Schattenblick → INFOPOOL → MEDIEN → FAKTEN


GEWERKSCHAFT/176: G-20-Akkreditierungen - Bundespresseamt steht in der Verantwortung (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 24. August 2017

G-20-Akkreditierungen: Bundespresseamt steht in der Verantwortung und darf sensible Angaben der Sicherheitsbehörden nicht ungeprüft übernehmen


Berlin, 24.08.2017 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft sieht einen Teil der Verantwortung für das Debakel um die fälschlicherweise entzogenen Akkreditierungen im Rahmen des G-20-Gipfels in Hamburg weiterhin auch beim Bundespresseamt (BPA) und hat sich mit einem weiteren Brief an das Amt bzw. Regierungssprecher Steffen Seibert gewandt [1].

"Das Bundespresseamt entscheidet letztlich über die Erteilung oder den Entzug von Akkreditierungen an Journalisten. Es darf Sicherheitserkenntnisse der Behörden nicht einfach ungeprüft übernehmen, das gebietet die Sorgfaltspflicht angesichts der Berufsausübung von Journalisten im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit. Es geht jetzt um die lückenlose Aufklärung der vergangenen Vorfälle, aber auch darum, dass das Bundespresseamt ein verbindliches Verfahren findet, um derartige Fehler und schwerwiegende Beeinträchtigungen für Journalisten in Zukunft zu vermeiden. Die betroffenen Gewerkschaften müssen in diesen Klärungsprozess einbezogen werden", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Zuvor war in einigen Fällen bekannt geworden, dass die Sicherheitserkenntnisse, die zum Entzug von Akkreditierungen führten, auf fehlerhaften Angaben, Verwechselungen oder auch langjährigen und damit offensichtlich rechtswidrigen Speicherungen von Daten in sogenannten Verbunddateien der Sicherheitsbehörden beruhten. Auch der Vorwurf, dass sich der Entzug der Akkreditierungen zum Teil auf Angaben türkischer Sicherheitsbehörden beruht, ist weiter im Raum.

ver.di hat in insgesamt acht Fällen Rechtsschutz gewährt und unterstützt betroffene Mitglieder mit einer sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Damit soll die Rechtmäßigkeit des Vorgehens durch das zuständige Bundespresseamt geklärt werden, das letztlich für den Entzug der Akkreditierungen verantwortlich zeichnet.

[1] https://tinyurl.com/y8zxb8w2

*

Quelle:
Presseinformation vom 24.08.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang