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GEWERKSCHAFT/120: Kritik an geplanter Flucht der Deutschen Welle aus tarifvertraglichen Regelungen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 3. November 2015

ver.di kritisiert geplante Flucht der Deutschen Welle aus tarifvertraglichen Regelungen für Freie und kündigt Prüfung rechtlicher Konsequenzen an


Berlin, 03.11.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert, dass die Deutsche Welle (DW) offensichtlich plant, selbstständige Freiberufler aus dem Schutz geltender Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen zu drängen und kündigt die Prüfung rechtlicher Konsequenzen an. Hintergrund ist, dass die DW-Personalabteilung rund 60 Freien Mitarbeitern der DW-Akademie in den vergangenen Tagen mitgeteilt hat, dass sie künftig vom Sender als Rechnungssteller ohne Tarifschutz behandelt würden. "Nicht die Deutsche Welle, sondern der Tarifvertrag legt fest, wer als selbstständiger freier Mitarbeiter und wer als Fremdfirma ohne Anspruch auf soziale Leistungen behandelt wird. Wir fordern die betroffenen Freien auf, sich nicht genötigt zu fühlen, dieser einseitigen Festlegung zuzustimmen und sich dagegen mit Hilfe von ver.di zur Wehr zu setzen", sagte Manfred Kloiber, Bundesvorsitzender der Fachgruppe Medien in ver.di.

Kloiber kritisierte, Neustrukturierungen und Sparmaßnahmen gingen zu Lasten derjenigen Mitarbeiter, deren oft prekäre Situation für eine aus Bundesmitteln finanzierte Rundfunkanstalt ohnehin schon beschämend genug sei. "Frei ist nicht vogelfrei. Gerade die Verantwortlichen der Deutschen Welle als öffentlicher Auftraggeber sollten das wissen", sagte Kloiber.

Bei der DW gilt der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (TVaP). Freiberufler müssen von der Deutschen Welle als arbeitnehmerähnliche Personen behandelt werden, wenn sie häufig für den Sender tätig werden und große Teile ihres Umsatzes dort erzielen. Dazu gehört auch die Gewährung von Leistungen wie Urlaubs- oder Krankengeld. Firmen hingegen fallen nicht unter diese Regelung. Ob Freiberufler als Person oder als Firma für die Deutsche Welle tätig werden, muss in jedem Fall einzeln geprüft werden. Betroffenen Freien Mitarbeitern, die ver.di-Mitglied sind, rät Kloiber, die ver.di-Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich biete ver.di am 11. November eine "Speeddating-Beratung" mit ver.di-Gewerkschaftssekretär Valentin Döring in der Deutschen Welle in Berlin an.

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Quelle:
Presseinformation vom 03.11.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. November 2015

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