reihe von ostasiatischen Staaten und den USA) durch Donald Trump und dem Einfrieren von TTIP versucht die EU, ihre Freihandelspraxis durch bilaterale Abkommen mit möglichst vielen Staaten auf einen Gutteil des Globus auszudehnen - derzeit laufen im Geheimen Verhandlungen mit etwa 60 Staaten, demnächst geht es vor allem um ein Freihandelsabkommen mit Lateinamerika.

Die Propaganda spricht von JEFTA als "größtem Freihandelsraum der Welt", der etwa 30 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts und fast 40 Prozent des globalen Handels umfasse. Durch JEFTA sollen die europäischen Exporteure, besonders solche für landwirtschaftliche Produkte, auf die im Schnitt 21 Prozent Zoll erhoben wird, etwa eine Milliarde Euro an Zöllen einsparen. Außerdem werden geschützte regionale Bezeichnungen wie Camembert oder Roquefort von Japan anerkannt.


EU will allein entscheiden

Die Exporte der EU nach Japan beliefen sich 2016 auf 58,1 Mrd. Euro (aus der BRD davon 18,4 Mrd.), die Exporte von Japan in die EU auf 66,5 Mrd. Euro (in die BRD 22,0 Mrd., das sind 2,3 Prozent der Gesamtexporte Japans). Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung und des ifo-Instituts soll sich für die BRD nach einer Übergangsphase von zehn Jahren aus dem Abkommen eine Zunahme der Exporte um 8,6 Mrd. Euro p.a., ein Zuwachs der Einkommen um 3,4 Mrd. Euro und ein zusätzliches Wachstum des BIP von 0,11 Prozent ergeben. Natürlich kann man solche Annahmen als Kaffesatzleserei bezeichnen.

Bei JEFTA handelt es sich formal um einen völkerrechtlichen Vertrag, daher ist unklar, ob das Abkommen von den Parlamenten der Einzelstaaten abgesegnet werden muss oder über welche Teile die EU-Kommission (ggf. mit Zustimmung des EU-Parlaments) allein befinden kann. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über das Abkommen mit Singapur, in der die Fragen des demokratischen Entscheidungsprozesses behandelt werden sollen, steht noch aus. Es verwundert nicht, dass die EU-Kommission das Abkommen wie schon CETA als "EU only" einstuft. Allgemein lässt sich sagen, dass sich hinter dieser Politik die neoliberale Dreifaltigkeit aus Deregulierung, Privatisierung und Sozialabbau verbirgt, die vor allem den international agierenden Großkonzernen zugute kommt. Unter großem Aufwand wird versucht, uns diese Interessenspolitik als letzten Schrei der Verwirklichung des Allgemeinwohls zu verkaufen.

Seit dem 1. Dezember 2009 fällt die Handelspolitik in die alleinige Zuständigkeit der Europäischen Union. Glaubt man der EU-Kommission, die im Herbst 2015 ihre neue Strategie "Handel für alle" vorgestellt hat, so profitieren alle, besonders aber die "kleinen und mittleren Unternehmen" von dieser Handelspolitik. Diese "zukunftsweisende Strategie" setzt angeblich "auf eine ausgewogene und effektive, auf Werte und Nachhaltigkeitsprinzipien beruhende Handelspolitik". Die Kriterien "Werte, Transparenz und Wirksamkeit" bilden das Gerüst. Mit dieser angeblich "wertebasierten Handelspolitik" verfolge die EU das Ziel, "Wirtschaftswachstum mit sozialer Gerechtigkeit, Menschenrechtsstandards und Normen in den Bereichen Arbeits-, Gesundheits-, und Umweltschutz und Sicherheit zu verbinden und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung zu fördern".

Man sieht, dass die Massendemonstrationen der vergangenen Jahre weniger in der Politik als vielmehr in den Diskursen (früher hätte man gesagt: in der Propaganda) der EU-Kommission ihre Spuren hinterlassen haben. Angeblich unterstützt die EU auch "faire und ethische Handelsabkommen sowie verantwortungsvolle Lieferketten". Also alles eitel Sonnenschein?

Die Verhandlungen über JEFTA fanden ab 2013 größtenteils im geheimen statt. Nur vier Dokumente wurden bis zum Sommer 2017 veröffentlicht, darunter die Vorschläge, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betreffen, diejenigen zur "regulatorischen Zusammenarbeit", sowie die Protokolle der 17. und 18. Verhandlungsrunde.


