Schattenblick → INFOPOOL → MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE


SOZIALISTISCHE ZEITUNG/2333: SPD und Paragraph 219a - Opportunismus statt Haltung


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 1 · Januar 2019
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

SPD und Paragraph 219a
Opportunismus statt Haltung

von Ute Abraham


Ende 2017 war die Hoffnung auf eine Streichung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch groß. Die SPD legte einen Gesetzesentwurf zur Streichung vor. Eine Mehrheit im Bundestag war möglich und ist es immer noch.


Mit dem Beginn der großen Koalition, also der Ernennung Angela Merkels zur Kanzlerin, zog die SPD den Entwurf zurück. Sie wolle spätestens im Herbst einen Kompromiss mit dem Koalitionspartner herbeiführen, so die Begründung.


Unterstützung bekam die SPD-Bundestagsfraktion vom eigenen Bundesvorstand, der im April beschloss, "umgehend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit möglichst schnell gesetzliche Änderungen verabschiedet werden, auf deren Grundlage Ärztinnen und Ärzte straffrei über Schwangerschaftsabbrüche objektiv informieren können und das Informationsrecht für schwangere Frauen gewährleistet wird". Die Jusos gingen einen Schritt weiter. Sie forderten Anfang Dezember eine Streichung der Paragraphen 218 und 219a aus dem Strafgesetzbuch. Und zu guter Letzt schloss sich die SPD-Fraktion in Niedersachsen einem gemeinsamen Antrag von FDP und Grünen zur Streichung des Paragraphen 219a an. Positive Signale für eine Streichung aus den eigenen Reihen waren also da.

Druck gab es auch außerparlamentarisch. Ob bei den Aktivitäten zum internationalen Frauentag oder bei anderen Protestveranstaltungen, die Abschaffung der Paragraphen 218 und 219a stand immer im Mittelpunkt der sich neu formierenden feministischen Bewegung und ist auch eine zentrale Forderung in der Mobilisierung für den Frauenstreik 2019.

Am 13. Dezember nun präsentiert die Große Koalition nach heftigen Debatten ein Eckpunktepapier. Einen Kompromiss zwischen SPD und CDU/CSU sucht man in diesem Papier jedoch vergeblich. Die Abgeordnete der LINKEN, Cornelia Möhring, äußerte sich dazu: "Ich bin zutiefst enttäuscht über die SPD. Sie wählt Opportunismus statt Haltung, und die Union bleibt standhaft in ihrer Doppelmoral: Während sie den 'mündigen Bürger' als Argument gegen ein Tabakwerbeverbot anführt, sind Frauen für sie anscheinend noch weit entfernt davon, selbstständig denken und entscheiden zu können. Die SPD stützt mit dieser Entscheidung das nicht akzeptable Frauenbild der CDU und verrät die Interessen ihrer eigenen Mitglieder und aller Frauen in Deutschland."

Die von Strafverfahren betroffenen Ärztinnen, Nora Szász, Natascha Nicklaus und Kristina Hänel, äußerten sich mit Entsetzen und sprechen von einer Nullnummer: "Der Paragraph 219a bleibt komplett bestehen incl. seiner Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis. Die restlichen Vorschläge, die die Situation verbessern sollen, sind flankierende Maßnahmen, die bereits jetzt möglich sind... Wir sind empört, dass aus politischem Machtkalkül und aus Angst vor Rechts Frauenrechte so verraten und wir Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden. Informationsrechte sind Menschheitsrechte. Das gilt auch für Frauen."

Die flankierenden Maßnahmen sind eine Veröffentlichung der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, seitens staatlicher Stellen und die Erstellung einer wissenschaftlichen Studie zur Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen. Veröffentlichungen seitens staatlicher Stellen sind allerdings jederzeit möglich und eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung liegt bereits seit einem Jahr vor, die im übrigen die Existenz von posttraumatischen Belastungsstörungen in Folge von Schwangerschaftsabbrüchen widerlegt. Dem Eckpunktepapier können Sozialdemokraten niemals zustimmen, tönte es aus der Frauenorganisation der SPD. Das bleibt abzuwarten. Anfang des nächsten Jahres soll auf der Grundlage dieses Papiers eine Gesetzesvorlage vorliegen. Sicher ist, Proteste und Aktionen für eine Streichung der Paragraphen 218 und 219a werden weitergehen.

*

Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 1, 34. Jg., Januar 2019, S. 7
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
SoZ-Verlag, Regentenstr. 57-59, 51063 Köln
Telefon: 0221/923 11 96
E-Mail: redaktion@soz-verlag.de
Internet: www.sozonline.de
 
Die Soz erscheint monatlich und kostet 3,50 Euro.
SoZ-Probeabo: 3 Ausgaben für 10 Euro
Normalabo: 58 Euro
Sozialabo: 28 Euro


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Januar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang