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GEWERKSCHAFT/003: Öffentlich-rechtliche Internetangebote müssen auch Texte beinhalten (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 19. Juli 2012

Tagesschau-App vor Gericht: Öffentlich-rechtliche Internetangebote müssen auch Texte beinhalten



Berlin, 19.07.2012 - "Textangebote gehören zu den öffentlich-rechtlichen Internetangeboten schlicht und ergreifend dazu", erklärte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) anlässlich der heutigen Verhandlung über die Tagesschau-App vor dem Landgericht Köln. Acht deutsche Verlage hatten Klage eingereicht, weil die Tagesschau-App das Verbot "presseähnlicher Angebote" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet verletzt haben soll. Das Gericht hat nun die Parteien erneut gemahnt, sich gütlich zu einigen.

"Man kann in einem Medium wie dem Internet, das sich per se aus Text, Video und Audio zusammensetzt, den Öffentlich-Rechtlichen nicht einfach Textangebote streitig machen. Die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler haben ein Anrecht auf umfassende öffentlich finanzierte Informationsangebote auch im Internet. Dieser Auffassung neigt offenbar auch das Gericht zu", so Werneke weiter. Was auf tagesschau.de erlaubt sei, müsse auch auf Smartphones angeboten werden können. Das schließe auch Textangebote im publizistisch sinnvollen Rahmen ein.

"Die Verleger täten gut daran, das Kriegsbeil zu begraben und die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit ihren legitimen Internetangeboten als Bestandteil des deutschen Qualitätsjournalismus zu begreifen", konstatierte verdi-Vize Werneke. Ziel müsse publizistische Vielfalt auch im Internet sein. Sowohl Presse als auch Rundfunk hätten dort ihre Berechtigung.

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Quelle:
Presseinformation vom 19.07.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2012