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VORWÄRTS/1134: Der Staat liest mit


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 35/36 vom 9. Oktober 2015

Der Staat liest mit

Von Patricia D'Incau


Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll der Schweizer Geheimdienst weitreichende Kompetenzen erhalten. Die Überwachungsmöglichkeiten greifen tief, Kontrolle gibt es kaum. Ein Referendum will das verhindern.


Die Schweizer Politik baut am Überwachungsstaat. Mit dem Nachrichtendienstgesetz (NDG), das zum Ende der Herbstsession vom Parlament verabschiedet wurde, ist es der heimischen Spionageabteilung künftig erlaubt, private Gespräche mitzuhören, Nachrichten mitzulesen, Räume zu verwanzen und Computer zu hacken. Auch Überwachung im Internet gehört neu zur Aufgabe des Geheimdienstes, der für Bundesrat, Departemente und Kantone die aktuelle "Bedrohungslage" im In- und Ausland zu beobachten hat.

Bereits im Jahr 2009 hatte der Bundesrat einen ersten Anlauf genommen, die nachrichtendienstlichen Kompetenzen auszuweiten. Damals scheiterten die Pläne am Parlament. "Massenüberwachung" und Beschneidung der "Freiheit" kämen nicht in Frage, hiess es. Argumente, die nun kaum mehr Gehör fanden. So stimmten etwa die SVP-Komponenten, die sich im aktuellen Wahlkampf gemäss Smartvote vorgeblich gegen mehr Überwachung stellen, geschlossen für den Gesetzesentwurf ihres Bundesrats, Verteidigungsminister Ueli Maurer. Die SozialdemokratInnen waren derweil gespalten. Nur die Hälfte sprach sich explizit gegen das neue Gesetz aus. Bei der Diskussion im Parlament hätte vor allem die "Terrorabwehr" im Fokus gestanden und die Grundrechte seien vergessen worden, meint Juso-Präsident Fabian Molina dazu. Die Juso ist Teil des "Bündnis gegen den Schnüffelstaat", das inzwischen das Referendum ergriffen hat.


Modernisierung der Schlapphüte

Bisher war es den verdeckten ErmittlerInnen erlaubt, öffentliche Orte zu beobachten, ihnen zugetragene Informationen auszuwerten, über die Identität und den Verbleib von Personen nachzuforschen sowie Funk abzuhören. Zu den Methoden, die nun mit dem neuen NDG legalisiert werden, gehört die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, bei der unter anderem das Telefon einer Zielperson abgehört wird. Weiter darf der Geheimdienst Ortungs- und Überwachungsgeräte einsetzen, etwa Sender an Fahrzeugen und Wanzen in Privaträumen anbringen. Auch das Eindringen in Rechner und Einschleusen von Staatstrojanern im In- und Ausland wird erlaubt, um Informationen zu beschaffen und Daten zu manipulieren. Betroffen ist dabei nicht nur, wer unmittelbar im Visier des Geheimdienstes steht. Anschlüsse von "Dritten", von denen aus eine Zielperson kommunizieren könnte, dürfen ebenfalls ausgehorcht werden.

Noch flächendeckender wird die Überwachung durch die neue Bestimmung zur "Kabelaufklärung". Dabei werden alle Datenströme, die zwischen der Schweiz und dem Ausland fliessen, erfasst und auf Schlagworte durchleuchtet. Demnach kann tendenziell jede und jeder durch die Verwendung eines bestimmten Stichworts bei Google, in E-Mails, auf Facebook oder über Whatsapp die Aufmerksamkeit des Geheimdienstes auf sich ziehen. Darüber hinaus soll mit ausgewählten ausländischen Nachrichtendiensten ein automatisierter Datenaustausch stattfinden. Mit wem, wird jährlich vom Bundesrat definiert.


Überwachte Überwacher?

Um den Nachrichtendienst an der Leine zu halten, haben Regierung und Parlament zwei Schranken formuliert. Zum einen gilt für den Einsatz der neuen Methoden eine Bewilligungspflicht. So bedarf es beispielsweise beim Einsatz eines Trojaners der Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Entscheidung liege allerdings bei einem einzelnen Richter, der sich lediglich auf Angaben des Geheimdienstes stützen könne, so Staatsrechtsprofessor Rainer J. Schweizer im Interview mit dem Tages-Anzeiger. Zum anderen soll der Nachrichtendienst künftig einem unabhängigen Kontrollorgan unterstellt werden. Klar ist bisher nur, dass diese Stelle administrativ dem VBS angehören und damit im selben Departement wie der Nachrichtendienst angesiedelt sein wird. Die GegnerInnen des neuen NDG setzen hinter diese "Unabhängigkeit" folglich ein grosses Fragezeichen.

Ob man Ziel der ÜberwacherInnen geworden ist, lässt sich indes kaum feststellen. Zwar existiert ein "Auskunftsrecht", die darin festgehaltenen Bestimmungen halten allerdings nicht, was der Titel verspricht. So kann eine Anfrage beliebig aufgeschoben werden, und zwar in jedem Fall. Personen, über die keine Daten bearbeitet wurden, "informiert der NDB spätestens drei Jahre nach Eingang ihres Gesuches". Im Falle einer erfolgten Überwachung wird informiert, "sobald kein Geheimhaltungsinteresse mehr besteht" und lediglich "sofern dies nicht mit übermässigem Aufwand verbunden ist". Damit existiert die Möglichkeit, gegen den Nachrichtendienst und seine Tätigkeiten rechtlich vorzugehen, auch im Nachhinein faktisch nicht.


Auf das NDG folgt das BÜPF

Während nun das Referendum gegen das NDG läuft, arbeiten Regierung und Parlament weiter am Überwachungsausbau. Mit der Revision des "Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs", kurz BÜPF, soll unter anderem die Frist der Vorratsdatenspeicherung von sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden "Randdaten" wie Ort und Zeit der Kommunikation sowie AbsenderIn und EmpfängerIn aufgezeichnet. Strafverfolgungsbehörden können bereits jetzt bei Verdacht auf eine Straftat, zu denen bereits Diebstahl und Sachbeschädigung gehören, die Herausgabe dieser Daten verlangen. Auch das Abhören von Telefongesprächen ist ihnen erlaubt.

Auf rechtlich wackeligen Beinen bei der Strafverfolgung steht bis anhin aber der Einsatz von Staatstrojanern. Das revidierte BÜPF soll hier Abhilfe schaffen. Verabschiedet wird das Gesetz voraussichtlich im Dezember.

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 35/36 - 71. Jahrgang - 9. Oktober 2015, S. 1
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft vorwärts, PdAS
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2015

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