Gute Argumente gegen den Vertrag

Die niederländische Sektion von Greenpeace hackte im Juni 2017 etwa 200 Seiten geheime Verhandlungstexte, aus denen sich folgendes ergab - die Kritik gilt genauso für das unterzeichnete Abkommen:

- Das Abkommen macht es in Zukunft auf nationaler oder kommunaler Ebene schwieriger, neue Regelungen für den Schutz der Arbeitenden oder den Umweltschutz zu erlassen, weil diese als "nichttarifäres Handelshemmnis" gelten können.

- Die Auflagen für Umweltschutz unterschreiten noch die im TPP-Abkommen ausgehandelten Standards.

- Bei landwirtschaftlichen Produkten (die im Handel mit Japan nur eine geringe Rolle spielen) liegen die Standards deutlich unter den europäischen. Im Hinblick auf den Einsatz von Gentechnik sind die japanischen Vorschriften vergleichsweise lax.

- "Unnötige Gesetze" sollen abgeschafft werden. Das betrifft vor allem das Finanzwesen, wobei die forderungsbesicherten Wertpapiere explizit erwähnt werden (Art.8.59), deren Regulierung angeblich zu extensiv sei. Dabei wissen wir doch, dass gerade solche Papiere hoch spekulativ sind und in der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 eine unrühmliche Rolle gespielt haben; wie viele andere "Finanzinstrumente" müssten sie eigentlich verboten werden.

- Der Datenschutz, vor allem auch in den Finanzbeziehungen, soll später in einer "Review Clause" geregelt werden. Bis zu ihrer Verabschiedung gibt es nur geringen Datenschutz im Datenverkehr zwischen der EU und Japan.

- Das Abkommen enthält die "klassische" "Ratchet-Klausel", was bedeutet, dass einmal privatisierte Betriebe oder Bereiche nicht wieder in öffentliches Eigentum zurückgeführt werden können. Zwar wird die Versorgung mit Trinkwasser von einer möglichen Privatisierung ausgenommen, doch nicht die Abwässer. Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Konzerne, die sich die Abwasserreinigung unter den Nagel reißen, schnell auch Zugriff auf das Trinkwasser bekommen können.

- Die japanische Praxis, wertvolle Hölzer (zumeist illegal) nicht nur aus Südostasien, sondern auch aus Rumänien zu importieren, wird nicht angegangen; es soll nur "der Schutz der Wälder gefördert" werden, was angesichts der oft brutalen Praxis eine Leerformel darstellt. Die Aufforderungen des EU-Parlaments und des Bundestags, im Abkommen auf die Beendigung des nach Völkerrecht illegalen Walfangs japanischer Trawler hinzuwirken, werden übergangen.

- Da die zumeist in den USA beheimateten "Schiedsgerichte" (eigentlich mit Wirtschaft und Handel befasste große Anwaltskanzleien), die Japan gerne als Vertragsbestandteil festgelegt hätte, in Europa auf großen Widerstand - auch in vielen nationalen Parlamenten - stoßen und JEFTA im Fall ihrer Einbeziehung in den Vertrag in jedem Fall von den nationalen Parlamenten hätte ratifiziert werden müssen, einigte man sich darauf, das Problem später zu verhandeln. Stattdessen ist man auf die Idee verfallen, einen Internationalen Schiedsgerichtshof mit professionellen Richtern und einer Appellationsinstanz zu errichten. Bisher lehnt Japan dieses Konzept ab, sodass man sich in dieser Frage nicht geeinigt hat. Das könnte dann bedeuten, dass in Streitfällen doch die "Schiedsgerichte" bemüht werden, also sogar die Rechtswegegarantie des bürgerlichen Staates ausgehebelt wird.

Es gibt mehr als genug Gründe, das Abkommen abzulehnen. Es muss erreicht werden, dass die nationalen Parlamente darüber befinden können und dass sie das Abkommen nicht ratifizieren.

*

Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 9, 33. Jg., September 2018, S. 21
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
SoZ-Verlag, Regentenstr. 57-59, 51063 Köln
Telefon: 0221/923 11 96
E-Mail: redaktion@soz-verlag.de
Internet: www.sozonline.de
 
Die Soz erscheint monatlich und kostet 3,50 Euro.
SoZ-Probeabo: 3 Ausgaben für 10 Euro
Normalabo: 58 Euro
Sozialabo: 28 Euro


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang