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GEWERKSCHAFT/132: Im Fall Böhmermann keine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 11. April 2016

ver.di fordert Bundesregierung auf, im Fall Böhmermann keine Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen


Berlin, 11.04.2016 - Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), fordert die Bundesregierung auf, dem Ersuchen der türkischen Regierung nach Strafverfolgung des Satirikers Jan Böhmermann nicht nachzugeben. "Die Bundesregierung muss an dieser Stelle glaubwürdig die Meinungs- und Pressefreiheit verteidigen. Jan Böhmermann hat kein Schmähgedicht verfasst, sondern durch eine vorangestellte Erklärung auf subtile Art und Weise die Mechanismen von Satire und bedrohter Pressefreiheit dargestellt. Die Menschen in Deutschland erwarten, dass die Bundesregierung demokratische Grundrechte wie die uneingeschränkte Meinungs- und Kunstfreiheit ohne Wenn und Aber verteidigt. Auch und vor allem angesichts des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei", sagte Werneke. Er kritisierte auch, dass das ZDF das Gedicht von Böhmermann aus der Sendung Neo Magazin Royal "in voraus eilendem Gehorsam" aus dem Netz genommen habe.

"Es ist nicht hinnehmbar, dass in der Türkei die Meinungs- und Pressefreiheit immer weiter auf brutale Art und Weise eingeschränkt wird, Journalisten verhaftet und nach Schauprozessen ins Gefängnis geworfen und nicht regierungstreue Zeitungen enteignet werden und die türkische Regierung nun versucht, diesen autoritären Politikstil in Ansätzen auch auf Deutschland zu übertragen. Ich erwarte, dass die Bundesregierung daran keinen Zweifel lässt", erklärte Werneke .

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Quelle:
Presseinformation vom 11.04.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2016

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